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                            Audit
                            Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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                            Assurance
                            Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
 
            - 
                            Technology Consulting
                            Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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                            Operational Excellence und Restrukturierung
                            Strategien für Erfolg und Stabilität
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                            Deal Advisory
                            Problemlos Deals realisieren
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                            Valuation & Economic and Dispute Advisory
                            Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
 
            - 
                            Unternehmen
                            Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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                            Vermögende Privatkunden
                            Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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                            Finanzprozesse & Reporting
                            Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
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                            Immobilienwirtschaft
                            Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
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                            Finanzinstitute
                            Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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                            Tax im öffentlichen Sektor
                            Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
 
            - 
                            Arbeitsrecht
                            Vertretung für Unternehmen.
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                            Commercial & Distribution
                            Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
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                            Compliance & Managerhaftung
                            Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
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                            Erben & Nachfolge
                            Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
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                            Financial Services | Legal
                            Your Growth, Our Commitment.
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                            Gesellschaftsrecht
                            Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
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                            Immobilienrecht
                            Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Litigation | Dispute Resolution
                            Konflikte lösen.
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                            Mergers & Acquisitions (M&A)
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                            Restrukturierung & Insolvenz
                            Zukunft sichern in der Krise.
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                            Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
                            Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.
 
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                            Technology Consulting
                            Digitalisierung gemeinsam meistern
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                            IT Assurance
                            Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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                            Tax Technology
                            Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Öffentlicher Sektor
                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
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                            Cyber Security
                            Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
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                            Sicherheitsberatung
                            Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
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                            SAP Beratung & Projektmanagement
                            Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
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                            Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
                            Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
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                            Digital Adoption mit WalkMe
                            Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
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                            Sustainability Strategy
                            Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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                            Sustainability Management
                            Den nachhaltigen Wandel steuern
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                            Sustainability Legal
                            Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
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                            Sustainability Reporting
                            Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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                            Sustainable Finance
                            Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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                            Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
                            Chancen erkennen, Risiken steuern
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                            Kreislaufwirtschaft
                            Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
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                            Expansion ins Ausland
                            Unsere Länderexpertise
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                            Markteintritt in Deutschland
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                                 GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen. GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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                                 Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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                                 Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen. Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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                                 Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt. Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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                            Sicherheitsberatung
                            Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
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                            Beratung für Stadtwerke und Kommunen
                            Expertise für eine nachhaltige Zukunft
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                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
                            Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor
 
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                            Work-Life-Balance
                            Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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                            Entwicklung
                            Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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                            International Arbeiten
                            Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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                            Diversity
                            Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der ECOFIN-Rat hat am 14. Februar 2023 die EU-Liste nicht kooperativer Länder („EU-Blacklist“) aktualisiert und die Liste nunmehr um Russland, Costa Rica, die Marshallinseln und die Britischen Jungferninseln ergänzt.
Damit umfasst die Liste nunmehr sechzehn Länder. Neben den oben aufgeführten Jurisdiktionen, verstoßen die folgenden Staaten gegen die Maßgaben der EU: Amerikanisch-Samoa, die Amerikanischen Jungferninseln, Anguilla, Bahamas, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, und Vanuatu.
Für Deutschland hat die EU-Blacklist insbesondere Bedeutung für die Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG), welches Mitwirkungs- und Abwehrmaßnahmen vorsieht mit dem Ziel, Geschäftsvorgänge mit nicht kooperativen Jurisdiktionen einzudämmen und zu sanktionieren. Die gemäß StAbwG nicht kooperativen Länder richten sich grundsätzlich nach der EU-Blacklist, wobei die entsprechenden Länder gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 StAbwG in einer gesonderten Steueroasen-Abwehrverordnung zu benennen sind. Wird, wovon auszugehen ist, die Steueroasen-Abwehrverordnung somit bis Ende 2023 um die neu in die EU-Blacklist aufgenommenen Länder erweitert, greifen entsprechend dem Drei-Stufenplan des StAbwG folgende Abwehrmaßnahmen für Geschäftsbeziehungen mit den neuen nicht kooperativen Staaten:
Stufe 1: Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024
- verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung: Sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen zu mehr als 50 Prozent an einer in einem der oben genannten Länder ansässigen Gesellschaft beteiligt, ist die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft für ihre gesamten niedrig besteuerten Einkünfte anzusehen. Dies hat zur Folge, dass sämtliche niedrig besteuerte Einkünfte der deutschen Gesellschaft steuerpflichtig hinzugerechnet werden.
- Quellensteuermaßnahmen: Die Anwendung des § 50a Absatz 2 Satz 1 EStG, der einen Steuerabzug bei bestimmten Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger vorsieht, wird auf folgende Einkünfte der in nicht kooperativen Ländern ansässigen Personen erweitert:
- Erbringung von Dienstleistungen gegenüber in Deutschland ansässigen Personen,
- Handel mit Waren oder Dienstleistungen gegenüber in Deutschland ansässigen Personen,
- Vermietung und Verpachtung oder der Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind,
- Einkünfte aus Finanzierungsbeziehungen gegenüber in Deutschland ansässigen Personen.
 
Bei Vorliegen dieser Geschäftsbeziehungen sind die inländischen Geschäftspartner verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag der gesamten Einkünfte einzubehalten und an den inländischen Fiskus abzuführen.
- Nichtanwendung von Doppelbesteuerungsabkommen: Abkommensvorteile werden nicht gewährt („qualifizierter Treaty-override“ gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 StAbwG).
- Erhöhte Mitwirkungspflichten: Der Steuerpflichtige hat über Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen in den jeweiligen Staaten umfangreiche Aufzeichnungen zu erstellen und diese – ohne Aufforderung – innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Stufe 2: Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026
- Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen: § 8b KStG und Entlastungen entsprechend den Doppelbesteuerungsabkommen finden keine Anwendung.
Stufe 3: Maßnahmen ab dem 1. Januar 2027
- Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs aus Geschäftsvorgängen mit Partnern, die in den oben genannten nicht kooperativen Ländern ansässig sind.
Zudem ist über Geschäftsbeziehungen mit in den genannten Staaten ansässigen verbundenen Unternehmen, aus denen ein Betriebsausgabenabzug in Deutschland resultiert, eine DAC6-Meldung erforderlich.
Voraussetzung für die vorgesehenen Sanktionen ist, dass das entsprechende Steuerhoheitsgebiet dann immer noch auf der EU-Black-List beziehungsweise der Verordnung aufgeführt wird.
Auf Grund der angestrebten Geltung ab dem 1. Januar 2024 sollten Steuerpflichtige sehr zeitnah prüfen, ob sie Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften in den betroffenen Ländern unterhalten. In solchen Fällen ermitteln wir gern, welche Steuerfolgen drohen und beraten Sie, wie reagiert werden kann und sollte.
Über die aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden!
 
                                         
                                         
                                         
                                         
                                         
                                         
                                         
                                         
                                        