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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
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Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
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Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
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Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
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Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
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Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
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Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
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Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
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Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Der Beitrag wurde verfasst von unseren Expertinnen Christina Busch und Juliane Diester.
Am 8. Oktober 2021 haben sich mehr als 130 Staaten dem „2-Säulen-Modell“ des Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) der OECD angeschlossen. Die erste Säule (Pillar 1) regelt die Verteilung von Besteuerungsrechten, während die zweite Säule die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (GloBE) in Höhe von 15 Prozent vorsieht. Nach den Modellregelungen der OECD und des entsprechenden EU-Richtlinienentwurfs fallen Unternehmensgruppen mit einem konsolidiertem Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in zwei der vorangegangenen vier Jahre in den Anwendungsbereich dieser Regelungen.
Mit ihrem multinationalen Footprint, darunter nicht selten Produktions- und Vertriebsgesellschaften in Asien und Amerika und Entwicklungseinheiten in (Ost-)Europa, sowie der damit oft einhergehenden signifikanten Unternehmensgröße ist davon auszugehen, dass – neben den klassischen Automobilherstellern - auch viele mittelständisch geprägte Zulieferer von den Regelungen zu Pillar 2 betroffen sein werden. Aus den folgenden Gründen empfehlen wir daher gerade diesen Unternehmen des Automobilsektors eine frühzeitige Beschäftigung mit den Herausforderungen der globalen Mindestbesteuerung im Sinne von Pillar 2.
Die Einführung der Pillar 2-Regelungen ist auf EU-Ebene zum 1. Januar 2024 geplant, jedoch ist bislang noch keine Einigung zur Umsetzung des Richtlinienentwurfs erzielt worden. Die deutsche Bundesregierung hat im September 2022 dennoch beschlossen, mit der nationalen Umsetzung der Mindestbesteuerung zu beginnen. Ein Gesetzesentwurf wird zu Beginn des Jahres 2023 erwartet und die Umsetzung soll in Deutschland nach derzeitigem Stand ebenfalls ab dem Jahr 2024 erfolgen.
Die Datenbeschaffung zur Erstellung der GloBE-Erklärung stellt für von Pillar 2 betroffene Unternehmen eine große Herausforderung dar. Denn zur Berechnung der Effective Tax Rate (ETR) ist es erforderlich, dass für jede einzubeziehende Konzerngesellschaft und Betriebsstätte sowohl zur Ermittlung der Covered Taxes, als auch zur Ermittlung des GloBE-Einkommens zahlreiche Daten erhoben werden. Der Ausgangspunkt der Berechnungen der ETR ist zwar die sogenannte Handelsbilanz 2 (HB 2), also die in den Konzernabschluss ohnehin einfließenden Daten der Einheit vor Konsolidierung, aber es sind dann noch zahlreiche Anpassungen zu den erfassten Steuern und dem Ergebnis vorzunehmen. Die für diese Anpassungen erforderlichen Daten betreffen unterschiedliche Bereiche wie etwa Veräußerungsgewinne, Ergebniszuordnung bei Personengesellschaften, Betriebsstätten und Dividenden und werden in der Regel nicht komprimiert im bisher verwendeten Rechnungslegungssystem, Tax Reporting oder Country-by-Country Reporting für alle relevanten Gesellschaften abrufbar sein. Zudem ist für Betriebsstätten und nicht konsolidierte Konzerneinheiten die Datenlage bereits aufgrund der nicht vorhandenen HB 2 schwierig.
Vereinfachungsregeln werden aufgrund der hohen Komplexität und des kurzen Zeitraums bis zur Erstanwendung bereits gefordert. Beispielsweise könnte stärker auf den im Country-by-Country Reporting erhobenen Daten aufgebaut oder die bislang wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte Konzernunternehmen durch eine Bagatellregelung vom Anwendungsbereich für Pillar 2 ausgenommen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen im deutschen Gesetzesentwurf und der EU-Richtlinie bleibt abzuwarten. Aufgrund der hohen Komplexität und des knappen Zeitraums bis zur Anwendbarkeit der Regelungen gilt es für Unternehmen, zeitnah Sicherheit bezüglich ihres persönlichen Anwendungsbereichs zu erlangen, um mögliche weitere Schritte analysieren und einleiten zu können.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema Pillar 2 – sprechen Sie uns an!