Die Gewerbesteuer will das Steuerobjekt – den Gewerbebetrieb – mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfassen. Bei den Auslandsbezügen der Gewerbesteuer soll dabei das sog. „Territorialitätsprinzip“ angewendet werden. Bei unbeschränkt Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflichtigen, die einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG unterhalten, muss daher u.a. durch die Kürzung des § 9 Nr. 3 GewStG diese Territorialität „hergestellt“ werden. Zum Sonderfall der international tätigen Schifffahrtsunternehmen hat der IV. Senat jetzt entschieden (IV R 30/23).
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) im November 2023 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten. Mit Ablauf der ersten Umsetzungsfristen im Juli 2025 zeigt sich, dass insbesondere Unternehmen der Transport- und Logistikbranche noch vor großen Herausforderungen stehen.
Am 9. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und anderer Gesetze dem Bundestag zugeleitet. Die erste Lesung soll noch diese Woche erfolgen. Die Eile ist verständlich, sollen mit dem Gesetzesentwurf doch weitere zentrale Regelungen des EU-Mobilitätspakets umgesetzt werden, die auf EU-Ebene teilweise bereits seit mehreren Jahren in Kraft sind. Aufgrund der verspäteten Umsetzung der Richtlinie zur harmonisierten Risikoeinstufung hatte die EU-Kommission im Frühjahr zusätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dieses Verfahren wird in der Weiterleitung an den Bundestag erwähnt, damit dürfte erfahrungsgemäß mit einer sehr zeitnahen Verabschiedung zu rechnen sein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung zum werblichen Umgang mit Umwelt-Begriffen wie „klimaneutral“ getroffen. Die Maßstäbe zur rechtskonformen Verwendung werden strenger (I ZR 98/23).
In Deutschland werden E-Rechnungen im B2B-Bereich für inländische Umsätze unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen ab dem 01.01.2025 zur Pflicht. Wir informieren Sie über das Potential der Automatisierung der Eingangsrechnung und die damit verbundenen Kosten- und Zeitersparnisse.
Oliver Ritzmann, Experte für die Transport- und Logistikbranche, steht Rede und Antwort zu seinem neuen Unternehmen gryn. Die Carbon-Visibility-Plattform soll für Nachhaltigkeit und Transparenz in Zusammenhang mit Transportemissionen sorgen.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23 seine Rechtsprechung gefestigt, wie der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden gelingt. So können höhere als die gesetzlich typisierten Abschreibungen in Anspruch genommen werden, was insbesondere auch für Logistikimmobilien gilt.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will Tankstellen verpflichten, bis 2028 Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bereitzustellen. Die Regelung soll für Unternehmen gelten, die mindestens 200 Standorte betreiben. Das sieht ein aktueller Referentenentwurf des BMDV vor. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Die digitale Transformation bringt auch für Schnellecke viel Neues. Karsten Keil, CIO von Schnellecke Logistics zur Marktpositionierung, Regulatorik und Cyber Security.
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M&A ist für Transport- und Logistikunternehmen weiterhin ein wichtiger Faktor, um die hohen Anforderungen des wirtschaftlichen Umfelds zu bewältigen. Wir beleuchten die größten Herausforderungen sowie strategische Prioritäten im Zusammenhang mit Deal-Aktivitäten aus Sicht von Branchenunternehmen.