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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Hintergrund
Mit der CSRD wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD), in deutsches Recht durch das CSR-RUG (§§ 289b, 315b HGB) umgesetzt, grundlegend reformiert. Die größten Änderungen betreffen den Anwenderkreis, den Berichtsumfang, den Berichtsort und die Prüfungspflicht.
Anwenderkreis und Erstanwendung
Der Anwenderkreis von Unternehmen und Konzernen, die verpflichtend eine Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzustellen haben, wird durch die CSRD schrittweise erweitert, wobei unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte bestehen:
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, müssen Unternehmen berichten, die jetzt schon zur nichtfinanziellen Berichtserstattung durch das CSR-RUG berichtspflichtig sind (Berichterstattung also in 2025);
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, sind alle großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Sinne von § 264a HGB berichtspflichtig (Berichterstattung also in 2026);
Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Sinne von § 264a HGB gelten als groß, wenn zwei der drei folgenden Kriterien an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sind:
- Bilanzsumme > 20 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse > 40 Millionen Euro
- Zahl der Beschäftigten > 250
- Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, sind alle kapitalmarktorientierte KMUs berichtspflichtig; nach einer „Opt-out“ Regelung können sie die Anwendung der CSRD bis 2028 allerdings aussetzen.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, werden alle nichteuropäischen Unternehmen berichtspflichtig, die einen Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro innerhalb der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
Berichtsumfang
Der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird durch die verbindlich anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegeben, die die Vorgaben der CSRD konkretisieren. Die finalen Entwürfe der ESRS wurden am 23. November 2022 auf der Website der European Financial Reporting Agency Group (EFRAG) veröffentlicht und zur Verabschiedung der Europäischen Kommission übergeben https://www.efrag.org/lab6.
Die Abbildung zeigt eine grobe Übersicht der bis jetzt als Entwurf veröffentlichten ESRS.
Quelle: Grant Thornton Germany
Zu den drei Themen Umwelt, Soziales und Governance werden umfangreiche Informationen qualitativer und quantitativer Art gefordert, teilweise unter Heranziehung einer sogenannten doppelten Wesentlichkeitsperspektive. Zum Beispiel haben Unternehmen unter Einbezug der Ergebnisse aus dieser Perspektive darzulegen, wie sie ihre CO2 Emissionen in Zukunft verringern, den Übergang zum zirkulären Wirtschaften gestalten, zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen beitragen beziehungsweise für Chancengleichheit und die Achtung der Menschenrechte sorgen.
Daneben werden für alle zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen ebenfalls Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung zwingend. Nach diesem Klassifizierungssystem werden künftig Unternehmen den „grünen“ Anteil an ihren Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) darstellen müssen.
Berichtsort und Prüfungspflicht
Zukünftig besteht eine verpflichtende Verortung der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb des (Konzern-)Lageberichts, der im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) zu erstellen ist. Zudem wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer externen Prüfungspflicht unterliegen, vorerst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) später mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance), letztere also mit der Sicherheit, die Sie von Ihren Bestätigungsvermerken Ihrer Jahres- bzw. Konzernabschlüsse kennen.
Praxishinweis
Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zur Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichtes. Gerne steht Ihnen unsere Expertin Dr. Claudia Schrimpf-Dörges für einen ersten Austausch zur Verfügung.