ESRS Set 1

EFRAG übermittelt Vorschlag zur Vereinfachung des ESRS Set 1 an EU-Kommission

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Überblick

Am 3. Dezember 2025 hat EFRAG den Vorschlag für die Überarbeitung der zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) als „Technical Advice“ an die EU-Kommission übermittelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen reagiert EFRAG auf die Anforderungen des ersten EU-Omnibus-Pakets und das Feedback aus der vorangegangenen öffentlichen Konsultation des Entwurfs zur Überarbeitung des ESRS Set 1 vom 31. Juli 2025. Ziel ist, die Anwendbarkeit der Standards deutlich zu verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der regulatorischen Zielsetzungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des EU Green Deal.

INHALTE

Umfassende Vereinfachung des ESRS Set 1

Mit dem Vorschlag zur Überarbeitung des ESRS Set 1 nimmt EFRAG weitreichende Anpassungen an den bestehenden Standards vor. Auch im Vergleich zum am 31. Juli 2025 zur öffentlichen Konsultation gestellten Entwurf haben sich viele Änderungen ergeben. Die Überarbeitung umfasst die zwei übergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2), die zehn themenspezifischen Standards (ESRS E1 bis E5, ESRS S1 bis S4 und ESRS G1) sowie das Glossar („Annex II“).

Kerninhalte der Vereinfachung

Die strukturellen und inhaltlichen Anpassungen des Vorschlags zur Überarbeitung des ESRS Set 1 spiegeln die Anforderungen des ersten EU-Omnibus-Pakets sowie das Feedback der Stakeholder wider:

  • Reduktion des Umfangs: Reduzierung der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent und Streichung aller freiwilligen Angaben.
  • Klarstellung zur Art des Rahmenwerks: Bei den ESRS Set 1 handelt es sich um ein Fair Presentation-Framework, und berichtete Informationen sollen entscheidungsrelevant sein.
  • Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Klarere Leitlinien, weniger Dokumentation und bessere Abstimmung mit Prüfungsanforderungen.
  • Entlastung bezüglich Angaben zur Wertschöpfungskette: Streichung der Präferenz für direkte Daten bezüglich der Wertschöpfungskette.
  • Einführung diverser Vereinfachungen: Zum Beispiel Vereinfachung der Struktur sowie Einführung von Proportionalitätsmechanismen und Übergangsvorschriften für herausfordernde Angaben.
  • Verbesserung der Interoperabilität mit IFRS Sustainability Disclosure Standards: Zum Beispiel Anpassung der Berichtsgrenzen für Angaben zu Treibhausgasen und Überarbeitung der Bestimmungen zu erwarteten finanziellen Effekten.

Neben der Veröffentlichung begleitender Dokumente hat EFRAG auch einen „Knowledge Hub“ eingerichtet. Die Online-Plattform soll die Navigation durch die ESRS und ergänzende Materialien der EFRAG erleichtern und diese durch ein interaktives Format stärker miteinander verknüpfen. Der Vorschlag zur Überarbeitung des ESRS Set 1 steht - anders als die ursprüngliche Fassung der ESRS sowie der VSME-Standard - aber noch nicht interaktiv zur Verfügung.

Hintergrund und Ausblick

Die Überarbeitung der ESRS erfolgte vor dem Hintergrund des ersten EU-Omnibus-Pakets, das am 26. Februar 2025 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, mit dem Ziel, die Berichtspflichten zu vereinfachen. Im Rahmen dieses Pakets wurde EFRAG beauftragt, die ESRS zu überarbeiten, um die Komplexität zu reduzieren und die Anwendbarkeit zu verbessern. Im nunmehr veröffentlichten Stand wurde auch das Stakeholder-Feedback zum Entwurf vom 31. Juli 2025 berücksichtigt.

Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsprozesses erstellt die EU-Kommission basierend auf dem Technical Advice der EFRAG einen Delegierten Rechtsakt. Dabei sind weitere Änderungen gegenüber dem nunmehr veröffentlichten Stand möglich. Die EU-Kommission beabsichtigt, den Delegierten Rechtsakt bis Mitte 2026 zu beschließen.

Die Anwendung der überarbeiteten ESRS soll gemäß den Vorgaben des ersten EU-Omnibus-Pakets erstmals für das Geschäftsjahr 2027 verpflichtend sein. Darüber hinaus soll auch eine vorzeitige freiwillige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 möglich sein.

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