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Bereits im Januar 2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein umfangreiches Schreiben zu Anwendungsfragen betreffend die sogenannte Mitteilungsverordnung veröffentlicht.
Die im Jahr 1993 aufgrund der Ermächtigung des § 93a der Abgabenordnung (AO) erlassene Mitteilungsverordnung wurde im Mai 2022 zuletzt geändert. Nun nimmt das BMF mit Schreiben vom 2. Juni 2022 zu diesen Änderungen Stellung und ersetzt sein Schreiben aus dem Januar 2021.
Wesentliche Änderung der Mitteilungsverordnung betreffen die elektronische Mitteilungspflicht von Behörden und anderen öffentlichen Stellen über Zahlungen, die anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 als Hilfsleistungen gewährt wurden.
Die Finanzverwaltung soll damit so umfassend wie möglich prüfen können, ob die ausgezahlten Hilfsleistungen in den individuellen Steuererklärungen der Empfängerinnen und Empfänger zutreffend deklariert worden sind. Damit werden die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet und eine Doppelförderung durch die Hilfsleistungen und Steuerminderung verhindert.
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