Seit 2022 ist die sog. „Ewigkeitsstundung“ für Wegzüge aus Deutschland auch für innereuropäische Wohnsitzänderungen ersatzlos weggefallen. Unternehmer und natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als einem Prozent müssen die Wegzugsteuer nun sofort zahlen. Die ratierliche Verteilung auf sieben Jahren hilft da nur wenig bei der Liquiditätsplanung, denn üblicherweise wird eine Sicherheitsleistung in voller Höhe seitens der Finanzverwaltung verlangt. Ein polnisches Gericht stellt nun drei Fragen an den EuGH, die hinsichtlich der unionsrechtlichen Bedenken auch für deutsche Wegzügler relevant sein könnten.
Ein Wegzug bzw. Umzug ins Ausland kann steuerliche Konsequenzen haben, die oft unterschätzt werden. Besonders oft unerkannt bleiben bei einem Wegzug in eine Steueroase bzw. in ein Niedrigsteuerland die sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflichten für die Einkommensteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In diesem Zusammenhang sollte eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) unbedingt beachtet werden. Wir beleuchten, was „Wegzügler“ zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht wissen müssen.
Der Deutsche Bundestag hat rekordverdächtig schnell die Einführung einer Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundesrat der Regelung zustimmt und sie damit ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Ein neues Gesetz umfasst unter anderem eine Verschärfung des Anwendungsbereichs des § 6 AStG bei Wegzügen vor dem 31.12.2021. Wir zeigen auf, wie Sie in der Praxis darauf reagieren sollten und nehmen Sie mit auf einen kurzen Exkurs zum wichtigen BFH-Urteil "Wächtler".
Gericht stellt klar, dass eine nur vorübergehende Abwesenheit und der damit verbundene Wegfall der Wegzugsbesteuerung auch dann vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Wegzugs keine Rückkehrabsicht bestanden hat. Was das für die Praxis bedeutet.