Die ertragsteuerliche Organschaft ist ein steuerliches Gestaltungs-Instrument, das sich in der Praxis großer Beliebtheit erfreut. Sie ermöglicht insbesondere die sofortige Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen den Gesellschaften des Organkreises. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf (Urteil vom 09.12.2024, Aktenzeichen 6 K 1772/20 K,G,F) hat dazu jüngst eine – für den Steuerpflichtigen durchaus begrüßenswerte – Entscheidung zur steuerlichen Verlustbehandlung getroffen und sich damit zum Teil der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengestellt. Ferner hat sich das FG Münster (Urteil vom 27.03.2025, Aktenzeichen 10 K 2795/22 F) aktuell zu den ertragsteuerlichen Voraussetzungen der Organschaft positioniert. Beide Entscheidungen werden nachfolgend dargestellt.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2025 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von direktverbrauchtem Strom aus Blockheizkraftwerken (BHKW) Stellung genommen. Mit dem Schreiben setzt die Finanzverwaltung die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) um. Zudem hat das BMF eine Übertragung auf ähnlich gelagerte Sachverhalte von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vorgenommen. Die Sichtweise des BMF kann im Einzelfall unter umsatzsteuerlichen Aspekten attraktiv sein. Wir beleuchten die jetzt geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen.
Verrechnungspreise stehen zunehmend im Fokus nationaler und internationaler Steuerbehörden. Die regulatorischen Anforderungen entwickeln sich dynamisch, während Betriebsprüfungen an Tiefe und Komplexität gewinnen. Unternehmen geraten zunehmend unter Ressourcendruck. Sie sehen sich daher mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre Verrechnungspreissysteme strategisch auszurichten und Themen zu priorisieren. Eine individuell entwickelte Verrechnungspreisstrategie ist essenziell, um Risiken zu minimieren und steuerliche Streitigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig ergeben sich Chancen: durch mehr Transparenz in Intercompany-Beziehungen, den Einsatz strukturierter Daten sowie digital gestützter Prozesse.
Ausländische Anteilseigner mit Gewinnausschüttungen aus deutschen Kapitalgesellschaften haben regelmäßig Anspruch auf eine Reduzierung oder Erstattung der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer – entweder auf Grundlage anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder der Mutter-Tochter-Richtlinie der EU. Die Entlastung erfolgt aus-schließlich auf Antrag und ist in vielen Fällen zusätzlich an die Voraussetzungen des § 50d EStG geknüpft. Trotz langer Verfahrensdauern – nicht selten über zwei Jahre – sieht das Gesetz keine Verzinsung der Erstattungsbeträge vor. In seinem Urteil vom 25.02.2025 (VIII R 32/21) befasste sich der BFH nun mit der Frage, ob ein Anspruch auf Verzinsung dennoch besteht, wenn das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Erstattung unter Berufung auf § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung von 2007 (§ 50d Abs. 3 EStG 2007) unionsrechtswidrig verweigert hat.
Mit Urteil vom 27.11.2024 (Az. I R 23/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch rein geschäftsleitende Holding-Personengesellschaften als Organträger im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft fungieren können – selbst dann, wenn keine entgeltlichen konzerninternen Dienstleistungen erbracht werden. Diese Entscheidung stellt eine deutliche Erweiterung des Verständnisses der gewerblichen Tätigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar.
Das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2021 verändert die steuerliche Behandlung der Verpachtung kommunaler Dauerverlustbetriebe wie Schwimmbäder oder dem ÖPNV. Ab 2027 gilt eine strengere Sichtweise auf die Entgeltlichkeit – mit weitreichenden Folgen auch für den steuerlichen Querverbund. Kommunen sollten bestehende Pachtverhältnisse jetzt sorgfältig prüfen.
Die Uhr tickt! Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe elektronischer Kassensysteme erfassen, sind verpflichtet, diese bis zum 31. Juli 2025 an ihr zuständiges Finanzamt zu melden.
Wie sehen die Pläne der voraussichtlichen künftigen Bundesregierung für Familien-unternehmen, Family Offices und vermögende Privatpersonen aus? Wir analysieren den Koalitionsvertrag im Hinblick darauf, welche steuerlichen Änderungen Private Clients in der neuen Legislaturperiode erwarten dürfen und warum die Unternehmens- und Vermögensnachfolge jetzt unbedingt angegangen werden sollte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Auch während des coronabedingten Lockdowns weitergezahlte Beiträge für Fitnessstudios können umsatzsteuerlich als Entgelt gelten – entscheidend ist der ursprünglich vereinbarte wirtschaftliche Vorteil für den Kunden, nicht die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit.
Bei der Veräußerung mittelbarer Beteiligungen innerhalb eines Konzerns entstehen regelmäßig Beratungskosten auf Ebene der Konzernmutter. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 (Aktenzeichen 7 K 1811/21 K) entschieden, dass diese Beratungskosten bei Kapitalgesellschaften sofort abzugsfähig sind. Das Urteil betrifft die Veräußerung einer Enkel- durch eine Tochtergesellschaft.
Durch das sogenannte Multilaterale Instrument (MLI) wurden ergänzende Regelungen zu den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehreren Staaten eingeführt. Zur Erleichterung der praktischen Anwendung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun „synthetisierte“ DBA-Texte veröffentlicht. Diese enthalten sowohl die bestehenden DBA-Regelungen als auch die durch das MLI eingeführten Änderungen – und schaffen so mehr Klarheit in der internationalen Besteuerung.
Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren. Es erfolgt keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung.