-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Debt Advisory & Treasury Services
Debt Advisory & Treasury Services
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Tax im öffentlichen Sektor: Beratung und Services für Institutionen der öffentlichen Hand
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dem deutschen Gesetzgeber aufgegeben, eine Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von sogenannten Kostenteilungsgemeinschaften einzuführen. Eine solche galt bis 2019 nur im Bereich der Heilberufe (zum Beispiel für ärztliche Gerätekooperationen).
Der Gesetzgeber hat dies mit dem Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine neue Steuerbefreiungsvorschrift (§ 4 Nummer 29 Umsatzsteuergesetz (UStG)) eingeführt. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Kooperationen steuerbegünstigter Einrichtungen ohne die Entstehung von Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerfreiheit setzt jedoch voraus, dass die Leistung von einem Zusammenschluss von bestimmten steuerfreien oder hoheitlichen Einrichtungen an seine Mitglieder erbracht wird.
Begünstigt sind zum einen gänzlich steuerbefreite Einrichtungen (wie zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder Einrichtungen, die Heilbehandlungs- und Krankenhausleistungen erbringen und andere). Zum anderen soll die Regelung auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen gelten, sofern sie im Rahmen ihres nichtunternehmerischen Bereichs tätig werden (zum Beispiel im Rahmen ihres Hoheitsbereichs). Nicht erfasst werden allgemeine Verwaltungsleistungen. Ist bei einer sogenannten Apparategemeinschaft die Behandlungsleistung gegenüber den Patienten steuerbefreit, greift dies hingegen nicht für Leistungen, die diese Behandlungsleistung lediglich unterstützen (wie zum Beispiel Buchhaltung, Abrechnung gegenüber den Krankenkassen).
Anwendbar ist die Steuerbefreiungsvorschrift nur dann, wenn die Leistung des Zusammenschlusses als eigenständige Gemeinschaft unmittelbar den begünstigten Zwecken der Mitglieder dient. Sie darf nur gegen Kostenerstattung erfolgen. Nicht befreit sind direkte Leistungen zwischen den am Zusammenschluss beteiligten steuerbegünstigen Einrichtungen, sondern einzig Dienstleistungen des Zusammenschlusses an seine Mitglieder.
Für juristische Personen öffentlichen Rechts, denen aufgrund der Wettbewerbsfrage eine nichtsteuerbare Kooperation nach § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG verwehrt bleibt, könnte dies eine Möglichkeit sein, weiter ohne umsatzsteuerliche Folgen zusammenzuarbeiten.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare