-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.

-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Excellence und Restrukturierung
Strategien für Erfolg und Stabilität
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen

-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen

-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.

-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Sicherheitsberatung
Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
-
SAP Beratung & Projektmanagement
Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner

-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Sicherheitsberatung
Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
-
Beratung für Stadtwerke und Kommunen
Expertise für eine nachhaltige Zukunft
-
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor

-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.

Politischer Hintergrund & Verabschiedung im Bundestag
Mit dem beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2025) erweitert sich insbesondere der in § 1 festgelegte Zweck des Gesetzes. So findet sich nun in dessen Absatz 1 der neu hinzugefügte, zweite Satz „Die Verlegung und die Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse“. Die gesetzliche Feststellung, dass der Glasfaserausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt, soll nach Angaben der Gesetzesbegründung „die Bedeutung des Belangs gerade auch im Interesse einer beschleunigten Planung und Genehmigung der digitalen Infrastruktur unterstreichen“.
Ziel des Gesetzgebers ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zur Verlegung von Telekommunikationslinien. Die zeitliche Befristung der Einordnung gliedert sich in das anvisierte Ziel der Bundesregierung ein – bis 2030 soll eine flächendeckende Glasfaserversorgung in Deutschland erreicht werden.
Bislang erscheint dieses Ziel noch schwer greifbar: Nach dem Jahresbericht Telekommunikation 2024 der Bundesnetzagentur hat sich die Anzahl der Homes Passed1 erschlossenen Endkunden im Jahr 2024 um 3,9 Millionen erhöht, lag jedoch gleichwohl bei lediglich 21,8 Millionen. Das Erfordernis nach höheren Bandbreiten dürfte in den kommenden Jahren den Anteil an FttH-2 sowie FttB-Anschlüssen3 erhöhen. Erleichterte Genehmigungsprozesse wiederum dürften dazu führen, dass der Glasfaserausbau insgesamt beschleunigt wird. So jedenfalls der Tenor der Gesetzesbegründung.
Das Gesetz wiederum kennt bereits Mechanismen, um den Ausbau von Glasfasernetzen zu beschleunigen. Dementsprechend gilt eine Zustimmung des Trägers der Wegebaulast nach Ablauf von drei Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Eine Unvollständigkeit des Antrags ist binnen eines Monats nach Antragseingang durch den Träger der Wegebaulast mitzuteilen, da anderenfalls die Fiktion greift. Eine behördliche Entscheidung ist mithin auf Basis der bestehenden Regelungen formaljuristisch schnell zu treffen. Insbesondere um binnen dieser kurzen Fristen Nebenbestimmungen rechtskonform unter Beachtung der Vorgaben des TKGs erlassen zu können, ist eine saubere Vorbereitung des Antrags durch das Unternehmen sowie eine verwaltungsrechtlich konforme Entscheidung der Behörde erste Grundvoraussetzung für einen zügigen Genehmigungsprozess.
Bedeutung des überragenden öffentlichen Interesses
Die gesetzliche Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses selbst führt vor dem Hintergrund der in § 127 Abs. 1 und 2 TKG geregelten Fristen im Genehmigungsverfahren nicht grundsätzlich zu einer Beschleunigung bekannter und gelebter Prozesse in dem Verwaltungsverfahren. Das „überragende öffentliche Interesse“ kennzeichnet zunächst die besondere Bedeutung des Glasfaserausbaus. Eine in Teilen entsprechende Formulierung nahm der Gesetzgeber bereits vor drei Jahren in § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf. Nun gilt die Priorisierung von Ausbauvorhaben auch für den Telekommunikationsmarkt. Die Klarstellung ist zunächst zu begrüßen, vorwiegend aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und dem damit perspektivisch wachsenden Bedarf an höheren Bandbreiten. Rein rechtlich wirkt sie sich jedoch allenfalls dann aus, wenn eine Behörde in ihrer Entscheidung verschiedene Belange im Einzelfall abzuwägen hat.
Für Ausbauvorhaben im Telekommunikationsbereich bedeutet dies konkret
Zeitgleich mit der Entscheidung über die Zustimmungserteilung des Wegebaulastträgers, sind grundsätzlich auch behördliche Entscheidungen nach Maßgabe des Naturschutzrechtes, des Wasserhaushaltsrechtes, des Denkmalschutzes und der Straßenverkehrs-Ordnung zu erteilen, wie § 127 Abs. 5 TKG regelt. Die neue Einstufung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus kann insbesondere im Natur- und Denkmalschutz dazu führen, dass im Rahmen der Genehmigungsverfahren dem Ausbauvorhaben Vorrang gegenüber Belangen des Denkmal- und Naturschutzes eingeräumt wird. Während in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf von Oktober 2024 lediglich der Mobilfunkausbau im Bereich der naturschutzrechtlichen Prüfungen vorrangig sein sollte, bezieht das Gesetz nun auch den Glasfaserausbau mit ein.
Chancen und Pflichten für Kommunen und Unternehmen
Inwieweit tatsächlich eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens Eingang in die Ausbaupraxis findet, wird sich mit der Zeit herausstellen. Juristisch sind die entscheidenden Behörden auf der einen Seite in ihrer Abwägung gehalten, dem Ausbauvorhaben im Telekommunikationsbereich Vorrang einzuräumen. Für Telekommunikationsunternehmen auf der anderen Seite bedeutet die Änderung jedenfalls die Chance, schneller Ausbauvorhaben durchführen zu können.
In der Praxis stellt die Regelung des § 127 TKG Entscheidungsträger sowie Antragsteller regelmäßig vor Herausforderungen. Speziell die kurzen Fristen, die Anforderungen an einen „vollständigen Antrag“ sowie die nur in engen Grenzen qua Gesetz zulässigen Nebenbestimmungen machen Entscheidungen fehleranfällig. Diese Herausforderungen bleiben bestehen, es gibt jedoch mit der Gesetzesänderung die rechtliche Klarheit einer Priorisierung von Ausbauvorhaben im Telekommunikationsbereich.
Sprechen Sie mit uns – wir begleiten Ihr Projekt persönlich
Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes im Bereich Telekommunikation – kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten bei Fragen.
1 Home Passed: Die Anzahl der Haushalte, die technisch an ein Glasfasernetz angeschlossen werden könnten, weil die Leitungen bereits an ihrem Haus vorbeiführen oder bis ans Haus gelegt wurden.
2 Fiber to the Home: Glasfaser bis in die Wohnung oder das Einfamilienhaus
3 Fiber to the Building: Glasfaser bis ins Gebäude