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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Aktuell: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 26. April 2022 ein neues Schreiben zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b der Abgabenordnung (AO) veröffentlicht. Hintergrund ist insbesondere die Regelung des § 138 Absatz 2 AO, wonach Steuerpflichtige den Erwerb, die Veränderung beziehungsweise die Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Betriebsstätten gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen haben. Die Anzeige ist bis spätestens 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (zum Beispiel 28. Februar 2023 für in 2021 erworbene oder veräußerte Auslands-Beteiligungen) auf elektronischem Weg zu erstatten. Die Frist ist nicht verlängerbar und gilt selbst dann, wenn für die Jahressteuererklärungen weitergehende Fristverlängerungen einschlägig sind.
Das neue Schreiben gilt seit dem 1. Januar 2022 und ersetzt die bisher hierzu ergangenen BMF-Schreiben, zudem konkretisiert es die Erläuterungen in einigen Punkten. Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- Mittelbare Beteiligungen: Der Erwerb beziehungsweise die Veräußerung einer mittelbaren Beteiligung ist nur dann mitzuteilen, wenn sie gleichzeitig mit dem Erwerb beziehungsweise der Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung erfolgt. Dies gilt auch für Beteiligungen an Personengesellschaften.
- Ermittlung der 150.000 Euro-Grenze: Diese Grenze (Summe der Anschaffungskosten aller Beteiligungen im Sinne des § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AO) ist gesellschaftsbezogen zu ermitteln.
- Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds: Eine Mitteilungspflicht besteht für Anleger für Erwerbe und Veräußerungen unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds. Sie besteht nicht in Bezug auf die mittelbar über diese Investmentfonds beziehungsweise Spezial-Investmentfonds erworbenen und veräußerten Beteiligungen.
- Rechtsfolgen bei Verstößen: Die nicht fristgerechte Mitteilung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten ist nunmehr im Regelfall die zuständige Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeschaltet.
Das bedeutet: Insbesondere die Klarstellungen zur Mitteilungspflicht bei Erwerb mittelbarer Beteiligungen verschaffen für die Praxis Rechtssicherheit. Neu ist, dass nunmehr damit zu rechnen ist, dass es bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten nun regelmäßig zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens (Bußgeld bis maximal 25.000 Euro) kommen wird.
Jetzt Handeln: Es sollte dringend überprüft werden, ob mit der Abgabe der anstehenden Steuererklärungen Mitteilungen nach §138 AO vorzunehmen sind beziehungsweise vorzunehmen waren.
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