Nordrhein-Westfalen (NRW) hat mit der seit 2022 geltenden “Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien” die Zuständigkeiten für Gerichte unter anderem für Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen gebündelt.
Im Überblick

Durch diese Verordnung werden Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions, M&A) mit einem Streitwert oberhalb von 500.000 EUR NRW-weit ausschließlich am Landgericht Düsseldorf und am Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt.

Mit dieser Bündelung von Kompetenzen ist angestrebt, dass in der Verfahrensführung umfassender auf Bedürfnisse der Parteien in Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen eingegangen werden kann.

Dies betrifft beispielsweise die Möglichkeit Informationen in englischer Sprache in den Verfahren zu nutzen, die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Verfahren auszuschöpfen und den Umgang mit vertraulichen Unternehmensinformationen.

Der Hintergrund für den beschriebenen Schritt ist, dass private Schiedsgerichtsverfahren in den vergangenen Jahren bei Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen weiter an Bedeutung gewonnen haben. Die Verträge zu Unternehmenstransaktionen sehen in Zusammenhang mit Streitigkeiten häufig Schiedsgerichtsverfahren vor. Durch die Verordnung soll erreicht werden, dass die staatliche Gerichtsbarkeit bei Post-M&A-Streitigkeiten stärker in Betracht gezogen wird.

Praxishinweis

Betriebswirtschaftliche Fragestellungen in Post-M&A-Streitigkeiten erfordern umfassende Kenntnisse und eine klare Strukturierung im Vorgehen, um Streitpunkte erfolgreich zu lösen. Wir unterstützen Sie im Geschäftsbereich Advisory mit umfassender Erfahrung in Post-M&A-Streitigkeiten. Dabei sind wir auf Basis des Unternehmenskaufvertrags als Schiedsgutachter aktiv oder werden in Schiedsgerichtsverfahren sowie staatlichen Gerichtsverfahren zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen tätig. Unserer Tätigkeit liegt hierbei ein gutes Verständnis der Schnittstellen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zugrunde.