Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG Entwürfe zur Überarbeitung der zwölf ESRS-Standards (Set 1) und des Glossars (Annex II) veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsstandards verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der regulatorischen Zielsetzungen im Rahmen CSRD und des EU Green Deals. Die Entwürfe stehen bis zum 29. September 2025 zur öffentlichen Konsultation.
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ESRS Set 1: Diese Änderungen plant die EFRAG

Mit den veröffentlichten Exposure Drafts schlägt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) weitreichende Anpassungen an den bestehenden europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS Set 1) vor. Die Überarbeitung umfasst die zwei übergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2), die zehn themenspezifischen Standards (ESRS E1 bis E5, ESRS S1 bis S4 und ESRS G1) sowie das Glossar („Annex II“). Ziel ist, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen effizienter und praktikabler zu gestalten, ohne die Ambitionen des EU Green Deal und die regulatorischen Vorgaben der CSRD zu gefährden.

Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf sechs zentralen Hebeln, die auf eine Vereinfachung und bessere Zugänglichkeit abzielen:

  • Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA): Klarer Top-down-Ansatz mit dem Geschäftsmodell als zentralem Startpunkt. Stringente Vorgehensweise bei der Identifikation von wichtigen und unwichtigen Themen.
  • Verbesserung der Lesbarkeit und Prägnanz: Kompaktere Berichte und bessere Integration in die Unternehmensberichterstattung durch beispielsweise eine vorangestellte Executive Summary.
  • Überarbeitung der Mindestangabepflichten (MDRs): Neuordnung der Beziehung zwischen allgemeinen Anforderungen (ESRS 2) und themenspezifischen Standards mit größerer Flexibilität der Aggregation bzw. Disaggregation bestimmter Angaben.
  • Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit: Sprachliche und inhaltliche Überarbeitung sowie Wegfall aller bisher freiwilligen Datenpunkte und Reduktion von verpflichtenden Datenpunkten um 57 Prozent.
  • Interoperabilität mit internationalen Standards: Stärkere Angleichung an globale (ISSB)-Standards.
  • Weiterführende Klarstellungen: Etwa bezüglich Konsolidierungskreis oder Definition von positiven Impacts.

Ein zentrales Element der Überarbeitung ist die explizite Klarstellung, dass es sich bei dem ESRS Set 1 um ein Fair-Presentation-Framework handelt. Diese Klarstellung sowie die Anpassung der Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse sollen verdeutlichen, dass der Fokus auf wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen liegt und eine „checklistenartige“ Abarbeitung der Anforderungen vermieden wird.

Konkrete Anpassungen im Überblick

Die strukturellen und inhaltlichen Anpassungen der Entwürfe spiegeln das Feedback der Stakeholder sowie die Anforderungen des ersten EU-Omnibus-Pakets wider:

  • Konsolidierung der verpflichtenden Angaben: Alle verpflichtenden („shall disclose“) Datenpunkte wurden in den Hauptteil der Standards integriert, während freiwillige („may disclose“) Angaben vollständig entfernt wurden. Für freiwillige Angaben werden entsprechende Vorgaben in Form einer Non-Mandatory Implementation Guidance geschaffen.
  • Vereinfachte Struktur: „Sub-Subtopics“ im Sinne von AR 16 wurden eliminiert. Die Standards verwenden nur noch die Kategorien „Topics“ und „Sub-Topics“. Inhaltlich sind bisherige „Sub-Subtopics“ in übergeordnete „Sub-Topics“ integriert.
  • Boxed Application Requirements: Methodologische Anforderungen (ARs) sind nun direkt unter den jeweiligen Offenlegungspflichten (DRs) in gekennzeichneten Boxen dargestellt.
  • Reduktion des Umfangs: Der Gesamtumfang der Standards wurde um 55 Prozent gekürzt, gleichzeitig wurden die freiwilligen sowie verpflichtenden Offenlegungen um 68 Prozent reduziert.
  • Doppelte Wesentlichkeit: Die Kernprinzipien der Wesentlichkeitsanalyse bleiben erhalten, jedoch wurden die Anforderungen präzisiert, um die Anwendung zu erleichtern.

EFRAG hat ergänzende Dokumente veröffentlicht, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Änderungen zu fördern:

  • Log of Amendments: Tabellarische Übersicht der Änderungen
  • Glossar („Annex II“): Überarbeitete Definitionen
  • Basis for Conclusions: Methodische und inhaltliche Begründungen
  • Non-Mandatory Implementation Guidance (NMIG): Freiwillige Datenpunkte und Leitlinien zur Unterstützung der Anwendung der Standards

Warum die Überarbeitung kommt – und wie es weitergeht

Die Überarbeitung der ESRS erfolgt vor dem Hintergrund des ersten EU-Omnibus-Pakets, das am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu vereinfachen. EFRAG wurde beauftragt, die Standards binnen sechs Monaten zu überarbeiten.

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 29. September 2025. Kommentare können über das Online-Tool eingereicht werden. Parallel werden Kosten-Nutzen-Analysen und Feldtests durchgeführt. Die finalen Standards sollen bis 30. November 2025 an die EU-Kommission übergeben werden.

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