Datenbasierte Geschäftsmodelle können von der Umsetzung des Data Act profitieren. So können Unternehmen zur Datenteilung verpflichtet sein. Sie können die Grundlage für neue Anwendungen bieten. Die richtige Vertragsgestaltung zur Nutzung dieser Daten bietet hier die Grundlage von Erfolg.
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Chancen für neue datengetriebene Geschäftsmodelle

Die wachsende Bandbreite an Anwendungsgebieten von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI), für deren Training große, qualitätsgesicherte Datenmengen benötigt werden, basiert auf personen- und nicht-personenbezogene Daten.  Auch die Entwicklung neuer, datengetriebener Geschäftsmodelle fußt auf dem Zugang zu solchen Daten.

Die Nutzung gesammelter Daten ermöglicht den im Einzelhandel/E-Commerce tätigen Unternehmen, Markttrends und Kundeninteressen besser zu verstehen. So können Angebote, Preise und Marketingstrategien (personalisiert) angepasst und neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden. Hinzu kommen die Optimierung der Supply-Chain-Management-Prozesse, intelligente Logistik oder vorausschauende Datenanalysen und (KI-gestützte) Prognosen.

Für Unternehmen geht es dabei jedoch nicht allein darum, die selbst generierten und zugänglichen Daten zu analysieren und effektiv zu nutzen. So wollen auch Zugang zu Daten zu erlangen, die Dritte besitzen. Der Zugang zu Daten Dritter kann etwa für Aftermarket-Teilnehmer von erheblicher Bedeutung sein. So können beispielsweise Wartungs- und Serviceleistungen zu digitalen Produkten angeboten und erbracht werden. Auch ist daran zu denken, dass die fortschreitende Digitalisierung von vielen Haushaltsgeräten Unternehmen neue Geschäftsmodelle eröffnen kann. Werden z. B. bei der Nutzung eines smarten, digitalisierten Kühlschranks vielschichtige Daten erzeugt, bietet das Potential für die Entwicklung neuer Serviceangebote und einer individuellen Kundenansprache. Beispielsweise der Verbrauch einzelner Lebensmittel und der Zugang zu diesen Daten können Anbietern von Online-Supermärkten nutzen, um weitere Angebote zu unterbreiten.

Vor diesem Hintergrund ist jedem Unternehmen zu empfehlen, sich mit dem europäischen Datengesetz („Data Act“) zu befassen, das am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Ziel des Data Act ist ein europaweiter einheitlicher Rechtsrahmen für einen fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung. Dabei soll der Schutz personenbezogener Daten nach der DSGVO gewahrt bleiben.

Die wichtigsten Eckpunkte des Data Act

  • Neue Regeln für den Zugriff und die Nutzung von Daten, die bei der Nutzung digitaler Produkte („Internet-of-Things-Geräten“) und digitaler Services erzeugt werden.
  • Unternehmen als (faktische) Dateninhaber müssen dem Nutzer des digitalen Produktes/Services Zugang zu den Daten ermöglichen, die durch seine Nutzung entstehen.
  • Unternehmen als Dateninhaber müssen umgekehrt vom Nutzer eine entsprechende Zustimmung einholen, um die bei der Nutzung erzeugten Daten verwerten zu dürfen.
  • Dritte können ebenfalls Zugang zu den durch die Nutzung des Produktes/Services erzeugten Daten erhalten, wenn der Nutzer gegenüber dem Dateninhaber einen Anspruch auf Weitergabe bestimmter Daten an den Dritten ausübt.
  • Data Access by Design, d. h. die Verpflichtung, Produkte und Dienste bereits so zu konzipieren und herzustellen, dass die Daten standardmäßig leicht und auf sichere Weise zugänglich sind.
  • Fairness-Tests und AGB-Kontrolle, d. h. Regelungen, um einen Missbrauch stärkerer Marktpositionen und vertragliche Ungleichgewichte zu reduzieren.

Jetzt Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Data Act analysieren!

Es lohnt sich für Unternehmen, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Data Act zu befassen. Denn einerseits geht es darum, dass Unternehmen ihre Pflichten aus dem Data Act, etwa im Hinblick auf das Design von digitalen Produkten/Services und die Erfüllung von Datenzugangsansprüchen, einhalten.

Andererseits können Unternehmen nach dem Data Act nicht nur Verpflichtete sein. Sie können auch von der Möglichkeit, hochwertige Daten zu erhalten, profitieren. Deshalb ist zu empfehlen, künftige Geschäftsmodelle zu analysieren. So können verbundene Datenbedarfe evaluiert und Anreize für das Teilen von Daten durch Anpassung von Geschäftsmodellen und vertragliche Gestaltungen geschaffen werden. Da aus dem Data Act unmittelbar noch kein Zugang zu bestimmten Daten auf Seiten des Dateninhabers sowie etwaiger Dritter resultiert, kommt der Gestaltung von Verträgen zwischen den Beteiligten – Nutzer (des digitalen Produkts/Services), Dateninhaber, Dritter – eine besondere Bedeutung zu. Dabei wird in den Verträgen u.a.

  • der Begriff der „Daten“ (Rohdaten/IoT-Maschinendaten),
  • ihre tatsächliche Verfügbarkeit (je nach Produktdesign werden bestimmte Daten während der Nutzung überschrieben),
  • der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und dem Datenschutz sowie
  • der (technisch-operative) Schutz von Daten beim Empfänger und Mechanismen zur Reduzierung von Missbrauchsrisiken zu regeln sein.

Die Herausforderung der Vertragsgestaltungen liegt darin, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten auszutarieren.

Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Data Act und unterstützen Sie dabei, Ihre datengetriebenen Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Mit uns setzen Sie den neuen europäischen Rechtsrahmen zur Datenwirtschaft praxisorientiert, effektiv und gesetzeskonform um.