Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit in der Vergütung von Vorständen und Führungskräften – Worauf Unternehmen achten sollten

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Überblick

Nachhaltigkeit ist in den vergangenen Jahren zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen geworden. Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, ESG-Ziele) sind heute fester Bestandteil der Vergütung von Vorständen bestimmter Gesellschaften.

Fast alle DAX-Unternehmen haben entsprechende Kriterien integriert – auch aufgrund von Investorenbedürfnissen und regulatorischen Anforderungen. Zunehmend findet das Thema auch Eingang in die Vergütungssysteme unterhalb des Vorstands.

INHALTE

Regulatorische Anforderungen und der Wandel nachhaltiger Vergütungssysteme für Vorstände und Führungskräfte

Die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren signifikant verändert. Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verpflichtet börsennotierte Unternehmen gemäß § 87 Abs. 1 AktG, ihre Vergütung auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung auszurichten – inklusive der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Faktoren.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit, Vergütungsstrukturen auf Nachhaltigkeitsziele auszurichten. Unternehmen sollten danach nicht nur kurzfristige Erfolge belohnen, sondern auch auf langfristige, nachhaltige Entwicklungen setzen. Nachhaltige Vergütungsinstrumente müssen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und umwelt- sowie sozialrelevante Kennzahlen integrieren.

Zusätzlich muss ein weiter Kreis von Unternehmen zukünftig nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über Nachhaltigkeitsaspekte berichten und offenlegen, ob Nachhaltigkeitsleistungen in die Vergütung einbezogen werden. Deshalb sollten ESG-Ziele bereits jetzt in die Vergütung von Vorständen und Führungskräften integriert werden.

Die Integration von ESG-Zielen in die Vergütung wirft arbeitsrechtliche Fragen auf – auch bei Unternehmen, die keine Berichterstattungspflicht unterliegen. Dabei geht es insbesondere um eine einheitliche und abgestimmte Incentivierung innerhalb des Unternehmens.

Praktische Empfehlungen zur Integration von ESG-Zielen in Vergütungssysteme

  1. Spezifische, messbare ESG-Ziele als Schlüssel zur nachhaltigen Vergütung und operativen Zielverwirklichung
    Obwohl die Berücksichtigung von ESG-Zielen in der Vorstandsvergütung fortgeschritten ist, ist es entscheidend, dass Unternehmen auch auf operativer Ebene nachhaltige Ziele in ihr Performance-Management integrieren. Dazu sollten Unternehmen spezifische, messbare ESG-Ziele definieren. Beispielhaft hierfür ist ein ESG-bezogener Projektbonus, der auf den erfolgreichen Abschluss von ESG-Initiativen oder das Erreichen bestimmter Meilensteine oder absoluter Ziele abstellt und so klare Anreize für nachhaltiges Handeln schafft und die Kultur des langfristigen Handelns fördert. Zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Vergütung werden oftmals folgende ESG-Kriterien herangezogen:

    ·        E (Environment): Fortschritte bei Energieeffizienz, CO₂-Reduktion, Nutzung erneuerbarer Energien
    ·        S (Social): Maßnahmen zu Diversität, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Aus- und Weiterbildung, Mitarbeitenden- und Kundenzufriedenheit
    ·        G (Governance): Compliance-Stärkung, Hinweisgebersysteme, Korruptionsprävention, Risikomanagementsysteme, nachhaltige Lieferkette, transparente interne Kommunikation

  2. ESG-Ziele im Einklang mit dem Betriebsverfassungsrecht
    Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen auch im Betriebsverfassungsrecht eine wichtige Rolle. Bestimmte Maßnahmen können der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise die Anpassung variabler Vergütungsbestandteile an nachhaltige Ziele, nachhaltige Verhaltensvorgaben für die Belegschaft oder die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle. Entscheidend hierbei ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Umsetzung solcher Maßnahmen beschließt. Ein Initiativrecht des Betriebsrats besteht in der Regel nicht; er kann also nicht von sich aus verlangen, dass der Arbeitgeber entsprechende Projekte und Aktivitäten realisiert. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, ESG-Kriterien in Betriebsvereinbarungen zu integrieren und so Nachhaltigkeitsziele und die damit verbundenen Arbeitsprozesse klar zu regeln. Auf diesem Weg lassen sich nachhaltige Maßnahmen im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz umsetzen und effizient in die Arbeitsorganisation einbauen.

  3. Unternehmensinterne Regelungen zur Implementierung von ESG-Zielen in der Vergütung
    Für Unternehmen ohne Betriebsrat empfiehlt sich eine klare interne Regelung zur Definition von ESG-Zielen und die Integration in die Vergütungsstruktur der Mitarbeitenden. Eine Unternehmensrichtlinie mit spezifischen, messbaren ESG-Kriterien kann als Grundlage für die variable Vergütung dienen. Ein solches Konzept fördert nicht nur eine nachhaltige Unternehmenskultur, sondern schafft auch Anreize für alle Mitarbeitenden, aktiv zu den definierten Zielen beizutragen. So entsteht ein klarer Rahmen, der nachhaltiges Verhalten fördert und Mitarbeitende motiviert.

  4. Verknüpfung von ESG-Zielen mit den strategischen Ambitionen in der Finanz- und ESG-Welt für nachhaltigen Erfolg
    ESG-Ziele entfalten nur dann echte Wirkung, wenn sie nahtlos zur Unternehmensstrategie passen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass die ausgewählten ESG-Ziele eng mit der Unternehmensstrategie verknüpft sind. Es sind geeignete und unternehmensspezifische Ziele auszuwählen, die sowohl für die Unternehmensentwicklung als auch für die Vergütung relevant sind.

  5. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der ESG-Ziele
    Nachhaltigkeit ist kein statisches Konzept. ESG-Ziele müssen mit dem Wandel von Märkten, Regulatorik und gesellschaftlichen Erwartungen Schritt halten. Jährliche Bewertungen und Feedback-Runden können helfen, Fortschritte zu messen, Ziele dynamisch anzupassen und weiterzuentwickeln.

Fazit: Nachhaltige Vergütung als strategischer Erfolgsfaktor

Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Vorstandsvergütung ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Aus der variablen Vergütung von Vorstandsmitgliedern bestimmter Gesellschaften sind ESG-Ziele nicht mehr wegzudenken. Die regulatorischen Anforderungen und der zunehmende Druck von Investoren erfordern jedoch auch eine Neugestaltung der Vergütungssysteme, die über die Vorstandsvergütung hinausgeht. Unternehmen sollten ESG-Ziele daher nicht nur in die Vergütung von Vorständen, sondern auch von Führungskräften und langfristig ebenso in die Vergütung ausgewählter Mitarbeitenden einfließen lassen.

Durch eine strategische Planung, die auch Nachhaltigkeitsaspekte mit einbezieht, und die Implementierung von klaren, messbaren ESG-Zielen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Vergütungssysteme nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen echten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Darüber hinaus fördern sie ein verantwortungsvolles Unternehmensklima, das sich positiv auf die Reputation des Unternehmens auswirkt und die Mitarbeitendenbindung stärkt.

Unternehmen, die Nachhaltigkeit als zentralen Bestandteil in ihre Vergütungskonzepte einbeziehen, fördern nicht nur ihren langfristigen Erfolg und ihre Reputation, sondern leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur positiven Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt. Letztlich kann eine solche Ausrichtung dazu beitragen, das Unternehmen als verantwortungsbewussten und zukunftsfähigen Akteur zu positionieren.

Eine qualifizierte anwaltliche Beratung hilft, Strategien zur Implementierung nachhaltiger Ziele in die Vergütung zu entwickeln. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Plan und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne.