-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Excellence und Restrukturierung
Strategien für Erfolg und Stabilität
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Sicherheitsberatung
Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
-
SAP Beratung & Projektmanagement
Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Digital Adoption mit WalkMe
Messbare Akzeptanz. Weniger Risiko. Mehr ROI.
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Studie: ESG und Nachhaltigkeit im Mittelstand
Chancen erkennen, Risiken steuern
-
Kreislaufwirtschaft
Wirtschaftlich denken, nachhaltig handeln
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
- Automotive
- Chemicals & Pharmaceuticals
- Energy & Natural Resources
- Financial Services
- Healthcare
- Mechanical & Plant Engineering
- Private Equity
- Real Estate
- Resilience & Defense
- Retail & Consumer Products
- Start-ups
- Technology/Media/Telecommunications (TMT)
- Transport & Logistics
- Travel / Tourism / Leisure
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen. -
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. -
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen. -
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Sicherheitsberatung
Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
-
Beratung für Stadtwerke und Kommunen
Expertise für eine nachhaltige Zukunft
-
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Eine neue Fehlerklasse
Bereits im Entwurf des zweiten BMF-Schreibens waren Präzisierungen zu Format- und Inhaltsfehlern vorgesehen. Mit dem finalen Schreiben führt die Finanzverwaltung nun eine weitere Fehlerklasse ein und unterscheidet künftig zwischen drei Fehlerklassen:
- Formatfehler (Rn. 6a):
Treten auf, wenn die Rechnungsdatei nicht den zulässigen Syntaxen der Norm EN 16931 entspricht oder – bei frei vereinbarten Formaten – keine Extraktion möglich ist. Die Art des Fehlers ist dabei unerheblich: In allen Fällen liegt keine E-Rechnung, sondern eine sonstige elektronische Rechnung vor. - Geschäftsregelfehler (Rn. 6b):
Entstehen, wenn eine E-Rechnung gegen die für das Format gültigen Geschäftsregeln verstößt. In den Geschäftsregeln sind die logischen Abhängigkeiten der enthaltenen Informationen definiert. Beispiele: fehlende Pflichtfelder (z. B. „BT-10 Buyer reference“) oder widersprüchliche Angaben (z. B. Steuerbetrag passt nicht zum Steuersatz). Solche Fehler können als „critical error“ bei der Validierung erkannt werden. Eine umsatzsteuerrechtliche Relevanz besteht allerdings nur, wenn diese Geschäftsregelfehler umsatzsteuerliche Pflichtangaben betreffen. - Inhaltsfehler (Rn. 35a):
Werden festgestellt, wenn gegen die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben der §§ 14 und 14a UStG verstoßen wird. In diesem Fall liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Mit der Einführung klar definierter Fehlerklassen gewinnt die Prüfung und Validierung von E-Rechnungen künftig erheblich an Bedeutung – insbesondere für Rechnungsempfänger.
Rechnungssteller können Beanstandungen vermeiden, indem sie ihre Rechnungen bereits vor der Übermittlung validieren. Eine sorgfältige Prüfung und Validierung wird damit zum zentralen Erfolgsfaktor für einen reibungslosen und rechtssicheren E-Rechnungsverkehr.
Validierung von E-Rechnungen
Die Finanzverwaltung präzisiert im zweiten BMF-Schreiben die Prüf- und Validierungspflichten beim Empfang von E-Rechnungen. Der Vorsteuerabzug hängt maßgeblich von der Ordnungsmäßigkeit der E-Rechnung ab, die durch geeignete Validierungsverfahren sicherzustellen ist.
Die Validierung ersetzt dabei nicht die Pflicht des Rechnungsempfängers, die Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen – sie dient lediglich als technische Unterstützung. Die Finanzverwaltung betont jedoch, dass sich Unternehmer grundsätzlich auf das technische Ergebnis der Validierung hinsichtlich Format und Geschäftsregeln verlassen können, sofern das verwendete Validierungstool sorgfältig ausgewählt und sachgerecht eingesetzt wurde.
Weitere Klarstellungen im Überblick
Übermittlung von Rechnungen bei Ausnahmetatbeständen
Nach dem neuen BMF-Schreiben können Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro), Rechnungen von Kleinunternehmern sowie Fahrausweise im Personenbeförderungsbereich weiterhin als sonstige Rechnungen ausgestellt und übermittelt werden. Diese unterliegen keiner E-Rechnungspflicht und bedürfen keiner Zustimmung des Empfängers.
Dagegen erfordert die Verwendung sonstiger elektronischer Rechnungen außerhalb dieser Fälle die Zustimmung des Empfängers – diese kann auch konkludent erfolgen. Der freiwillige Versand von E-Rechnungen ist dagegen stets zustimmungsfrei.
Der strukturierte Teil der E-Rechnung
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass ein bloßer Verweis innerhalb der strukturierten Daten auf eine unstrukturierte Anlage (z. B. PDF) nicht ausreicht, um eine ordnungsgemäße E-Rechnung zu gewährleisten. Bei hybriden Rechnungsformaten wie ZUGFeRD ist daher ausschließlich der strukturierte Teil (XML) maßgeblich.
Archivierung der E-Rechnung
Die E-Rechnung ist acht Jahre lang zu archivieren. Dabei muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit jederzeit gewährleistet sein. Der strukturierte Teil ist unverändert und in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren.
Änderung der Bemessungsgrundlage
Mindert sich nach Rechnungsstellung die Bemessungsgrundlage, ist grundsätzlich keine Rechnungsberichtigung erforderlich. Dies gilt insbesondere bei Skonti, Nachlässen aufgrund von Mängelrügen oder Rückgängigmachung einer Leistung. Änderungen im Leistungsumfang oder -gehalt hingegen stellen keine bloße Minderung der Bemessungsgrundlage dar und erfordern eine Berichtigung der Leistungsbeschreibung.
Kleinunternehmer
Im Vergleich zum ersten BMF-Schreiben wurden die Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer ergänzt. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) angepasst – Kleinunternehmer sind demnach von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit.
Fazit
Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 werden die Regelungen zur E-Rechnung weiter konkretisiert. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen zur Prüf- und Validierungspflicht vertraut machen, um rechtssicher und effizient die Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse voranzutreiben.
Dieser Beitrag wurde von unseren Experten Yasin Sadullah Ergür, Simon Gode und Christoph Beutler verfasst.
Gestalten Sie Ihren individuellen Informationsbedarf: Abonnieren Sie hier unsere kostenlosen Newsletter.