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                            Audit
                            Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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                            Assurance
                            Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
 
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                            Technology Consulting
                            Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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                            Operational Excellence und Restrukturierung
                            Strategien für Erfolg und Stabilität
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                            Deal Advisory
                            Problemlos Deals realisieren
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                            Valuation & Economic and Dispute Advisory
                            Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
 
            - 
                            Unternehmen
                            Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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                            Vermögende Privatkunden
                            Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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                            Finanzprozesse & Reporting
                            Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
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                            Immobilienwirtschaft
                            Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
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                            Finanzinstitute
                            Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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                            Tax im öffentlichen Sektor
                            Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
 
            - 
                            Arbeitsrecht
                            Vertretung für Unternehmen.
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                            Commercial & Distribution
                            Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
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                            Compliance & Managerhaftung
                            Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
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                            Erben & Nachfolge
                            Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
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                            Financial Services | Legal
                            Your Growth, Our Commitment.
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                            Gesellschaftsrecht
                            Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
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                            Immobilienrecht
                            Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
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                            IT, IP & Datenschutz
                            IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
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                            Litigation | Dispute Resolution
                            Konflikte lösen.
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                            Mergers & Acquisitions (M&A)
                            Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
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                            Restrukturierung & Insolvenz
                            Zukunft sichern in der Krise.
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                            Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
                            Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.
 
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                            Technology Consulting
                            Digitalisierung gemeinsam meistern
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                            IT Assurance
                            Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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                            Tax Technology
                            Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
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                            IT, IP & Datenschutz
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                            Öffentlicher Sektor
                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
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                            Cyber Security
                            Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
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                            Sicherheitsberatung
                            Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
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                            SAP Beratung & Projektmanagement
                            Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
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                            Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
                            Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
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                            Digital Adoption mit WalkMe
                            Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
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                            Sustainability Strategy
                            Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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                            Sustainability Management
                            Den nachhaltigen Wandel steuern
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                            Sustainability Legal
                            Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
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                            Sustainability Reporting
                            Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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                            Sustainable Finance
                            Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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                            Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
                            Chancen erkennen, Risiken steuern
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                            Kreislaufwirtschaft
                            Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
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                            Expansion ins Ausland
                            Unsere Länderexpertise
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                            Markteintritt in Deutschland
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                                 GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen. GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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                                 Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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                                 Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen. Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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                                 Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt. Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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                            Sicherheitsberatung
                            Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
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                            Beratung für Stadtwerke und Kommunen
                            Expertise für eine nachhaltige Zukunft
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                            Digitalisierung, Prozesse & Projekte
                            Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor
 
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                            Work-Life-Balance
                            Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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                            Entwicklung
                            Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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                            International Arbeiten
                            Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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                            Diversity
                            Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Mit dem am 28. März 2024 in Kraft getretenen Wachstumschancengesetz wurden zwei neue Absätze in das Außensteuergesetz (AStG) eingefügt, deren Inhalt bereits in vorherigen Gesetzesentwürfen enthalten war. Hierbei handelt es sich um die Absätze 3d und 3e des § 1 des AStG.
Allgemeine Vorschriften für Finanzierungstransaktionen
Der neue § 1 Absatz 3d AStG sieht für konzerninterne grenzüberschreitende Finanzierungstransaktionen mit inländischem Schuldner vor, dass die Zinshöhe nur dann dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass
- der Kapitaldienst (Zins- und Tilgung) von Anfang an über die gesamte Laufzeit geleistet werden kann (Schuldentragfähigkeitstest), und
- die Finanzierung wirtschaftlich benötigt wird und dem Unternehmenszweck dient (Geschäftszwecktest).
Darüber hinaus darf der Zinssatz für grenzüberschreitende konzerninterne Finanzierungen nicht über dem Zinssatz liegen, zu dem sich die Gruppe gegenüber Dritten refinanzieren kann. Ausnahme: Es wird im Einzelfall nachgewiesen, dass ein vom Gruppenrating abweichendes, aber daraus abgeleitetes Kreditrating dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht (und dies folglich für die Zinsbestimmung berücksichtigt wird).
Hiermit verlagert der Gesetzgeber die Beweislast für einen Nachweis der Fremdüblichkeit vollständig auf den Steuerpflichtigen. Ferner impliziert der Gesetzgeber mit dieser Formulierung, dass lediglich der externe Zinssatz der Gruppe dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. So wird durch diesen Absatz unterstellt, dass unverbundene Dritte nur diesen Zinssatz als Risikokompensation verlangen würden – unabhängig vom individuellen Kreditrisiko des Darlehensnehmers.
Die neuen Vorschriften im § 1 Absatz 3d AStG führen dazu, dass das Kreditrating künftig nicht allein auf Basis von historischen Daten ermittelt werden sollte. Vielmehr sollten für die Erstellung eines Ratings ebenfalls Plandaten hinzugenommen werden. Diese erstrecken sich im Idealfall auf die gesamte Darlehenslaufzeit, was in der Praxis häufig nur für kurz- oder mittelfristige Darlehen möglich sein sollte. Bei endfälliger Tilgung oder Refinanzierung kann im Regelfall bei Darlehensvergabe die Kapitaldienstfähigkeit nur eingeschränkt (das heißt für die Zinslast) gezeigt werden. In derartigen Fällen muss dann ergänzt werden, über welchen Zeitraum die Darlehensvergabe verprobt wird. Dieser Zeitraum kann insofern über die Laufzeit des ersten Darlehens hinausgehen.
Sofern die Zinsbestimmung nicht ohnehin auf Basis des Gruppenratings erfolgt, empfehlen wir, dieses künftig regulär zu ermitteln, um eine Risikoabschätzung aufgrund von signifikanten Abweichungen zwischen Gruppen- und Einzelrating zu ermöglichen. Bei unvereinbaren Risikopositionen zwischen Gruppen- und Einzelrating sehen wir ein hohes Risiko, dass ein vom Gruppenrating abgeleitetes Rating (zum Beispiel durch einen vereinfachten Notching Ansatz) nicht der Risikobewertung von fremden Dritten entspricht. Eine Lösung kann die Vergabe einer expliziten Garantie und die damit verbundene Zahlung einer fremdüblichen Garantiegebühr zusätzlich zum Darlehenszinssatz sein. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall wirtschaftlich ratsam.
Da die Gesetzesbegründung keine weiteren Hinweise beinhaltet, ist derzeit unklar, wie diese potenziell weitreichenden neuen Regeln und die Öffnungsklausel zum im Einzelfall abgeleiteten Rating zu interpretieren sind. Dies gilt insbesondere für die Frage, wie weit ein Einzelrating vom Gruppenrating abweichen darf, um im Einzelfall noch als „abgeleitetes“ Rating im Sinne des Gesetzes zu gelten. Wir empfehlen, sowohl die Umstände des Einzelfalls als auch die Ableitung des Ratings ausführlich zu dokumentieren.
Neben der Schuldentragfähigkeit spricht das Gesetz auch von einem Nachweis des Geschäftszwecks. Insofern ist nachzuweisen, dass die liquiden Mittel für das Geschäft eingesetzt werden. Interpretationsfähig bleibt dabei, was dem Geschäftszweck dient und in welchem Zeitraum die liquiden Mittel eingesetzt werden müssten. Daher muss in der Zukunft die wirtschaftliche Notwendigkeit der Finanzierung im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation detaillierter diskutiert werden („Fremdüblichkeit dem Grunde nach“).
Finanzierungsgesellschaften und Cash Pooling
Der neue § 1 Absatz 3e AStG orientiert sich im Wesentlichen an den Empfehlungen des Kapitels X der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022. Dieser Absatz sieht vor, dass es sich regelmäßig um funktions- und risikoarme Dienstleistungen handelt, wenn Finanzierungstransaktionen innerhalb der Gruppe lediglich weitergeleitet oder vermittelt werden. Dies betrifft in erster Linie intermediäre Finanzierungsgesellschaften, die Durchleitkredite innerhalb der Gruppe vermitteln beziehungsweise weiterleiten oder als Cash Pool Leiter agieren. Eine Öffnungsklausel erlaubt den Nachweis einer funktions- und risikointensiveren Tätigkeit (auch „Inhouse Banken“).
Die Anforderungen an eine funktions- und risikointensivere Treasury Abteilung oder Finanzierungsgesellschaft im Konzern hinsichtlich der personellen wie finanziellen Substanz und der effektiven Risikokontrolle ändern sich nicht durch den neuen § 1 Absatz 3e AStG. Dass es sich bei funktionsstarken Finanzierungsintermediären eher um die Ausnahme als um den Regelfall handelt, entspricht darüber hinaus auch unseren Erfahrungen.
Durch die Änderung im Zinsniveau und die stärkere Auffächerung der Zinsstrukturkurven ist seit Mitte 2022 ein verstärktes Augenmerk auf die Überprüfung der Vergütungsstrukturen bei konzerninternen Cash Pools zu legen. In der Regel wird ein rein administrativer Cash Pool Leiter kostenbasiert mit einem stabilen, aber geringen Kostenaufschlag (zwischen fünf und zehn Prozent) vergütet. Alle darüber hinaus entstehenden Synergien sind zwischen den Beteiligten am Cash Pool aufzuteilen.
Im Vergleich zur Niedrigzinsphase sollte ein konzerninternes Cash Pooling aktuell zu mehr Synergien aus der Koordinierung von Geldanlage und -ausleihung führen („Koordinationsvorteil“). Starre oder lediglich vorabvereinbarte Vergütungsmechanismen wie Spread-basierte interne Zinssätze können dazu führen, dass der somit beim Cash Pool Leiter verbleibende Residualgewinn eine fremdübliche Vergütung übersteigt. Mit dem gestiegenen Zinsniveau und somit höheren Koordinationsgewinnen sind unausgeglichene Cash Pool Mechanismen wahrscheinlicher geworden.
Eine vollständige und sachgerechte Aufteilung von Cash Pool Synergien ist grundsätzlich mittels eines zweistufigen Ansatzes (Spread und Jahresendanpassung) möglich. Zum einen beinhalten viele konzerninterne Cash Pool Verträge noch nicht die Möglichkeit einer Jahresendanpassung und zum anderen stellt sich die Frage nach einem sachgerechten Verteilungsmechanismus. Eine Lösung kann hier darin bestehen, dass aus dem Zusammenwirken von Geldangebot und -nachfrage innerhalb der Unternehmensgruppe eine genau hälftige Aufteilung der Gesamtsynergien zwischen cash-positiven und cash-negativen Gesellschaften hergeleitet wird. Alternativ lässt sich auch eine ungleiche Synergieverteilung zwischen cash-positiven und cash-negativen Gesellschaften aus dem Knappheitspreis für Kapital herleiten.
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