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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Compliance Unterstützt der Standard EDI künftig das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?EDI hilft Unternehmen dabei, ihre Lieferkettenprozesse zu optimieren, Vorlaufzeiten zu reduzieren und Fehler zu minimieren. Wir stellen dieses Modul sowie weitere innovative Technologien vor, die in diesem Kontext eingesetzt werden können, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Mit seinem Urteil vom 7. April 2022 in der Rechtssache Berlin Chemie AG (C-333/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass eine ausländische Tochtergesellschaft, die mit ihrer personellen und sachlichen Ausstattung Dienstleistungen an ihre Muttergesellschaft erbringt, jedenfalls im Hinblick auf diese Leistungen nicht gleichzeitig feste Niederlassung der Muttergesellschaft im Ausland sein kann.
Dem EuGH-Urteil liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Berufungsgerichts in Rumänien zugrunde. In dem Urteilsfall hält die Berlin Chemie AG mit Sitz in Deutschland 95 Prozent der Anteile an einer GmbH mit Sitz in Deutschland, die wiederum zu 100 Prozent an einer Gesellschaft mit Sitz in Rumänien beteiligt ist. Die rumänische Tochtergesellschaft erbrachte vertriebsunterstützende Dienstleistungen unmittelbar an die Berlin Chemie AG, die unter anderem in Rumänien Pharmaprodukte vertreibt. Hierzu stellte die rumänische Gesellschaft der Berlin Chemie AG ihre technische und personelle Ausstattung zur Verfügung. Die Berlin Chemie AG war einzige Kundin der rumänischen Tochtergesellschaft.
Die rumänische Finanzverwaltung war der Ansicht, dass die rumänische Tochtergesellschaft eine feste Niederlassung der Berlin Chemie AG begründe und die konzerninternen vertriebsunterstützenden Dienstleistungen der Tochter der rumänischen Umsatzsteuer unterlägen. Das Berufungsgericht in Rumänien hatte hieran Zweifel und legte dem EuGH entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung vor.
Zuvor hatte der EuGH unter anderem in den Rechtssachen Welmory (C-605/12) und Dong Yang (C-547/18) festgestellt, dass die personelle und sachliche Ausstattung einer Tochtergesellschaft in bestimmten Ausnahmefällen durchaus einer ausländischen Muttergesellschaft zuzurechnen sein kann. Diese Fälle waren jeweils so gelagert, dass eine Muttergesellschaft im Grunde so unmittelbar über die personelle und sachliche Ausstattung der Tochter verfügen konnte, als wären es ihre eigenen (beispielsweise auf der Grundlage von Dienstleistungs- oder Mietverträgen, durch die diese Ausstattung zur Verfügung gestellt wird und die nicht kurzfristig gekündigt werden können).
Die in diesen Rechtssachen entwickelten Grundsätze hat der EuGH auch in Berlin Chemie AG bestätigt. Das Gericht betont jedoch vorliegend, dass die personelle und technische Ausstattung, mit der die rumänische Tochtergesellschaft ihre vertriebsunterstützenden Dienstleistungen an die Muttergesellschaft (als einzige Kundin) erbringt, dieser Muttergesellschaft nicht gleichzeitig eine feste Niederlassung für den Bezug derselben Dienstleistung in Rumänien verschaffen kann.
Praxishinweis
Diese Rechtsansicht ist sehr zu begrüßen. Die Anknüpfung des Leistungsortes an eine feste Niederlassung soll nämlich die Besteuerung der zugrunde liegenden Umsätze am Ort des tatsächlichen Verbrauchs einer Leistung verwirklichen. Sofern die deutsche Muttergesellschaft die Lieferungen von Waren in Rumänien ausführt und entsprechende Verträge mit ihrer eigenen personellen und sachlichen Ausstattung in Deutschland schließt, dürfte der tatsächliche Verbrauch der vertriebsunterstützenden Dienstleistungen in Deutschland anzunehmen sein.

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