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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Nach aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben, die für juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) spätestens ab dem 1. Januar 2023 zwingend anzuwenden sind, wird der unternehmerische Bereich im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wesentlich erweitert. Davon ist auch die bisher als sogenannte hoheitliche Beistandsleistung bezeichnete Zusammenarbeit zwischen verschiedenen öffentlichen Einrichtungen betroffen. Diese können derzeit noch ohne umsatzsteuerliche Konsequenzen zusammenarbeiten. Zwar sind auch nach den neuen Regelungen Kooperationen zwischen verschiedenen jPöR ohne umsatzsteuerliche Folgen möglich, dies gilt aber nur innerhalb enger Grenzen. Entweder handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe der öffentlichen Hand oder die Kooperation erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG.
Danach müssen die Tätigkeiten:
- auf langfristigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beruhen,
- dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und der Wahrnehmung einer allen Beteiligten obliegenden öffentlichen Aufgabe dienen,
- ausschließlich gegen Kostenerstattung erbracht werden und
- der Leistende muss gleichartige Leistungen im Wesentlichen für andere jPöR erbringen.
Damit erschien eine nichtsteuerbare Kooperation, zwar im engen Korsett der gesetzlichen Vorgaben, in vielen Fällen immer noch möglich. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sah sich das BMF wohl 2019 gezwungen, dies weiter einzuschränken. In seinem Schreiben aus 2019 führt das Ministerium aus, dass es sich bei § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG lediglich um ein sogenanntes Regelbeispiel handelt. Das bedeutet: Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, gilt zwar grundsätzlich eine Vermutung, dass keine größeren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Dritter vorliegen. Es ist jedoch regelmäßig im Einzelfall zu prüfen, ob private Unternehmer potenziell in der Lage sind, vergleichbare Leistungen wie die öffentliche Hand anzubieten. Sofern dies der Fall ist, sei die Regelvermutung des § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG als widerlegt anzusehen. Die Folge: Dann sind Wettbewerb und folglich die Unternehmereigenschaft der jPöR zu bejahen.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung soll beispielsweise die Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen des Betriebs gemeinsamer Standes- und Ordnungsämter sowie die von Industrie- und Handelskammern bei Abnahme von Berufsabschlussprüfungen weiterhin nicht wettbewerbsrelevant sein. Die Zusammenarbeit von jPöR, bei der jedoch keine spezifisch öffentlichen Interessen im Vordergrund stehen, sondern die beispielsweise verwaltungsunterstützende Tätigkeiten zum Gegenstand hat (zum Beispiel Gebäudereinigung, Grünpflegearbeiten, Neu- und Sanierungsmaßnahmen an Straßen, unterstützende IT-Dienstleistungen) ist stets wettbewerbsrelevant und entsprechend zu behandeln.
Damit werden Kooperationen ohne umsatzsteuerliche Folgen zwischen öffentlichen Einrichtungen für Leistungen, die keine Vorbehaltsaufgabe der öffentlichen Hand sind, extrem erschwert. In der Praxis kann dies dazu führen, dass künftig wohl nur noch wenige Kooperationen die Voraussetzungen des § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG erfüllen können, da bei entsprechender Bezahlung sich in der Regel immer Unternehmen finden (können), die derartige Leistungen anbieten.

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