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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Hintergrund
Ab dem zweiten Quartal 2020 entwickelte sich eine Diskussion um den § 49 Absatz 1 Nummer 2f EStG, der dem Wortlaut nach die Besteuerung von Einkünften aus Lizenzgebühren für in einem deutschen Register eingetragene Rechte begründet („Registerfälle“). Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es nicht erforderlich, dass das Recht in Deutschland auch wirtschaftlich verwertet wird oder dass Lizenzgeber oder Lizenznehmer in Deutschland ansässig sind oder einen anderen steuerlichen Bezug, zum Beispiel eine Niederlassung, in Deutschland haben. Es ist alleine ausreichend, dass die Rechte in einem deutschen Register eingetragen sind.
Nach dieser Bestimmung sind grenzüberschreitend gezahlte Lizenzgebühren für in einem deutschen Register eingetragene Rechte in Deutschland steuerpflichtig. Zudem sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung eines in einem deutschen Register eingetragenen Rechts ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig.
Aktuelle Entwicklungen
Im November 2020 initiierte das deutsche Finanzministerium bereits mit Referentenentwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) die Abschaffung dieser Vorschrift, ein Vorhaben, das jedoch letztlich nicht umgesetzt wurde. Anstelle dessen wurde ein „vereinfachtes Verfahren“ zur Behandlung der Registerfälle veröffentlicht, die die Handhabung entsprechender Sachverhalte erleichtern sollte. Die Frist für dieses „vereinfachte Verfahren“ wurde in 2022 um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Nun hat der Deutsche Bundesrat am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 zugestimmt, mit dem unter anderem die Besteuerung eingetragener Rechte neu geregelt wird. Die Neuregelung umfasst im Wesentlichen:
Für Zahlungen aus der Vermietung oder der Veräußerung von sogenannten sonstigen Rechten (unter anderem Patent-, Marken- oder Sortenrechte), die an Dritte geleistet werden (nicht an nahestehende Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 AStG), entfällt die Steuerpflicht rückwirkend für alle offenen Fälle.
Steuerpflichtig bleiben zukünftig lediglich die Zahlungen, die an Dritte, die in einem sogenannten nichtkooperativen Steuerhoheitsgebiet im Sinne des § 2 StAbwG ansässig sind, geleistet werden (§ 10 Absatz 1 Nummer 5 StAbwG).
Die Steuerpflicht bei Zahlungen im Zusammenhang mit oben genannten sonstigen Rechten, die nach dem 31. Dezember 2022 an nahestehende Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 AStG zufließen, wird begrenzt auf die Fälle, in denen keine Freistellung erwirkt werden kann; das heißt in denen der Vergütungsgläubiger in einem Nicht-DBA Staat ansässig ist oder - bei Ansässigkeit in einem DBA-Staat - wenn nationale Vorschriften (zum Beispiel § 50d Absatz 3 EStG) der Freistellung von der Quellensteuer entgegenstehen.
Nächste Schritte
Für vergangene Zeiträume ist zu prüfen, ob für in Deutschland eingetragene Rechte Lizenzzahlungen oder Veräußerungen an nahestehende Personen erfolgt sind.
Bei Zahlungen an außenstehende in einem nichtkooperativen Steuerhoheitsgebiet im Sinne des § 2 StAbwG ansässige Dritte, die nach dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind, entsteht grundsätzlich deutsche Quellensteuer.
Bei Zahlungen an verbundene Unternehmen ist auch zukünftig zu prüfen, ob das deutsche Besteuerungsrecht auf Basis der anwendbaren DBAs und der Vorschriften in § 50d EStG entfällt. Wenn dies der Fall ist, muss für Zahlungen, die ab 1. Januar 2023 geleistet werden, keine Freistellungsbescheinigung beantragt werden beziehungsweise vorliegen.
Ist nicht eindeutig klar, ob insbesondere die Regelungen des § 50d EStG einen Vorteil aus dem DBA verhindern, sollte vorsichtshalber eine Freistellung für Zahlungen ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden.
Für Fälle, in denen Deutschland ein finales Besteuerungsrecht zusteht, müssen (auch weiterhin) deutsche Quellensteuern angemeldet und abgeführt werden.
Für weitere Informationen stehen die nachstehenden Kontaktpersonen gerne zur Verfügung:
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