-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Debt Advisory & Treasury Services
Debt Advisory & Treasury Services
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Tax im öffentlichen Sektor: Beratung und Services für Institutionen der öffentlichen Hand
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
EuGH-Urteil zur Behandlung von Mehrzweckgutscheinen
Im Handel sind Gutscheine, die meist über einen begrenzt gültigen Zeitraum ausgegeben werden, ein gängiges Mittel zum Kaufanreiz.
Deshalb sind für Handelsunternehmen die umsatzsteuerlichen Regelungen zu Gutscheinen wichtig.
Jetzt urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Frage, wann Gutscheine im umsatzsteuerlichen Sinne vorliegen. Sobald dies bejaht werden kann, sollte zudem geklärt werden, ob sie als sog. Mehrzweckgutscheine anzusehen sind.
Sachverhalt
Das Unternehmen DSAB bietet in Stockholm (Schweden) ggü. Privatpersonen sog. Citycards an. Mit diesen Karten können Kunden über einen bestimmten Zeitraum und bis zu einem bestimmten Wert rund 60 touristische Attraktionen vor Ort nutzen. Die Gültigkeitsdauer ist auf 24 Stunden ab erstmaliger Benutzung begrenzt. Das ermöglicht die Nutzung von Leistungen im Wert von umgerechnet bis zu 176 Euro.
Die in der Citycard enthaltenen Leistungen unterliegen in Schweden zum Teil dem Regelsteuersatz (25 Prozent) und teilweise dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (6 Prozent). Sie können aber auch gänzlich umsatzsteuerfrei sein.
Der Kunde verwendet die Karten als Zahlungsmittel. Sobald die Wertgrenze der Citycard erreicht oder der Zeitraum von 24 Stunden ab Aktivierung abgelaufen ist, kann sie nicht mehr verwendet werden.
Entscheidung des EuGH
Der EuGH hat nun entschieden, dass die Citycards einen Gutschein darstellen können, auch wenn ein Durchschnittsverbraucher aufgrund der begrenzten Gültigkeitsdauer der Citycard nicht alle angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Die Entscheidung des EuGHs zur Einstufung von Gutscheinen bezieht sich auf zwei Voraussetzungen, wonach
- für einen Gutschein die Verpflichtung bestehen muss, ihn als Teil einer Gegenleistung für eine Lieferung bzw. Leistung anzunehmen und
- die zu erbringenden Leistungen auf dem Gutschein selbst oder durch die ergänzenden Dokumente (z.B. Nutzungsbedingungen) angegeben sein müssen.
Der EuGH führt weiter aus, dass die Citycard einen Mehrzweckgutschein darstellt. Das deshalb, da die auf die Dienstleistungen geschuldete Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht feststeht. Der Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer richtet sich daher nach dem Moment der Einlösung der Citycard gegen Erhalt einer Leistung.
Fazit / Auswirkungen auf die Handelsbranche
Für den Handel ist das Urteil Grund zur Freude. Die vorstehenden Urteilsgrundsätze lassen sich nämlich auf den Handel – besonders den Gastronomiebereich – übertragen.
Die zeitliche Begrenzung der Einlösbarkeit von Gutscheinen hat aus Sicht des EuGHs keine Relevanz für die Frage, ob Gutscheine im umsatzsteuerlichen Sinne vorliegen. Laut EuGH bleibt entscheidendes Kriterium, dass der Gutschein als Teil der Gegenleistung einer Lieferung bzw. Leistung anzusehen ist.
Um die Steuerentstehung zum Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass der Umsatzsteuersatz nicht bereits bei Ausgabe des Gutscheins feststeht. Dies kann beispielsweise durch den Umfang der vom Gutschein erfassten Produkte erreicht werden.