Mit den jüngsten Gesetzesänderungen und (geplanten) Verwaltungsanweisungen ergeben sich wichtige Neuerungen in der (lohn)steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Hinblick auf die Förderung alternativer Antriebe bei Firmenwagen und der Stromkostenerstattung.
Influencer sind derzeit im Fokus der Finanzbehörden – folgt eine zweite Welle, bei der sich der Fokus vom Influencer auf die Unternehmen verlagert, die mit ihm zusammenarbeiten? Sind Sie als Unternehmen auf diese zweite Welle vorbereitet bzw. entspricht Ihr Influencer-Marketing auch steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen (Compliance)? Es ist zu erwarten, dass auch Sponsoring und Incentives wieder intensiv geprüft werden.
Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 traten bedeutende gesetzliche Neuerungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht in Kraft. Von der Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren über neue Pflegeversicherungsbeiträge bis hin zu geänderten Fristen bei der Antragsstellung von Freibeträgen: Zahlreiche Detailregelungen nehmen direkten Einfluss auf die alltägliche Abrechnungspraxis. Die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bieten Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte.
Ab Beginn des Jahres 2025 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Be-messungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst.
Das BFH-Urteil vom 27. März 2024 (Az. VI R 5/22) revolutionierte die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (wie Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen). Erfahren Sie, warum der Anwendungsbereich zunächst stark erweitert wurde, welche Vorteile sich daraus ergeben und durch welche Gesetzesänderungen der Anwendungsbereich des Urteils eingeschränkt wird.
BMF-Schreiben vom 5. August 2024 ermöglicht die Antragsveranlagung nun auch Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
Die Bundesregierung hat am 17. Juli die Eckpunkte für eine Wachstumsinitative beschlossen. Erfahren Sie hier, von welchen lohnsteuerrelevanten Änderungen im Bereich der Mobilität Sie profitieren können.
Mobiles Arbeiten ist ein Vorteil für Mitarbeitende. Für Unternehmen birgt das Konzept Herausforderungen. In zwei Podcastfolgen erörtern wir, wie das Thema Workation im Mittelstand sinnvoll genutzt werden kann.
Jetzt reinhören: Bei der Fußball Europameisterschaft läuft die K.o.-Runde. Die Spiele versprechen besondere Spannung. Unternehmen bietet die EM viele Möglichkeiten, sich zu präsentieren und Geschäftsbeziehungen zu fördern. Ob VIP-Logen-Einladungen, Business Seats oder „Public“ Viewing mit Kunden und Mitarbeitenden – das Finanzamt schaut in allen Fällen ganz genau hin. Unsere Expertin Sandra Guyot und unser Experte Mathias Trinkaus beleuchten im Gespräch mit der Steuerbar die wichtigsten lohn- und ertragsteuerlichen Optimierungspotenziale und zeigen auf, wie Fallstricke vermieden werden können.
Baden-Württemberg, Bayern und das Saarland sind weiterhin von schweren Überflutungen betroffen. Die Finanzverwaltungen dieser Länder haben jetzt Katastrophenerlasse veröffentlicht, um Geschädigte zu unterstützen.
Durch das Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber ab dem Veranlagungszeitraum 2024 deutliche Verbesserungen für den Übergang von der Kapitalgesellschaft in die optierende Personengesellschaft geschaffen. Die neue Regelung eröffnet die Möglichkeit, durch einen homogenen Formwechsel unmittelbar und ohne ertragsteuerliche Nachteile von der Kapitalgesellschaft in eine optierende Personengesellschaft überzugehen.
Der Sommer wird mit der UEFA EURO 2024 in Deutschland und den Olympischen Spielen in Paris sportlich. Unternehmen bieten die beiden Events verschiedene Möglichkeiten, für sich zu werben und geschäftliche Beziehungen zu fördern. Beispielsweise durch Einladungen in die Stadien oder zum „Public“ Viewing mit Kunden und Mitarbeitenden. Dabei sollte jedoch das Finanzamt stets im Blick gehalten werden, um unangenehme steuerliche Überraschungen zu vermeiden.