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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Update vom 4. März 2021:
Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen
Grundsätzlich sind auch größere Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 antragsberechtigt. Diese Umsatzgrenze entfällt nun für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie sowie für Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.
Update vom 1. März 2021:
Ab sofort können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über 2 Millionen Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Damit setzt die Bundesregierung neue Spielräume des EU-Rechts um. Dabei können die Unternehmen wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen.
Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe können ab sofort gestellt werden. Die Auszahlung der erweiterten November- und Dezemberhilfe erfolgt im regulären Verfahren durch die zuständigen Stellen der Länder. Soweit bereits Bescheide für die November- und Dezemberhilfe nach den bisherigen Förderbedingungen vorliegen, können jetzt auch Änderungsanträge gestellt werden.
Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Antragstellung.
22. Februar 2021:
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe für von der Corona-Krise betroffene Betriebe erneut verlängert und erweitert. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen sowie Soloselbständige und Freiberufler, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30% verzeichnen, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40%, 60% oder 90% der ungedeckten Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (bzw. 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch einen prüfenden Dritten (das heißt Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte).
Folgendes ist bei der Überbrückungshilfe III neu:
- Fixkostenzuschüsse werden für die Monate November 2020 bis Juni 2021 bei Umsatzeinbußen von mindestens 30% gewährt.
- Auch größere Unternehmen (bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz) können Überbrückungshilfe beantragen.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt pro Monat: 1,5 Millionen Euro (bisher 50.000 Euro; die Erhöhung auf 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen ist in Vorbereitung), wobei auch die Höchstgrenzen der EU-Beihilferegeln zu berücksichtigen sind.
- Weitere Fixkostenarten sind erstattungsfähig: zum Beispiel bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020) oder Investitionen in Digitalisierung (etwa Aufbau eines Onlineshops) einmalig bis zu 20.000 Euro.
- Es sind Zusatzregelungen für die Reisebranche, die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie den stationären Einzelhandel vorgesehen.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen (Überbrückungshilfe IV, November- und Dezemberhilfe extra) sollen sich in Vorbereitung befinden.
Wir sind für Sie da!
Die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sollten genau geprüft werden, auch weil sich die Förderbedingungen schnell ändern können. Ihr zuständiger Ansprechpartner bei Warth & Klein Grant Thornton berät Sie bei allen Fragen rund um die Förderung und unterstützt Sie bei der erfolgreichen Antragstellung. Dabei kann er auch auf die Unterstützung unserer Task Force zurückgreifen.

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