Energiewirtschaftliche Beihilfen erfolgreich beantragen: Fristen und Anforderungen für 2027

Energiewirtschaftliche Beihilfen und Antragsfristen 2027

Von: Roland Emich, Norbert Heinemann, Stefan Sinne

Übersicht

Mit Ablauf des 14. September 2026 endete die Frist zur Einreichung der letzten Anträge auf energiewirtschaftliche Beihilfen. Damit ging für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer eine gleichermaßen anspruchsvolle Phase zu Ende. Die entsprechenden Bescheide sowie die Auszahlungen werden bis Jahresende erwartet und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung künftiger Investitionen begünstigter Unternehmen.

INHALTE

Beihilfen: Nach dem Antrag (2026) ist vor dem Antrag (2027)

Die Verfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung und zum Industriestrompreis beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie zur Carbon-Leakage-Kompensation und Strompreiskompensation bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) müssen jährlich beantragt und durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung die relevanten Strommengen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) abzurechnen. Dieser Prozess wiederholt sich jährlich und erfordert eine frühzeitige Planung sowie die Einbindung aller Beteiligten.

Setzen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in sämtlichen energiewirtschaftlichen Antrags- und Prüfungsverfahren, wir unterstützen Sie gerne.

Terminvorschau 2027

Die folgenden Termine sind zwingend zu beachten. Teilweise handelt es sich um materielle Ausschlussfristen, deren Versäumung erhebliche Auswirkungen haben kann.

Industriestrompreis (ISP)
Antragsfrist: Mittwoch, 31. März 2027 (BAFA)
Prüfungsfrist/Nachreichung: Montag, 31. Mai 2027 (BAFA)

Besondere Ausgleichsregelung
Abrechnung der Strommengen: Montag, 31. Mai 2027 (ÜNB)
Antrag SuperCap: Mittwoch, 30. Juni 2027 (BAFA)

Carbon-Leakage-Kompensation (CLK)
Antragsfrist: Mittwoch, 30. Juni 2027 (DEHSt)

Strompreiskompensation (SPK)
Antragsfrist: Mittwoch, 30. Juni 2027 (DEHSt)

Industriestrompreis bei Mischfällen ISP/SPK
Antragsfrist: Donnerstag, 15. Juli 2027 (BAFA)

Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen und Ihren internen sowie externen Energieberatern für die Einhaltung aller relevanten Fristen.

Organisatorische Anforderungen

Die Vielzahl der Fristen im Zeitraum von März bis Juli erfordert eine belastbare zeitliche Planung, insbesondere vor dem Hintergrund teilweise materieller Ausschlussfristen.

Dies gilt umso mehr, als in diesem Zeitraum regelmäßig auch die Arbeiten zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses stattfinden. Diese bilden wiederum die Grundlage für gegebenenfalls einzureichende Bruttowertschöpfungsrechnungen und weitere Nachweise im Rahmen der energiewirtschaftlichen Beihilfeverfahren. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!