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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
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Sustainability Reporting
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung kann nur dann steuerfrei sein, wenn der leistende Unternehmer diese auch richtig und vollständig in seiner Zusammenfassenden Meldung (ZM) deklariert. So die gesetzliche Regelung seit dem 1. Januar 2020.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte hierzu strenge, teils deutlich über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Verwaltungsanweisungen erlassen. Mit dem BMF-Schreiben vom 20. Mai 2022 werden diese Regelungen jetzt abgemildert und offene Fragen geklärt. Die Änderungen sind rückwirkend auf alle nach dem 31. Dezember 2019 ausgeführten Lieferungen anzuwenden.
- Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde bisher ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind, wenn „der Unternehmer die ZM nicht richtig, vollständig oder fristgerecht“ abgibt. Bei strenger Auslegung könnte dies bedeuten, dass eine in der ZM nicht fristgemäß deklarierte Lieferung allein aufgrund dieses Fristversäumnisses steuerpflichtig wäre. Eine Korrekturmöglichkeit gäbe es nicht. Das Erfordernis der Fristgerechtigkeit hat das BMF jetzt aus der Regelung gestrichen. Es stellte ausdrücklich klar, dass die erstmalige Abgabe einer ZM oder deren Berichtigung innerhalb der Festsetzungsfrist eine Rückwirkung entfalten.
- 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG enthält zudem einen Verweis auf § 18 Absatz 10 Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach muss der Unternehmer eine unrichtige oder unvollständige ZM innerhalb eines Monats berichtigen. Nach den geänderten Ausführungen des BMF soll diese Vorschrift ausschließlich zur Durchführung eines ordnungsgemäßen innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens dienen. So bei einem etwaigen Bußgeldverfahren. Demnach wird eine innergemeinschaftliche Lieferung auch nicht etwa nur deshalb steuerpflichtig, weil eine fehlerhafte ZM nicht innerhalb der Monatsfrist berichtigt wurde.
- Das BMF betont, dass die innergemeinschaftliche Lieferung auch bei einer rückwirkenden Berichtigung in der ZM für den jeweils zutreffenden Meldezeitraum zu deklarieren ist. Das ist nach § 18 Absatz 8 UStG der Meldezeitraum, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, spätestens jedoch der Meldezeitraum, in dem der auf die Ausführung der innergemeinschaftlichen Lieferung folgende Monat endet.
Mit dem BMF-Schreiben vom 20. Mai 2022 schafft das BMF somit Klarheit für Unternehmen, dass die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht aufgrund eines ZM-Fristversäumnisses verwehrt werden kann. Die Anforderungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen sind sehr hoch. Das gilt nicht nur für umsatzsteuerliche Meldeverpflichtungen, sondern zum Beispiel auch für Buch- und Belegnachweise. Für Ihre Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
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