Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlung C(2025) 4984 final für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU bzw. SME) – den von EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die Empfehlung richtet sich an KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, aber Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären entsprechen müssen sowie an nicht börsennotierte KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gleichzeitig spricht die Europäische Kommission auch eine Empfehlung an Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investoren und weitere datenabfragende Stellen aus, ihre Informationsersuchen an KMUs so weit wie möglich auf die im VSME definierten Angaben zu beschränken.
INHALTE

Empfehlungen an KMUs und Kleinstunternehmen

Mit der am 30. Juli 2025 veröffentlichten Empfehlung verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Kleinstunternehmen, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, eine einheitliche und freiwillige Grundlage für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Dies geschieht auch als Reaktion auf die zunehmenden Informationsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere von Seiten großer Unternehmen, Finanzintermediären und anderen Interessenträgern.

Die Europäische Kommission erkennt an, dass KMUs – selbst wenn sie keiner gesetzlichen Offenlegungspflicht unterliegen – zunehmend mit Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen konfrontiert werden. Diese Anfragen resultieren häufig aus den Berichtspflichten größerer Marktakteure, der Einhaltung von Sorgfaltspflichten oder dem Risikomanagement. Dieser sogenannte „Trickle-down-Effekt“ kann eine erhebliche Belastung für KMUs darstellen, da sie wiederholt und in unterschiedlicher Form Informationen bereitstellen müssen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Europäische Kommission:

  1. Nicht börsennotierten KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten, den VSME-Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung als Berichtsrahmen zu nutzen: Der von der EFRAG entwickelte Standard bietet eine strukturierte und verhältnismäßige Grundlage, die speziell auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen zugeschnitten ist.
  2. Die Anwendung des VSME-Standards auch für KMUs und Kleinstunternehmen in Drittländern, sofern diese freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten: Dies ermöglicht eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung, unabhängig vom geografischen Standort der Unternehmen.

  3. Die Nutzung der von der EFRAG ausgearbeiteten praktischen Leitlinien, die ergänzende Anwendungshinweise bieten und die Umsetzung des Standards erleichtern: Diese Leitlinien sind darauf ausgelegt, KMUs bei der Erstellung ihrer Berichte zu unterstützen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Die Europäische Kommission betont, dass die Anwendung des VSME-Standards den Verwaltungsaufwand für KMUs reduzieren und die Notwendigkeit verringern kann, auf wiederholte und nicht standardisierte Informationsanfragen zu reagieren. Gleichzeitig kann der Standard den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Widerstandsfähigkeit von KMUs stärken.

Empfehlungen an Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, datenabfragende Stellen und Mitgliedstaaten zur Nutzung des VSME-Standards

Die Europäische Kommission richtet ihre Empfehlung vom 30. Juli 2025 auch an Finanzinstitute, Finanzmarktteilnehmer, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und andere Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMUs anfordern. Sie empfiehlt diesen Stellen, ihre Informationsersuchen so weit wie möglich auf die im VSME-Standard definierten Angaben zu beschränken. Die Europäische Kommission hebt hervor, dass die Berichterstattung nach dem Basismodul für Kleinstunternehmen als „angestrebter Ansatz“ gilt, während kleine und mittlere Unternehmen das Basismodul (Basic Module) als „Mindestanforderung“ nutzen sollten, um die Vorteile des Standards voll auszuschöpfen. Das Zusatzmodul (Comprehensive Module) kann optional ergänzt werden, um spezifische Anforderungen zu erfüllen.

Darüber hinaus fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung und Akzeptanz des VSME-Standards zu fördern. Dies umfasst die Sensibilisierung von KMUs für die Vorteile der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Unterstützung durch digitale Lösungen, wie beispielsweise die Integration der Berichterstattung in bestehende elektronische Systeme. Mitgliedstaaten sollen außerdem datenabfragende Stellen dazu anhalten, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und ihre Informationsanfragen auf die im VSME-Standard enthaltenen Angaben zu beschränken.

Diese Empfehlungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für KMUs zu verringern, die Effizienz der Informationsbeschaffung zu steigern und die Vergleichbarkeit der bereitgestellten Daten zu verbessern. Gleichzeitig wird der Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erleichtert und der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt.

Hintergrund und Ausblick

Am 26. Februar 2025 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket vor, das Änderungen an mehreren EU-Richtlinien vorsieht, darunter die EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU), die EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (2006/43/EG), die CSRD (2022/2464) und die CSDDD (2024/1760). Diesbezüglich schlug die Europäische Kommission vor, die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission angekündigt, für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden einen freiwilligen Berichtsstandard in Form eines delegierten Rechtsaktes anzunehmen. Dieser soll auf der am 30. Juli 2025 angenommenen Empfehlung basieren. Zudem soll die Einholung von Informationen aus der Wertschöpfungskette bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden auf die in den freiwilligen Berichtsstandards definierten Angaben begrenzt werden (sog. value-chain-cap). Die Empfehlung vom 30. Juli 2025 und die VSME als Berichtsstandards stellen eine Zwischenlösung dar, bis ein freiwilliger Berichtsstandard durch einen delegierten Rechtsakt angenommen wird.

Die Europäische Kommission hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der noch anzunehmende Standard von den hiermit empfohlenen Regelungen abweichen kann. Der Zeitpunkt der Annahme hängt vom Fortgang des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum sog. Substance Proposal (COM(2025) 81) ab.

Fazit: Bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung vor!

Nutzen Sie die Übergangslösung des VSME-Standards, um sich frühzeitig auf die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Berichtsstrategie zu entwickeln, Prozesse effizient zu gestalten und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung.