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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
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Debt Advisory & Treasury Services
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Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
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Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
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Tax im öffentlichen Sektor: Beratung und Services für Institutionen der öffentlichen Hand
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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Markteintritt in Deutschland
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Grenzüberschreitendes Arbeiten wirft viele Fragen auf, so auch die des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts. Eine Arbeitsgruppe zur Telearbeit auf Ebene der EU hat in diesem Zusammenhang ein multilaterales Rahmenübereinkommen vorgestellt. Die Vereinbarung schafft mehr Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem europäischen Staat wohnen, deren Arbeitgeber jedoch in einem anderen europäischen Staat seinen Sitz hat. Die Änderungen sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
Demnach unterliegen Beschäftigte seit dem 1. Juli 2023 dem Sozialversicherungsrecht des Staates, in dem der/die Arbeitgeber ansässig ist/sind, sofern die Beschäftigung im Wohnstaat ausschließlich in Form von Telearbeit (Homeoffice) und dort zu weniger als 50 Prozent (bisher 25 Prozent) ausgeübt wird. Voraussetzungen für die Anwendung sind, dass der jeweilige europäische Staat das Rahmenübereinkommen unterzeichnet hat und dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. Das Rahmenübereinkommen ist derzeit auf fünf Jahre geschlossen, mit einer automatischen Verlängerung um weitere fünf Jahre. Deutschland hat das Rahmenübereinkommen unterzeichnet. Sämtliche Unterzeichnerstaaten werden vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst - Soziale Sicherheit veröffentlicht. Den aktuellen Stand können Sie hier abrufen:
Praxishinweis
- Die Neuregelung führt zu deutlichen Erleichterungen für die Arbeitgeber, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Sozialversicherungssystem des Arbeitgeberstaates verbleiben können.
- Das Verfahren ist antragsgebunden (Ausnahmevereinbarung); es ist jeweils zu prüfen, welche Länder dem Rahmenübereinkommen beigetreten sind.
- Es besteht keine Harmonisierung mit dem Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen, nationale Regelungen).
- Es besteht die Gefahr, dass Risiken im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder Lohnsteuerabzugsverpflichtungen übersehen werden.