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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Hintergrund: § 34 TKG und das Impulspapier der BNetzA
Grundlage der aktuellen Diskussion ist § 34 Telekommunikationsgesetz (TKG), der die Stilllegung alter Netze und die Migration auf moderne Infrastrukturen regelt. Bereits im April 2025 hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) in einem Impulspapier verfahrenstechnische Aspekte hierzu konkretisiert. Substanzielle Vorschläge für die effektive Sicherstellung eines chancengleichen (Infrastruktur-)Wettbewerbs lieferte sie jedoch nicht, s. hierzu auch „BNetzA-Impulspapier zur Glasfasermigration – Weg frei für fairen Wettbewerb“.
Zentrale Inhalte des BMDS-Konsultationspapiers
Das Konsultationspapier des BMDS enthält mehrere interessante Ansätze, mit denen zum Teil bisherige Kritikpunkte, insbesondere an dem Impulspapier der BNetzA, aufgegriffen werden:
Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Abschaltpraxis
- Das Ministerium spricht sich, anders als bisher die BNetzA, klar für eine Abschaltung von Kupfernetzen auch in Gebieten aus, in denen nicht nur die Telekom Deutschland GmbH (TDG) Glasfaser ausgebaut hat.
- Nach aktueller Rechtslage liegt das Initiativrecht für die Abschaltung bei der TDG als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. § 34 Abs. 4 TKG verpflichtet die BNetzA jedoch, transparente und angemessene Bedingungen für die Migration festzulegen sowie die Bedürfnisse der Marktteilnehmer zu berücksichtigen.
- Auf diese Verpflichtung stellt auch das BMDS ab: Nach dem Eckpunktepapier könne eine diskriminierungsfreie Abschaltung bereits nach geltender Rechtslage gewährleistet werden. So könne die BNetzA im Rahmen der Prüfung von § 34 Abs. 4 und 5 TKG die TDG daran hindern, ihre Kupfernetze in den eigenen Glasfaserausbaugebieten außer Betrieb zu nehmen, solange sie nicht eine insgesamt diskriminierungsfreie Abschaltpraxis verfolge.
- Ergänzend weist das BMDS auf die Möglichkeit hin, ein regelgebundenes Abschaltregime, also etwa auf Initiative der Drittunternehmer oder der BNetzA, durch Gesetzesänderung einzuführen. Das Ministerium kündigt an, sich im Rahmen des durch die EU-Kommission angekündigten Digital Network Acts (DNA) für die Aufnahme eines solchen regelgebundenen Abschaltmechanismus einzusetzen.
Konkrete zeitliche Leitplanken für den Migrationsprozess
- Die Zielvorstellungen der EU-Kommission, wonach bis zum Jahr 2028 zunächst 80 Prozent und bis 2030 schließlich alle Kupferanschlüsse in der EU abgeschaltet sein sollen, kann aus Sicht des BMDS in Deutschland nicht umgesetzt werden.
- Das BMDS schlägt stattdessen vor, dass spätestens drei Jahre nach Erfüllen einer Versorgungsschwelle eine Abschaltung erfolgen soll. Als Versorgungsschwelle wäre ein prozentual signifikanter Anteil von sogenannten homes connected im Ausbaugebiet denkbar (Ausbauquote).
- Die genaue Definition der Ausbauquote bleibt zunächst offen.
- Die angedachte Frist von drei Jahren soll den Druck zur Migration erhöhen. Es wird auch angedeutet, dass eine solche Frist im Rahmen einer regelbasierten Abschaltung durchgesetzt werden könnte.
Weitergehende Transparenzverpflichtungen der TDG
- Bisher hatte die BNetzA davon abgesehen, die TDG zu verpflichten, etwa auf Basis der §§ 25 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 TKG, zusätzliche Informationen zum Migrationsprozess zur Verfügung zu stellen. Stattdessen hatte sie auf eine unverbindliche, an die TDG gerichtete Empfehlung gesetzt, einen Migrationsplan vorzustellen. Dieser Empfehlung ist die TDG jedoch bisher nicht nachgekommen.
- Das BMDS spricht sich dafür aus, dass die BNetzA der TDG weitergehende Transparenzverpflichtungen auferlegt, um die Vorlage eines Migrationsplanes zu erwirken. Auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 34 TKG könne die TDG umfassend verpflichtet werden, der BNetzA einen Gesamtabschalte-/Migrationsplan zu übermitteln.
- Eine diese Forderung flankierende Ergänzung des TKG werde geprüft.
In vielen der vorgenannten Aspekte gehen die Eckpunkte des BMDS über das BNetzA-Impulspapier hinaus. In anderen Punkten verweist das Ministerium jedoch wieder auf die BNetzA. Dies betrifft insbesondere die näheren Vorgaben zum Zuschnitt der Abschaltgebiete (Kabelverzweiger, Gemeindegrenzen oder Kombination?) oder die konkrete Versorgungsschwelle für das Glasfaserzielnetz. Diese Inhalte könne die Behörde im Rahmen eines noch zu erstellenden Regulierungskonzeptes adressieren.
Stellungnahmefrist und Ausblick auf das weitere Verfahren
Interessierte Marktteilnehmer können bis zum 14. November 2025 Stellung zum Konsultationspapier nehmen. Das BMDS plant, auf Grundlage der Konsultation insbesondere gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu identifizieren.
Fazit: Ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung
Das neue Konsultationsverfahren ist ein insgesamt positiv zu bewertender Impuls auf dem Weg zu einem geordneten und fairen Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen, auch wenn es sich zunächst nur um wenig konkrete strategische Bekenntnisse handelt. Das überrascht zwar nicht, da das BMDS die Unabhängigkeit der BNetzA im Rahmen ihrer Befugnisse respektieren muss, vgl. Artikel 6 des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK).
Andererseits sollten die Initiative und die Einflussmöglichkeiten des BMDS bei der gesetzgeberischen Tätigkeit sowie die Mitwirkung des Ministeriums im Rahmen der Schaffung des europäischen Digital Network Acts nicht unterschätzt werden. Für Netzbetreiber, Kommunen und Telekommunikationsunternehmen bietet sich erneut die Gelegenheit, die regulatorischen Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten – und so frühzeitig Rechtssicherheit und Investitionsklarheit zu schaffen.
Kontakt & weiterführende Fragen
Bei Fragen zur Kupfer-Glasfaser-Migration oder zum BMDS-Konsultationsverfahren stehen Ihnen die Expertinnen und Experten von Grant Thornton in Deutschland gerne beratend zur Seite. Wir beobachten die aktuellen Marktentwicklungen für Sie und helfen Ihnen bei Fragen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Themen Ihres Glasfaserprojekts weiter. Sprechen Sie uns gerne an!
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