
Die Bundesnetzagentur erarbeitet mit dem Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eine Nachfolgeregelung für die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Ende 2028 ausläuft. Die neue Systematik soll ab 2029 gelten. Nach dem aktuellen Entwurf drohen insbesondere stromintensiven Gesundheitseinrichtungen erhebliche Mehrbelastungen.
Hintergrund: das AgNes-Verfahren
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat dazu geführt, dass die gesetzlichen Vorgaben der StromNEV zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Die Kompetenz zur Ausgestaltung der Netzentgelte liegt damit künftig bei der Bundesnetzagentur. Diese hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Die neue Systematik soll ab dem 1. Januar 2029 gelten. Die Festlegung soll noch im Kalenderjahr 2026 beschlossen werden.
Aufschlag für besondere Netznutzung: erhebliche Mehrkosten möglich
Über den Aufschlag für besondere Netznutzung, bis einschließlich 2024 als § 19 StromNEV-Umlage bezeichnet, werden die Mindereinnahmen aus individuellen Netzentgelten auf die Letztverbraucher umgelegt.
Im Jahr 2027 steigt der reguläre Aufschlag von 1,559 Ct./kWh im Jahr 2026 auf 2,027 Ct./kWh, also um rund 30 Prozent.
Für Großverbraucher ist die Belastung bislang begrenzt: Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 1 GWh an einer Abnahmestelle gilt für die über 1 GWh hinausgehenden Strommengen grundsätzlich ein reduzierter Satz von 0,05 Ct./kWh.
Mit der Neuregelung im Rahmen von AgNes droht diese Begrenzung für Gesundheitseinrichtungen künftig zu entfallen. Für Krankenhäuser, Altenheime und MVZ könnte dies zu einer erheblich höheren Belastung durch den Aufschlag führen.
Krankenhäuser gehören wegen ihres durchgehenden Betriebs, ihrer medizintechnischen Ausstattung sowie der Lüftungs- und Kälteanlagen zu den großen Stromverbrauchern. Legt man den für 2027 veröffentlichten regulären Satz von 2,027 Ct./kWh beispielhaft zugrunde, wird die Größenordnung der möglichen Belastung deutlich: Bei einem Krankenhaus mit 10 GWh Jahresverbrauch läge die Mehrbelastung gegenüber der heutigen Staffelung rechnerisch bei rund 178.000 Euro pro Jahr. Bei einer großen Universitätsklinik mit 50 GWh Jahresverbrauch wären es rund 969.000 Euro pro Jahr. Grundlage der Rechnung sind der reguläre Satz von 2,027 Ct./kWh und der reduzierte Satz von 0,05 Ct./kWh für Strommengen oberhalb von 1 GWh.
Wie hoch der Aufschlag 2029 tatsächlich sein wird, steht heute noch nicht fest. Steigt er gegenüber dem heutigen Niveau weiter, würde sich die Belastung entsprechend erhöhen.
Fazit
Die geplante Neuregelung könnte stromintensive Einrichtungen des Gesundheitswesens erheblich belasten. Betroffene Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen sollten deshalb ihre potenzielle Mehrbelastung ab 2029 frühzeitig beziffern und in ihrer Wirtschaftsplanung berücksichtigen. Zudem empfiehlt es sich, das weitere AgNes-Verfahren aufmerksam zu verfolgen. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Festlegung noch 2026 zu beschließen; konkretisierende Folgefestlegungen sollen 2027 folgen.