Wie sehen die Pläne der voraussichtlichen künftigen Bundesregierung für Familien-unternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen aus? Wir analysieren den Koalitionsvertrag im Hinblick darauf, welche steuerlichen Änderungen Private Clients in der neuen Legislaturperiode erwarten dürfen und warum die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt unbedingt angegangen werden sollte.
INHALTE

Neue Regierung, neue Steuerpolitik: Was jetzt auf Private Clients zukommt

Die ersten Zeilen des Koalitionsvertrags lassen darauf hoffen, dass es zu einer Kehrtwende in der derzeitigen steuerpolitischen Situation für Private Clients kommen könnte.

„…Deutschland soll zu einem sicheren Hafen für Investoren sowie Unternehmerinnen und Unternehmer aus aller Welt werden. … Leistungsträger und ihre Familien sollen im Mittelpunkt stehen. Leistung und Anstrengung müssen sich auszahlen. Leistung verdient Respekt und Anerkennung. Der Wohlstand soll für alle gemehrt werden. … Hierzu werden wir unter anderem Investitionen, Innovationen und Wettbewerb fördern, Steuern, Abgaben und Energiepreise senken, Arbeitsanreize verbessern, die Dekarbonisierung unterstützen, Bürokratie zurückbauen…“

Der Koalitionsvertrag enthält viel Positives, lässt aber insbesondere für Private Clients wichtige Fragen unbeantwortet oder behandelt diese nur oberflächlich, was insbesondere für die Vermögens- und Nachfolgeplanung zum Fortbestand der unsicheren Planungslage führt.

Vermögensteuer und globale Mindeststeuer für Superreiche?

Keine Aussage trifft der Koalitionsvertrag zur Vermögensteuer und zur globalen Mindeststeuer für Superreiche der G20, welche im Wahlprogramm der SPD zu finden sind. Offenbar konnte man sich bezüglich dieser Themen nicht einigen, womit nicht auszuschließen sein wird, dass diese Themen uns auch im Laufe der kommenden Legislaturperiode noch begegnen werden. 

Diskussion über Erbschaft- und Schenkungsteuer wohl aufgeschoben

Ebenfalls enthält der Koalitionsvertrag keine Aussage zur Erbschaftsteuer. Diese Entscheidung bzw. die Diskussion dürfte wahrscheinlich bis auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Betriebsvermögensverschonung hinausgeschoben worden sein.

Es ist allerdings weiter damit zu rechnen, dass das bisherige System der Betriebsvermögensverschonung mittelfristig nicht mehr bestehen bleiben wird. Primär die SPD strebt eine Abschaffung der Privilegierung der Besteuerung großer Unternehmensvermögen und eine effektive Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen sowie vermögenshaltende Familienstiftungen an. Unterstützt wird sie bei diesem Vorhaben von den Wirtschaftsweisen, welche darauf verweisen, dass eine Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ökonomisch nicht geboten ist. Evidenter wird diese Situation, wenn man sich vor Augen führt, dass die SPD das Finanzministerium übernimmt, in welchem ein Großteil der steuerlichen Gesetzesvorlagen erarbeitet werden.

Verbesserung der globalen Mobilität?

Vor dem erklärten Ziel ein „Heimathafen“ insbesondere für Investoren und Unternehmerinnen und Unternehmer zu werden bleibt zudem die Frage unbeantwortet, ob an einem der größten Hindernisse hierfür, dem derzeitigen System der Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung, Anpassungen vorgenommen werden sollten oder zumindest eine Europarechtskonformität mit einer unbefristeten zinslosen Stundung hergestellt werden soll.

Keine Aussage zur „Spekulationsfrist“ bei Immobilien

Eine Aussage zur sogenannten Spekulationsfrist (steuerfreie Veräußerung von privat gehaltenen Immobilien nach 10 Jahren) enthält der Koalitionsvertrag nicht, womit weiterhin unsicher ist, ob und wie lange die Spekulationsfrist noch bestehen bleibt. Jedenfalls hat die SPD zum Ziel, diese abzuschaffen und wird dabei durch prominente Stimmen in der Fachliteratur unterstützt.

Unterstützung einer Finanztransaktionsteuer

Aus unserer Sicht wäre es zu begrüßen, wenn es bei der Unterstützung einer Finanztransaktionsteuer auf EU-Ebene bleibt. Standortpolitisch ist solch eine Steuer für benötigte Investments in Deutschland eher kritisch zu betrachten.

Das Licht am Horizont: Abbau der Steuerbürokratie

Der Abbau der Steuerbürokratie ist ein im Koalitionsvertrag zentral verankerter Punkt. Dieser ist im Hinblick auf die Standortattraktivität sehr zu begrüßen und es wäre wünschenswert, wenn, dieses „Evergreen-Vorhaben“ mit der geplanten Intensivierung der Bekämpfung von Steuerdelikten und der Geldwäschebekämpfung in Einklang gebracht werden wird.

Aber: Intensivierung der Bekämpfung von Steuerdelikten & Geldwäschebekämpfung

Zudem wäre es begrüßenswert, wenn mit der Intensivierung der Bekämpfung von Steuerdelikten & Geldwäschebekämpfung zugleich das Ermittlungsverfahren selbst reformiert wird und nicht weiterhin – aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung – bereits wegen Unwesentlichkeiten und ohne erkennbaren subjektiven Tatbestand Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen - eine Alternative zur Stiftung? 

Die Weichen sind gestellt, es soll eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ ins Leben gerufen werden. Ob und ggf. wie sich diese Rechtsform jedoch für die Nachfolgeplanung eignet, wird sich zeigen.

Vorausschauend planen, Chancen nutzen, Unsicherheiten im Blick behalten und die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt angehen! 

Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl steuerlicher Einzelmaßnahmen die – sofern sie konsequent und praxisnah umgesetzt werden – das deutsche Steuersystem modernisieren und die Standortattraktivität Deutschlands nachhaltig stärken könnten. Insbesondere sollten sich für Vermögensstrukturierungen in Deutschland neue Perspektiven bieten.

Wichtige steuerliche Fragen für Private Clients werden allerdings entweder nur oberflächlich oder nicht behandelt, was speziell auf dem Gebiet der Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu einer unsicheren Planungslage führt. Es sind jedoch Veränderungen vorwiegend bei der Betriebsvermögensverschonung zu erwarten, sodass es ratsam sein sollte, sich mit diesem Thema zeitnah auseinanderzusetzen, da die erforderlichen Planungen in der Regel einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Sprechen Sie uns an!

Sie haben Fragen zu den einzelnen Themen? Gerne analysieren wir die möglichen Auswirkungen der geplanten Änderungen auf Ihre individuelle Situation und schlagen zielführende Vorgehensweisen vor. Sie wollen die Vermögensnachfolge jetzt angehen? Gerne unterstützen wir Sie dabei und zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie Vermögenswerte steueroptimiert übertragen können.