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Die Europäische Kommission (EU) hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und damit einen zentralen Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: weniger Berichtspflichten bei gleichzeitig stärkerem Fokus auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen.
Was ändert sich?
Die EU hat die überarbeiteten ESRS sowie einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard verabschiedet. Damit setzt sie einen weiteren wichtigen Baustein des Omnibus-I-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung um.
Die Anpassungen basieren auf den technischen Empfehlungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie auf umfangreichen Konsultationen mit Unternehmen und weiteren Stakeholdern. Ziel ist es, den Berichtsaufwand deutlich zu reduzieren, ohne die Ziele der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Qualität und Aussagekraft der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beeinträchtigen.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent und der gesamten Datenpunkte um über 70 Prozent
- Vereinfachte und klar strukturierte Berichtsanforderungen
- Größere Flexibilität bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse
- Einführung eines freiwilligen Berichtsstandards für nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission sollen sich die Kosten der Berichterstellung um mehr als 30 Prozent je Unternehmen reduzieren.
Freiwilliger Berichtsstandard (VS)
Mit dem freiwilligen Berichtsstandard (VS) schafft die EU damit erstmals einen strukturierten Rahmen für Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die CSRD fallen, aber weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten.
Gleichzeitig definiert der Standard eine Art Obergrenze innerhalb der Wertschöpfungskette: Unternehmen, die der CSRD unterliegen, dürfen von ihren Geschäftspartnern grundsätzlich keine weitergehenden Informationen anfordern, als im freiwilligen Standard vorgesehen sind.
Für berichtspflichtige Unternehmen bedeutet die Verabschiedung der überarbeiteten ESRS vor allem Planungs- und Rechtssicherheit. Nachdem viele Unternehmen in den vergangenen Monaten auf die finalen Anforderungen gewartet haben, liegt nun eine klare Grundlage für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Die strategische Bedeutung von ESG bleibt dabei unverändert. Wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen werden weiterhin ein zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung sowie der Kommunikation gegenüber Investoren, Banken und weiteren Stakeholdern sein.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen:
- welche Berichtsinhalte weiterhin erforderlich sind
- wo Vereinfachungen zu effizienteren Prozessen führen können
- ob bestehende Reporting-Strukturen angepasst werden sollten
Wie geht es weiter?
Mit der Verabschiedung durch die EU ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Delegierten Rechtsakte werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt.
Beide Institutionen haben eine Prüfungsfrist von zwei Monaten, die gegebenenfalls verlängert werden kann. Erfolgt kein Einspruch, treten die Regelungen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Unsere Einschätzung
Die Überarbeitung der ESRS ist ein wichtiger Schritt hin zu einer pragmatischeren und stärker risikoorientierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Weniger Pflichtangaben bedeuten jedoch nicht automatisch weniger Aufwand. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Reporting-Prozesse gezielt anzupassen und gleichzeitig die Informationsbedürfnisse von Kapitalmarkt, Finanzierungspartnern und weiteren Stakeholdern zu erfüllen.
Eine frühzeitige Analyse der neuen Anforderungen sowie die Anpassung bestehender Prozesse sind entscheidend, um die Vorteile der Vereinfachung tatsächlich nutzen zu können.
Sie haben Fragen und möchten wissen, welche Auswirkungen die neuen ESRS auf Ihr Unternehmen haben?
Unsere ESG-Expertinnen und -Experten unterstützen Sie bei der Analyse der neuen Anforderungen sowie bei der effizienten Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.