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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat, auf Vorlage des Bundesfinanzhofes, mit seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 (C-324/20, Rechtssache X-Beteiligungsgesellschaft) entschieden, dass die Umsatzsteuer bei einer (einmaligen) Vermittlungsleistung mit Ratenzahlungsvereinbarung nicht anteilig in Höhe und im Zeitpunkt der jeweiligen Ratenzahlung entsteht, sondern vollumfänglich bereits mit Erbringung der (Vermittlungs-)Leistung. Im Streitfall erbrachte die Klägerin in 2012 Grundstücks-Vermittlungsleistungen, für die sie ein Honorar in fünf jährlichen Raten in Höhe von jeweils 200.000 Euro erhielt, zuzüglich 38.000 Euro Umsatzsteuer, die sie sukzessiv an das Finanzamt abführte. Dieses verlangte hingegen die gesamte Umsatzsteuer, also 190.000 Euro (zuzüglich entsprechender Verzinsung) schon im Jahr 2012.
Zugleich entschied der EuGH, dass bei solchen Ratenzahlungsvereinbarungen, die die Fälligkeit der Forderung über mehr als zwei Veranlagungszeiträume hinausschieben, eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts nicht möglich sei. Anders als die Vorinstanz sahen die europäischen Richter hier nicht die Unzumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer, die der Uneinbringlichkeit faktisch gleichzustellen sei.
Die Entscheidung steht damit im Gegensatz zum Urteil vom 29. November 2018 (C-548/17, Rechtssache Baumgarten), in dem der EuGH für die Vermittlung eines Profi-Fußballspielers an einen Verein durch eine Spielervermittlerin entschied, dass die Umsatzsteuer jeweils anteilig und sukzessiv im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Ratenzahlung entstehe. Im Unterschied zum aktuellen Urteil standen in der Rechtssache Baumgarten aber zusätzlich die Fälligkeit und das Bestehen der einzelnen Ratenansprüche unter der zivilrechtlichen Bedingung, dass der Arbeitsvertrag zwischen Verein und Spieler noch besteht. Der EuGH erkannte in dieser Bedingung einen Zusammenhang mit der jährlichen Ratenzahlung, die die nur anteilige Umsatzsteuer-Entstehung rechtfertige.
In der Gesamtschau der beiden Urteile folgt daraus: grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer vollumfänglich mit Erbringung der Leistung (Artikel 63 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie). Eine (ausnahmsweise) ratenweise Steuerentstehung tritt nur dann ein, wenn die Leistung aufgrund ihres Wesens, beispielsweise resultierend aus aufschiebenden Bedingungen, als nicht nur einmalig, sondern wiederholt oder kontinuierlich während eines bestimmten Zeitraums als erbracht angesehen werden kann und dadurch gerade ihrer Art nach eine Ratenzahlung rechtfertigt (Artikel 64 Absatz 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie). Es wird mithin ein Zusammenhang zwischen der Art der Leistung und ihrer ratenweisen Zahlung vorausgesetzt. Eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung einer ansonsten einmalig ausgeführten Leistung soll es nicht ermöglichen, die Umsatzsteuer-Fälligkeit künstlich hinausschieben zu können.
Praxishinweis
Zum Vorsteuerabzug berechtigten Vertragsparteien ist in Bezug auf künftige Ratenzahlungsvereinbarungen bei Nicht-Dauerschuldverhältnissen daher anzuraten, die Umsatzsteuer schon zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vollumfänglich zu begleichen und dies zivilrechtlich auch entsprechend zu vereinbaren. Gleichzeitig sollte über die Leistung schon in voller Höhe mit Umsatzsteuer abgerechnet werden, um dem Leistungsempfänger den 100-prozentigen Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Zahlung des reinen Nettobetrags kann unabhängig hiervon als Ratenzahlung vertraglich vereinbart werden.

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