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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Aktueller Stand der Regulierung und geplante Neuausrichtung
Für die laufende vierte Regulierungsperiode (Gas: 2023–2027, Strom: 2024–2028) setzte die BNetzA zuletzt 2021 einen Eigenkapitalzinssatz nach Steuern von 4,13 Prozent fest. Ein EuGH-Urteil vom 2. September 2021 (C-718/18) führte zu einer umfassenden Neugestaltung der deutschen Netzregulierung. Die BNetzA erhielt daraufhin weitreichende Befugnisse zur Festlegung bundeseinheitlicher Zugangsbedingungen und -methoden für Strom- und Gasnetze.
Die fünfte Regulierungsperiode gilt als Übergangsphase, bleibt jedoch mit fünf Jahren zeitlich unverändert. Für Gasnetzbetreiber ist sie für 2028–2032 und für Stromnetzbetreiber für 2029–2033 vorgesehen. Ab der sechsten Regulierungsperiode ist eine Verkürzung auf drei Jahre geplant, um schneller auf Kostenentwicklungen und Investitionsbedarfe reagieren zu können.
Mit dem Eckpunktepapier „Netze.Effizient.Sicher.Transformiert.“ hat die BNetzA im Januar 2024 den Diskussionsprozess zur Neuausrichtung des Regulierungsrahmens begonnen. Es enthält 15 Thesen zur Weiterentwicklung des Rahmens und bildet die Grundlage für die Konsultation mit Marktteilnehmenden. Im Fokus stehen insbesondere die Kosten- und Erlösbestimmung sowie die Anreizregulierung.
These 11 befasst sich mit der geplanten Einführung eines pauschalen WACC-Ansatzes – ein klarer Bruch mit der bisherigen Methodik der Eigenkapitalverzinsung. Die Berechnung des Eigenkapitalzinssatzes im Rahmen des WACC soll weiterhin auf dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) basieren. Die Parameter zur Ableitung des Zinssatzes sind aktuell Gegenstand intensiver Fachdiskussionen. Vor allem angesichts des wachsenden Investitionsbedarfs im Stromnetz fordern Netzbetreiber eine spürbare Erhöhung des Eigenkapitalzinssatzes.
Auswirkungen auf Bewertung, Finanzierung und Strompreise
Die Bewertung von Netzbetreibern basiert überwiegend auf der Regulated Asset Base (RAB), die investiertes Kapital in Netzinfrastruktur abbildet. Neben Sachzeitwertansätzen wird häufig der Ertragswert zur Unternehmensbewertung herangezogen. Gerade im Rahmen der Ertragswertmethode spielt der regulatorisch festgelegte Eigenkapitalzins eine zentrale Rolle, denn die Netzentgelte orientieren sich an der Erlösobergrenze, in der die Eigenkapitalverzinsung fest verankert ist.
Der Zinssatz definiert somit direkt die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Anpassungen dieses Zinssatzes – wie sie regelmäßig durch die BNetzA erfolgen – wirken sich unmittelbar auf Unternehmenswert, Rendite und Investitionsentscheidungen aus. Erwartete Umsätze aus dem Netzbetrieb ergeben sich regulatorisch aus den genehmigten Netzentgelten und unterliegen der Erlösobergrenze.
Für energieintensive Unternehmen bedeuten steigende Netzentgelte höhere operative Kosten, da diese über Energieversorger an die Endkunden weitergegeben werden.
Fazit
Die Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die fünfte Regulierungsperiode stellt die BNetzA vor ein regulatorisches Spannungsfeld. Einerseits sind wettbewerbsfähige Renditen notwendig, um private Investitionen in die Energiewende zu mobilisieren. Andererseits erhöhen höhere Zinssätze die Netzentgelte – mit spürbaren Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Insbesondere energieintensive Betriebe sehen sich dadurch mit steigenden Strom- und Gaskosten konfrontiert.