Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Die Regeln zur Lieferketten-Compliance stehen vor grundlegenden Veränderungen – national wie europäisch. Während die kommende Bundesregierung das Lieferkettengesetz entschärfen will, plant die EU neue Verordnungen, die teils deutlich strengere Pflichten vorsehen. Was das für Unternehmen bedeutet, welche Vorschriften bald gelten und wo noch Unklarheiten bestehen, lesen Sie in unserem aktuellen Überblick.
Der Rat der EU hat am 14. April 2025 grünes Licht für die zeitliche Verschiebung der verpflichtenden Erstanwendung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und zur CSDDD gegeben. Betroffene Unternehmen und Konzerne haben damit mehr Zeit für die Vorbereitung auf die ESG-Berichterstattung.
Ein Vorsteuerüberhang aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren ist mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit zu saldieren. Es erfolgt keine direkte oder analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 Insolvenzordnung.
Sinkende Bodenrichtwerte bieten steuerliche Chancen für die Immobiliennachfolge. Private Clients sollten die aktuelle Marktlage jetzt nutzen und Vermögen steuergünstig übertragen.
Die große Koalition hält an der globalen Mindestbesteuerung fest – gleichzeitig wird die praktische Umsetzung weiter konkretisiert. Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wichtige Klarstellungen zur Abbildung von Personengesellschaften im Country-by-Country Reporting (CbCR) sowie für Zwecke der Safe-Harbour-Tests nach Pillar 2 veröffentlicht. Besonders relevant ist dabei die Abbildung rein nationaler Konstellationen, die für gewerblich tätige Personengesellschaften vom Wortlaut der OECD-Guidance abweicht.
Mit dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) durch die Forschungszulage gezielt erweitert. Forschende Unternehmen können seitdem unter anderem auch Wirtschaftsgüter fördern lassen, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben angeschafft werden. Nun hat das Bundesministerium für Finanzen sowie die Bewilligungsstelle Forschungszuglage die Voraussetzungen für die Antragstellung der erweiterten Fördermöglichkeiten geschaffen. Schließlich hat die neue Bundesregierung im Rahmen des Koalitionsvertrags eine weitere Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung angekündigt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die neuen Regelungen und deren praktische Umsetzung.
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Bundesland keine Hebeberechtigung für Gewerbesteuer beanspruchen darf, wenn ein Offshore-Windpark in einem gemeindefreien Gebiet des deutschen Küstenmeers liegt. Damit war – entgegen der bisherigen Praxis des Landes Niedersachsen – nur die Sitzgemeinde berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Die Entscheidung kann sich auf die Gewerbesteuerbelastung von Offshore-Windparks auswirken und hat daher erhebliche Praxisrelevanz. Wir beleuchten die Einzelheiten.
Seit dem 1. April 2025 gelten die Regelungen des deutschen Justizstandort-Stärkungsgesetzes. Zum einen ermächtigt dieses die Landesregierungen dazu, bei Oberlandesgerichten angesiedelte sogenannte Commercial Courts einzurichten. Diese sind auf komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro spezialisiert. Zum anderen können die Bundesländer bei den Commercial Courts und in speziell eingerichteten Kammern der Landgerichte, sogenannte Commercial Chambers, wirtschaftsrechtliche Zivilprozesse in englischer Sprache zulassen. Außerdem stärkt das Gesetz mit dem neuen § 273a ZPO insgesamt den zivilprozessualen Geheimnisschutz.
CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag 2025 auf eine Vielzahl steuerlicher und wirtschaftspolitischer Maßnahmen verständigt. Im Zentrum stehen Investitionsanreize, steuerliche Entlastungen sowie Digitalisierungsimpulse für Verwaltung und Wirtschaft. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch private Steuerpflichtige. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Am 18. März 2025 hat die Bundesregierung ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro beschlossen, um Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu finanzieren. In Artikel 143h des Grundgesetzes wurde dabei die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 erstmals als ausdrückliches Verfassungsziel festgeschrieben. Für Unternehmen bedeutet das: Investitionen in energetische Gebäudesanierung werden nicht nur zur gesetzlichen Pflicht, sondern durch den neuen Rechnungslegungsstandard IDW RS IFA 1 n.F. nun auch bilanziell neu bewertet. Der folgende Beitrag zeigt, was sich ändert – und warum das für die strategische Finanzplanung relevant ist.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem sogenannten Herrenberg-Urteil die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften neu bewertet und so für Unsicherheiten hinsichtlich ihres Beschäftigungsstatus gesorgt. Eine neue Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch ermöglicht es Lehrkräften und Dozenten nun, ihre Tätigkeit bis Ende 2026 rechtssicher als selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Edge Computing gilt als eine der Schlüsseltechnologien, um Daten direkt an der Quelle zu verarbeiten. Für europäische Unternehmen aus den TMT-Sektoren (Technology, Media & Telecoms) eröffnen sich dadurch große Chancen – von 5G-gestützten Services bis zur Stärkung der Datensouveränität. Lesen Sie, wie Sie strategisch vorgehen, um diese Potenziale zu nutzen.