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                            Audit
                            Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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                            Assurance
                            Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
 
            - 
                            Technology Consulting
                            Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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                            Operational Excellence und Restrukturierung
                            Strategien für Erfolg und Stabilität
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                            Deal Advisory
                            Problemlos Deals realisieren
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                            Valuation & Economic and Dispute Advisory
                            Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
 
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                            Unternehmen
                            Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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                            Vermögende Privatkunden
                            Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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                            Finanzprozesse & Reporting
                            Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
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                            Immobilienwirtschaft
                            Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
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                            Finanzinstitute
                            Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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                            Tax im öffentlichen Sektor
                            Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
 
            - 
                            Arbeitsrecht
                            Vertretung für Unternehmen.
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                            Commercial & Distribution
                            Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
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                            Compliance & Managerhaftung
                            Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
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                            Erben & Nachfolge
                            Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
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                            Financial Services | Legal
                            Your Growth, Our Commitment.
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                            Gesellschaftsrecht
                            Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
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                            Immobilienrecht
                            Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Litigation | Dispute Resolution
                            Konflikte lösen.
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                            Mergers & Acquisitions (M&A)
                            Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
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                            Restrukturierung & Insolvenz
                            Zukunft sichern in der Krise.
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                            Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
                            Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.
 
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                            Technology Consulting
                            Digitalisierung gemeinsam meistern
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                            IT Assurance
                            Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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                            Tax Technology
                            Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Öffentlicher Sektor
                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
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                            Cyber Security
                            Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
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                            Sicherheitsberatung
                            Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
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                            SAP Beratung & Projektmanagement
                            Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
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                            Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
                            Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
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                            Digital Adoption mit WalkMe
                            Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
 
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                            Sustainability Strategy
                            Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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                            Sustainability Management
                            Den nachhaltigen Wandel steuern
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                            Sustainability Legal
                            Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
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                            Sustainability Reporting
                            Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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                            Sustainable Finance
                            Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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                            Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
                            Chancen erkennen, Risiken steuern
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                            Kreislaufwirtschaft
                            Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
 
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                            Expansion ins Ausland
                            Unsere Länderexpertise
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                            Markteintritt in Deutschland
                            Ihr verlässlicher Partner
 
            - Automotive
 - Chemicals & Pharmaceuticals
 - Energy & Natural Resources
 - Financial Services
 - Healthcare
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 - Private Equity
 - Real Estate
 - Resilience & Defense
 - Retail & Consumer Products
 - Start-ups
 - Technology/Media/Telecommunications (TMT)
 - Transport & Logistics
 - Travel / Tourism / Leisure
 
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            GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen. - 
                                
            Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. - 
                                
            Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen. - 
                                
            Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt. 
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                            Sicherheitsberatung
                            Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
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                            Beratung für Stadtwerke und Kommunen
                            Expertise für eine nachhaltige Zukunft
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                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
                            Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor
 
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                            Work-Life-Balance
                            Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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                            Entwicklung
                            Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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                            International Arbeiten
                            Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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                            Diversity
                            Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
 
Pauschalversteuerte Sachzuwendungen sind grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
Steuerpflichtiger Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen kann mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 Prozent besteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Die Regelung kommt für geldwerte Vorteile in Betracht, sofern der Freibetrag von 110 Euro beziehungsweise die Grenze von zwei Veranstaltungen im Jahr überschritten sind. Grundsätzlich ist dieser Arbeitslohn nicht als sozialversicherungspflichtiges Entgelt anzusehen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV).
Im Streitfall hat ein Unternehmen die Kosten für die Ausrichtung einer Jubiläumsfeier im Jahr 2015 (steuerlich: Betriebsveranstaltung) getragen. Am 31. März 2016 zahlte es für die Mitarbeitenden die angemeldete Pauschsteuer. Die Anmeldung erfolgte damit nach Abschluss des Lohnkontos (letzter Kalendertag im Februar des Folgejahres, in der Regel der 28. Februar). Eine Verbeitragung zur Sozialversicherung erfolgte nicht. Nach Klage des zuständigen Rentenversicherungsträgers hat das Landessozialgericht Niedersachsen auch bei einer nachträglichen pauschalen Versteuerung von Sachzuwendungen die Sozialversicherungsfreiheit für rechtens erklärt und somit bestätigt, dass die Kosten entsprechend nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt auf die Mitarbeitenden verteilt werden müssen.
Pauschale Versteuerung muss bis spätestens 28. Februar des Folgejahres erklärt werden, um Sozialversicherungsfreiheit zu erhalten
Mit Urteil vom 23. April 2024 hat das BSG diese Entscheidung gekippt und dem Rentenversicherungsträger recht gegeben. Nach den maßgeblichen Vorschriften hat die pauschale Versteuerung „mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum“ zu erfolgen. Grundsätzlich ist somit die Pauschalversteuerung der Sachzuwendung im eigentlichen Monat des Erhalts (zum Beispiel der Firmenveranstaltung) durchzuführen.
Aufgrund der Eintragung im Lohnkonto hat der Arbeitgeber jedoch spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerjahresbescheinigung (28. Februar des Folgejahres) Zeit, die Änderung des Lohnsteuerabzugs zu übermitteln. Diese Frist wurde jedoch nicht eingehalten.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen, die betriebliche (Jubiläums-) feiern in Form der steuerlichen Betriebsveranstaltung im Sinne des § 19 Abs. 1a EStG ausrichten. Unternehmen müssen künftig eine zeitnahe Erfassung und Pauschalversteuerung beziehungsweise Dokumentation der Steuerfreiheit gewährleisten, um die Sozialversicherungsfreiheit zu behalten. Sonst drohen zusätzliche Kosten nicht nur in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch durch mögliche Säumniszuschläge.
Arbeitgeber sollten Prozesse auf Einhaltung der Frist ausrichten
Das BSG hat damit nun eine Diskussion über eine Sozialversicherungsfreiheit bei einer verspäteten Meldung der pauschalierten Versteuerung beendet. Arbeitgeber sollten ihre Prozesse zur Erfassung von Betriebsveranstaltungen nun dringend auf die Einhaltung der Frist am 28./29. Februar des Folgejahres ausrichten, um eine erhebliche Beitragsbelastung in diesem Zusammenhang zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen dabei, Risiken einer nachträglichen Sozialversicherungspflicht von Betriebsveranstaltungen zu vermeiden. Auch im Vorwurfsfall im Rahmen von Prüfungen vertreten wir Sie gern.
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