-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Debt Advisory & Treasury Services
Debt Advisory & Treasury Services
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Tax im öffentlichen Sektor: Beratung und Services für Institutionen der öffentlichen Hand
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Das umfangreiche Reformwerk bringt eine bundeseinheitliche Regelung des Stiftungsrechts und hat erhebliche Auswirkungen auf Stiftungen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Anfang des Jahres gab es eine Fülle an steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Körperschaften durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2020. Parallel wurden Reformvorschläge für das Stiftungsrecht in der Fachwelt und in den Ministerien sowie den Ausschüssen des Bundestags diskutiert.
Neben der Rechtsvereinheitlichung ist unsers Erachtens besonders relevant, dass Stiftungssatzungen leichter geändert werden können. Dies ist bei alten Stiftungen, bei denen die Realisierung der ursprünglichen Satzungsziele nicht mehr möglich ist, eine deutliche Verbesserung. Erfahrungsgemäß sind nicht wenige solcher Stiftungen anzutreffen, deren Zwecke modernisiert werden müssen und für die eine vereinfachte Satzungsüberarbeitung bzw. eine Übertragung auf eine andere Stiftung (Zulegung oder Zusammenlegung) einen großen Vorteil bietet. Die genannten Reformvorschläge umfassen zahlreiche rechtliche Fragen. Für eine weitere Darstellung kann auf den Gesetzestext und die Begründung verwiesen werden.
Der am 28. September 2020 vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Referentenentwurf zur Reform des Stiftungsrechts wurde noch einmal kritisch unter die Lupe genommen. Wesentliche Kernpunkte der geplanten Reform sind
- die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungsrechts,
- die Einführung eines Stiftungsregisters,
- neue Haftungsmaßstäbe für Stiftungsorgane sowie
- eine erleichterte Änderbarkeit der Stiftungssatzung und eine Zusammenführung (sog. Zulegung) bzw. Verschmelzung von Stiftungen (sog. Zusammenlegung).
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 die Stiftungsrechtsreform final beschlossen. Die Reform tritt etwas später in Kraft als ursprünglich geplant und enthält noch einige Änderungen, die aus dem Stiftungssektor erbeten worden waren.
Anpassungen (Reaktion auf Kritik im Vorfeld aus dem Stiftungssektor)
- So wurde das im Vorfeld kritisierte Konzept der Errichtungssatzung gestrichen. Die Verwendung von Umschichtungsgewinnen für den Stiftungszweck muss nun nicht mehr durch die Satzung ermöglicht werden – es genügt, wenn diese sie nicht ausschließt und „die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleistet ist“.
- Die Voraussetzungen für Satzungsänderungen zum Stiftungszweck wurden präzisiert. Diese liegen „insbesondere vor, wenn eine Stiftung keine ausreichenden Mittel für die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks hat und solche Mittel in absehbarer Zeit auch nicht erwerben kann“.
- Die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wurde verlängert: Statt bis zum 1. Juli 2022 haben Stiftungen nun bis zum 1. Juli 2023 Zeit, sich falls notwendig, vorzubereiten.
- Das Stiftungsregister mit Publizitätswirkung soll 2026 starten.
Somit ist ein großes Reformwerk beschlossen worden, das erhebliche rechtliche Folgewirkungen für die Stiftungen haben wird. Insbesondere muss künftig berücksichtigt werden, dass das Stiftungsrecht nunmehr bundeseinheitlich geregelt ist. Eine Zersplitterung, wie sie in den vergangenen Jahrzehnten üblich gewesen ist, entfällt damit. Die Landesstiftungsgesetze werden das bundeseinheitliche Recht allenfalls punktuell ergänzen und nicht mehr in den Grundzügen regeln. Es bleibt abzuwarten, welche Zeit die einzelnen Bundesländer zur Anpassung benötigen werden. Gerne stehen wir Ihne für Ihre Fragestellungen zur Reform zur Verfügung.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare