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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.

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Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Sicherheitsberatung
Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
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Digitalisierung, Prozesse & Projekte
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Nationale Umsetzung des European Accessibility Acts
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und wurde in nationales Recht überführt. Es definiert verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem:
- Websites und mobile Anwendungen im Rahmen elektronischer Geschäftsprozesse (z. B. Online-Shops, Buchungsportale, Kundenportale),
- Dienstleistungen im Finanz- und Versicherungswesen,
elektronische Veröffentlichungen wie E-Books, - Telekommunikationsangebote (z. B. Messaging- oder Sprachtelefondienste) sowie
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Geldautomaten).
Von den Regelungen sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen. Für Produkte gelten die Anforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen neu bereitgestellte digitale Inhalte barrierefrei ausgestaltet sein
Für Bestandsinhalte, die vor dem genannten Stichtag veröffentlicht wurden, besteht eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit sind unter anderem folgende Standards zu berücksichtigen:
- EN 301 549: europäische Norm für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien,
- WCAG 2.1: internationale Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte,
- BITV 2.0: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – insbesondere als Referenzmodell für privatwirtschaftliche Anbieter.
Diese Standards enthalten vielfältige technische und gestalterische Anforderungen, darunter:
- Textalternativen für nicht textuelle Inhalte (z. B. Bilder oder Videos),
- anpassbare Kontraste und Schriftgrößen für bessere Lesbarkeit,
- Tastaturbedienbarkeit für Nutzer mit motorischen Einschränkungen,
- strukturierte, verständliche Navigation für bessere Orientierung sowie
- Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern.
Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Bei Nichteinhaltung drohen:
- behördliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung,
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie
- Vertriebsverbote bei andauernder Missachtung.
Was müssen Unternehmen nun tun?
Zur Sicherstellung der regulatorischen Konformität empfiehlt sich eine systematische Überprüfung der digitalen Angebote durch spezialisierte Audits oder technische Accessibility-Tests. Diese sollten dokumentiert, regelmäßig wiederholt und als Bestandteil eines unternehmensweiten Compliance-Managements verankert werden.
Die Anforderungen des BFSG stellen eine neue regulatorische Pflicht für Unternehmen dar, die digitale Services oder Produkte bereitstellen. Eine rechtzeitige Vorbereitung und Umsetzung sind erforderlich, um Rechts- und Reputationsrisiken zu vermeiden. Die Integration barrierefreier Gestaltung ist zugleich eine Chance, neue Nutzergruppen zu erschließen und die digitale Nutzererfahrung insgesamt zu verbessern.
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