Lohnsteuertabelle in der Anwendung geändert

Der Beitrag wurde verfasst von unseren Experten Heike Bathke und Marco Schader.

Wie zeitweise Tätigkeit in Deutschland und Erstattung einbehaltener Lohnsteuer im Fall der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens („DBA“) betrachtet wird.

Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeitende, die zwar in Deutschland tätig sind, aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Für diese beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird sich ab dem Lohnabrechnungsmonat Januar 2023 etwas ändern. Bei der Bemessung des Lohnzahlungszeitraums sollen Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer nicht dem deutschen Lohnsteuerabzug unterliegt, nicht mehr mitgezählt werden. Das führt zu einer wesentlich höheren Besteuerung. Die Rechtslage ist unverändert.

Wir erläutern in praxisnahen Fallbeispielen die anstehenden Herausforderungen und Auswirkungen. So können Sie Ihre Problemfelder und Haftungsrisiken für Ihre Gesellschaft erkennen und notwendige Handlungsfelder identifizieren.

Die Erleichterung im Erstattungsverfahren für zu Unrecht einbehaltene und gezahlte Lohnsteuer bei DBA-Anwendungssachverhalten und bei Fällen der Lohnbesteuerung trotz mangelnder beschränkter Steuerpflicht steht dem gegenüber. In allen noch offenen Fällen lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen der Erstattungsanspruch durch Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt umsetzen.

Die bisherige Gesetzesinterpretation der Finanzverwaltung zielte auf eine Veranlagung zur Einkommensteuer ab. Die ebenfalls praxisrelevanten Beispiele erläutern die Problematik der Vergangenheit. Sie zeigen auf, in welchen Fällen die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung die Korrektur der einbehaltenen und gezahlten Lohnsteuer erleichtert.