Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat am 25. November 2025 ein Urteil gefällt, das die Geschäftsführerhaftung im Bauträgerbereich auf ein neues Niveau hebt (Aktenzeichen 3 U 171/24). Kern der Entscheidung ist die Feststellung, dass ein Geschäftsführer persönlich für Schäden haftet, wenn Baufortschrittsraten vorzeitig, also vor dem tatsächlichen Erreichen des jeweiligen Baufortschritts, entgegengenommen werden – und dies auf mangelhafte interne Organisation und fehlende Überwachung zurückzuführen ist.
Das BMDS hat Eckpunkte für eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Im Zentrum: neue Regeln für die Netzebene 4, Mitnutzungsentgelte und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Wir geben zum Jahresende einen Überblick, was auf die Branche zukommen könnte.
Compliance ist erst der Anfang: Wir zeigen, wie Sie den AI Act als Wettbewerbsvorteil nutzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang November einen ersten Gesetzesentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets veröffentlicht. Gegenstand des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung neuer Regelungen zur Zukunft der Gasnetze in Deutschland. Insbesondere ist die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen vorgesehen, die die rechtliche Grundlage für die zukünftige Umnutzung, Umwidmung oder auch die dauerhafte Außerbetriebnahme von Gasnetzen oder Teilen davon in Anbetracht eines perspektivisch zu erwartenden Rückgangs der Erdgasnachfrage bilden. Der zuletzt genannte Aspekt, also die künftigen Regelungen zur Stilllegung und zum Rückbau von örtlichen Gasverteilernetzen, soll nachfolgend näher analysiert werden.
Als wir im Frühjahr 2025 über die Einführung der Commercial Courts berichteten, steckte die Entwicklung noch in den Anfängen. Heute zeigt sich ein deutlich klarerer Überblick über die „Landkarte“ der Commercial Courts und Commercial Chambers in Deutschland. Mehrere Bundesländer haben inzwischen spezialisierte Spruchkörper für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet, die internationale Verfahren beschleunigen und auf Wunsch auch englischsprachig führen können.
Das Landgericht München I hat eine Grundsatzentscheidung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch generative KI-Systeme getroffen (Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24). Betreiber solcher KI-Modelle haften für Urheberrechtsverletzungen, wenn geschützte Inhalte wie Liedtexte memorisiert und als sogenannte Outputs reproduziert werden. Die Entscheidung klärt zentrale Fragen des Urheberrechts im Zeitalter generativer KI und setzt erstmals klare Grenzen für Anbieter KI-basierter Systeme.
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 13. November 2025 beschlossen und damit den Weg für die zum 1. Januar 2026 geplanten Anpassungen freigemacht. Nachdem die Novelle im Vorjahr noch gescheitert war, wurden nun dringend erforderliche Änderungen beschlossen, um technischen Entwicklungen sowie beihilferechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kundenanlagenbegriff nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steht die deutsche Definition der Kundenanlage auf dem Prüfstand. Klar ist: Seit der Einstufung der Definition nach § 3 Nr. 24a EnWG als unionsrechtswidrig besteht eine enorme Unsicherheit auf dem Energiemarkt sowie ein hoher Handlungsdruck. Der Bundestag hat nun die EnWG-Novelle beschlossen und auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses einen vorübergehenden Bestandsschutz für Kundenanlagen in das EnWG integriert.
Mit dem neuen § 75a GO NRW erhalten Kommunen ab 2026 deutlich mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung – bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Der Beitrag zeigt, was sich ändert und wie Gemeinden ihre Vergabepraxis künftig rechtssicher gestalten können.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem rechtskräftigen Beschluss (die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH am 19.03.2025 zurückgewiesen) vom 21.03.2024 – 20 U 5903/22 Bau klargestellt: Wer sich auf eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ einlässt, riskiert die Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags.
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).