BFH-Urteil: Grenzgänger-Regelungen in deutschen Doppelbesteuerungsabkommen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Grenzgängerregelungen finden sich in einigen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbar-Staaten, insbesondere mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Andere DBA mit derartigen Staaten sind nicht mit einer solchen Regelung ausgestattet. Die Grenzgängerregelungen führen zu von den sonst üblichen Regelungen des Art. 15 OECD-MA 2025/Art. 14 Deutsche Verhandlungsgrundlage 2026 zur „unselbständigen Arbeit“ abweichenden Besteuerungsergebnissen. Der BFH hat jetzt erneut zur Grenzgängerregelung im DBA Schweiz entschieden (VI R 31/24).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Erstattung von Abzugssteuern bei fehlendem deutschen Besteuerungsrecht

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Ertragsteuern werden sowohl im rein nationalen als auch im grenzüberschreitenden Kontext häufig durch Abzugssteuern erhoben. Der Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) ist (auch) gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen in vielen Fällen abgeltend (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG). Bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 4 EStG; § 2 AStG; § 2 KStG) ergeben sich zudem häufig durch die „Abgeltungswirkung“ derartiger Abzugssteuern keine Möglichkeiten zur Veranlagung (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG; § 32 Abs. 1 KStG). Eine Möglichkeit zur Erstattung zuviel geleisteter Abzugssteuern ist gerade für beschränkt Steuerpflichtige essentiell. Die Option, hierbei statt der Anfechtung der zugrundeliegenden Anmeldung nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog (heute: § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) eine Erstattung zu erreichen, ist jetzt durch den VI. Senat – in Abkehr von ständiger Rechtsprechung – verneint worden (VI R 12/24). Der VI. Senat sieht allerdings eine Übergangsregelung vor.

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel des § 6a GrEStG braucht ein herrschendes Unternehmen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Grunderwerbsteuer hat zuletzt durch signifikante Änderungen im Bereich der Absätze 2a-3a des § 1 GrEStG für Aufmerksamkeit gesorgt. Daneben hat sich der EuGH in der Rechtssache „Nova Iberomoldes“ zu Wort gemeldet und die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen in Frage gestellt. Zudem hat die Finanzverwaltung durch zahlreiche sehr umfangreiche Erlasse in den Monaten Februar und März die Anwendung der Regelungen des Grunderwerbsteuergesetzes aus ihrer Sicht dargestellt. Die „Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern“ des § 6a GrEStG hat nach unionsrechtlichen, aber auch nationalen Kontroversen derzeit etwas mehr „Ruhe gefunden“. Jetzt hat der BFH den Begriff des „herrschenden Unternehmens“ im Sinne des § 6a Satz 3, 4 GrEStG erneut ausgeurteilt (II R 2/23).

| Lesezeit 7 Min. |

BFH-Beschluss: Frist bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Zu steuerlichen Fristen hält die AO im Wesentlichen einen Verweis in § 108 AO auf die §§ 187-193 BGB bereit. Zudem beschäftigt sie sich in § 109 AO mit der Verlängerung solcher Fristen und in § 110 AO mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Fristen spielen allerdings auch im materiellen Recht bei den Tatbeständen im Ertragsteuerrecht eine Rolle. Insbesondere § 23 EStG – zu den „privaten Veräußerungsgeschäften“ – weist einen solchen Zeitbezug aus. Je nach Wirtschaftsgut ergeben sich Fristen von 1 oder 10 Jahren. Wie diese zu berechnen sind, spielt damit für die Steuerbarkeit eine gewichtige Rolle. Der BFH hat seine ständige Rechtsprechung hierzu noch einmal bestätigt (IX B 24/26).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Wahlrechte bei den Ertragsteuern und ihre Umsetzung im Steuerbescheid

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Bei den Ertragsteuern ergeben sich zahlreiche Wahlrechte des Steuerpflichtigen, die auf die Steuerbelastung einen merklichen Einfluss haben können. Nicht immer sind die ertragsteuerlichen Folgen so dramatisch wie bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, die eine (weitgehende) Gewerbesteuerfreiheit auslöst. Andere Wahlrechte können die Einkommensteuerbelastung mindern, etwa wenn zum Teileinkünfteverfahren optiert wird (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) und dadurch tatsächliche Werbungskosten abzugsfähig werden. Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG hat der BFH nun erneut zur Ausübung des Wahlrechts und zu den verfahrensrechtlichen Implikationen geurteilt (X R 28/24).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Keine Vererblichkeit der Abzugsberechtigung unter § 10f EStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Bei der Einkommensteuer sorgt der Tod des Steuerpflichtigen für einen Einschnitt, der zwar nicht den Veranlagungszeitraum (§ 25 Abs. 1 EStG) unterbricht, wohl aber zahlreiche weitere Fragestellungen auslöst. Mit Spezialregelungen wie § 6 Abs. 3 EStG und § 11d Abs. 1 EStDV hat der Gesetzgeber einzelne Fragen in diesem Bereich geklärt, ebenso wie § 45 AO die verfahrensrechtlichen Themen teilweise löst. Abzugsbeträge hingegen – wie ein Verlustvortrag unter § 10d EStG – gehen nicht auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 Abs. 1 BGB) über. Zu den „Quasi-Sonderausgaben“ unter § 10f EStG („Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen“) hat der X. Senat des BFH jetzt ebenso entschieden (X R 23/24).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Internationale Besteuerungsrechte im Zusammenhang mit der Schifffahrt

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Schifffahrt wird im deutschen Steuerrecht im nationalen Kontext insbesondere durch die Sollbesteuerung („Tonnagebesteuerung“ des § 5a EStG, § 7 Satz 3 GewStG) gefördert. Im grenzüberschreitenden Kontext ergeben sich bei beschränkt Steuerpflichtigen inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG sich für Schiffspersonal allein aus dessen Buchst. a, während für – insoweit ähnliches – Flugpersonal zusätzlich eine Spezialvorschrift in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e EStG zu beachten ist. In den deutschen DBA gibt es zudem häufig Art. 15 Abs. 3 OECD-MA 2025 nachgeahmte Vorschriften, zu denen der VI. Senat des BFH jetzt entschieden hat (VI R 1/24).

| Lesezeit 7 Min. |

BFH-Urteil: Konfusionsgewinne sind nicht nach § 8b Abs. 3 Satz 9 KStG n.F. steuerfrei

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Korrespondenzen zwischen der steuerlichen Behandlung von Wirtschaftsgütern in ver-schiedenen Veranlagungszeiträumen hat der Gesetzgeber z.B. in § 8b Abs. 2 Satz 4, 5 KStG angelegt: Eine steuerwirksame Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesell-schaften wird steuerpflichtig wieder aufgeholt. Auch bei Teilwertabschreibungen auf Forde-rungen ist § 8b Abs. 3 KStG mit seinem Abzugsverbot bei wesentlicher Beteiligung an-wendbar. Wie die Wertaufholung hier zu handhaben ist, sagt § 8b Abs. 3 Satz 9 KStG n.F. Ob dies auch bei einer Konfusion, dem Zusammenfallen von Gläubiger und Schuldner, gilt, hatte nun der I. Senat des BFH zu beurteilen (I R 10/23).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung führt grundsätzlich nicht zu fiktiven Einkünften aus Kapitalvermögen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Der VIII. Senat hat seine langjährige ständige Rechtsprechung aufgegeben, wonach bei un-entgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarungen grundsätzlich fiktive Einkünften aus Kapitalver-mögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) anzunehmen sind. Außerhalb steuerlicher Gestaltungen ent-stehen in diesen Fällen weder Einkünfte aus Kapitalvermögen noch sonstige Einkünfte unter § 22 EStG.

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Abzugsverbot für Darlehensverluste unter § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

§ 8b KStG ist eine grundlegende Norm des Körperschaftsteuergesetzes. Sie soll das Teilein-künfteverfahren konsequent umsetzen, wonach bei Ausschüttungen oder Veräußerungsge-winnen innerhalb von Gruppen von Kapitalgesellschaften zunächst keine körperschaftsteuerli-che Belastung eintreten soll, sondern erst bei Ausschüttung an eine natürliche Person als An-teilseigner. Verluste aus Anteilen sind korrespondierend nicht abziehbar (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Durch § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG wird dieses Prinzip bei wesentlich Beteiligten auch auf Verluste aus Darlehensforderungen ausgedehnt. Den Anwendungsbereich hat der I. Senat des BFH nun erneut eingeschränkt (I R 11/24).

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5% im Bewertungsrecht

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Der BFH hat zur Bewertung lebenslänglicher Leistungen unter § 14 BewG entschieden. Diese beruhen auf einem Zinssatz von 5,5 %, wogegen der BFH keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat. Die Bemessung des Zinssatzes muss seiner Auffassung nach längere Zeiträume als bei anderen steuerlichen Regelungen abdecken.

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Beschluss: Das Verfahrensrecht bei doppelstöckigen Personengesellschaften

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Doppelstöckige Personengesellschaften bereiten im Ertragsteuerrecht seit Langem Probleme. Trotz ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit stellen sie keinen „einheitlichen“ Rechtsträ-ger dar, denn „eine allgemeine Konzernbesteuerung ist dem Einkommensteuerrecht fremd“ (BFH v. 27.9.2023 – IV R 8/21, BStBl. II 2024, 110, Rz. 37). Grundlegend bleibt die Entschei-dung des Großen Senats des BFH aus dem Jahr 1991 (BFH v. 25.2.1991 – GrS 7/89, BStBl. II 1991, 691), wonach in einer doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaft die Gesell-schafter der Oberpersonengesellschaft nicht (auch) Mitunternehmer der Unterpersonengesell-schaft sind. Der „Durchgriff“ durch die Obergesellschaft ist demnach ausgeschlossen. Aber auch das Verfahrensrecht bei der doppelstöckigen Personengesellschaft hat seine Tücken (I B 38/24).

| Lesezeit 5 Min. |