Umsatzsteuer und Insolvenzverfahren
Zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren
Mit Urteil vom 29.08.2024 (Aktenzeichen: V R 17/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass keine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 4 InSO (Insolvenzord-nung) vorliegt, wenn ein Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 82 der Insolvenzordnung (InsO) schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners zahlt, da dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend vereinnahmt.