Energie & Regulierung

Aktuelle Entwicklungen zur Eigenkapitalverzinsung von Netzbetreibern: Neue WACC-Berechnung im Fokus

Dr. Alexander Budzinski
Von:
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) konkretisiert aktuell die Methodik zur Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für die nächste Regulierungsperiode. Ab der fünften Regulierungsperiode soll eine pauschalisierte Ermittlung der Kapitalkosten über den WACC („Weighted Average Cost of Capital“) eingeführt werden. Das vorliegende Insight analysiert die laufende Diskussion zur Ermittlung der Eigenkapitalkosten als Bestandteil des WACC und beleuchtet deren Auswirkungen auf Netzbetreiber und Investoren.
INHALTE

Aktueller Stand der Regulierung und geplante Neuausrichtung

Für die laufende vierte Regulierungsperiode (Gas: 2023–2027, Strom: 2024–2028) setzte die BNetzA zuletzt 2021 einen Eigenkapitalzinssatz nach Steuern von 4,13 Prozent fest. Ein EuGH-Urteil vom 2. September 2021 (C-718/18) führte zu einer umfassenden Neugestaltung der deutschen Netzregulierung. Die BNetzA erhielt daraufhin weitreichende Befugnisse zur Festlegung bundeseinheitlicher Zugangsbedingungen und -methoden für Strom- und Gasnetze.

Die fünfte Regulierungsperiode gilt als Übergangsphase, bleibt jedoch mit fünf Jahren zeitlich unverändert. Für Gasnetzbetreiber ist sie für 2028–2032 und für Stromnetzbetreiber für 2029–2033 vorgesehen. Ab der sechsten Regulierungsperiode ist eine Verkürzung auf drei Jahre geplant, um schneller auf Kostenentwicklungen und Investitionsbedarfe reagieren zu können.

Mit dem Eckpunktepapier „Netze.Effizient.Sicher.Transformiert.“ hat die BNetzA im Januar 2024 den Diskussionsprozess zur Neuausrichtung des Regulierungsrahmens begonnen. Es enthält 15 Thesen zur Weiterentwicklung des Rahmens und bildet die Grundlage für die Konsultation mit Marktteilnehmenden. Im Fokus stehen insbesondere die Kosten- und Erlösbestimmung sowie die Anreizregulierung.

These 11 befasst sich mit der geplanten Einführung eines pauschalen WACC-Ansatzes – ein klarer Bruch mit der bisherigen Methodik der Eigenkapitalverzinsung. Die Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes im Rahmen des WACC soll weiterhin auf dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) basieren. Die Parameter zur Ableitung des Zinssatzes sind aktuell Gegenstand intensiver Fachdiskussionen. Vor allem angesichts des wachsenden Investitionsbedarfs im Stromnetz fordern Netzbetreiber eine spürbare Erhöhung des Eigenkapitalzinssatzes.

Auswirkungen auf Bewertung, Finanzierung und Strompreise

Die Bewertung von Netzbetreibern basiert überwiegend auf der Regulated Asset Base (RAB), die investiertes Kapital in Netzinfrastruktur abbildet. Neben Sachzeitwertansätzen wird häufig der Ertragswert zur Unternehmensbewertung herangezogen. Gerade im Rahmen der Ertragswertmethode spielt der regulatorisch festgelegte Eigenkapitalzins eine zentrale Rolle, denn die Netzentgelte orientieren sich an der Erlösobergrenze, in der die Eigenkapitalverzinsung fest verankert ist.

Der Zinssatz definiert somit direkt die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Anpassungen dieses Zinssatzes – wie sie regelmäßig durch die BNetzA erfolgen – wirken sich unmittelbar auf Unternehmenswert, Rendite und Investitionsentscheidungen aus. Erwartete Umsätze aus dem Netzbetrieb ergeben sich regulatorisch aus den genehmigten Netzentgelten und unterliegen der Erlösobergrenze.

Für energieintensive Unternehmen bedeuten steigende Netzentgelte höhere operative Kosten, da diese über Energieversorger an die Endkunden weitergegeben werden.

Fazit

Die Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die fünfte Regulierungsperiode stellt die BNetzA vor ein regulatorisches Spannungsfeld. Einerseits sind wettbewerbsfähige Renditen notwendig, um private Investitionen in die Energiewende zu mobilisieren. Andererseits erhöhen höhere Zinssätze die Netzentgelte – mit spürbaren Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Insbesondere energieintensive Betriebe sehen sich dadurch mit steigenden Strom- und Gaskosten konfrontiert.