BFH-Urteil: Nachträgliche Einlagen bei der Verlustverrechnung nach § 15a EStG

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Bei beschränkt haftenden Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird die transparente Besteuerung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Verlustfall eingeschränkt. Der Kommanditist kann seine Verluste nur insoweit unmittelbar ausgleichen und abziehen, als er sie auch wirtschaftlich trägt (§ 15a Abs. 1 EStG). Durch § 15a Abs. 2 EStG wird sein Verlust ansonsten nur als verrechenbar festgestellt. Er mindert dann nur die zukünftigen Gewinne aus der Beteiligung an genau dieser Kommanditgesellschaft. Zu den Besonderheiten des Absatzes 1a in § 15a EStG, insbesondere zur verfassungsrechtlichen Würdigung, hat der IV. Senat des BFH jetzt ausführlich Stellung genommen (IV R 27/23).

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Besteuerung von Abfindungen unter den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Abfindungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Durch die Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass eine solche Entschädigung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 EStG gehört (zB BFH v. 1.8.2024 – VI R 52/20, DStR 2024, 2469, Rz. 31). Wie wird sie aber im grenzüberschreitenden Kontext aufgegriffen? Lassen die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen einen Aufgriff zu, wenn der Steuerpflichtige im anderen Vertragsstaat ansässig ist? Dazu hat der BFH nun erneut entschieden (VI R 3/24).

| Lesezeit 4 Min. |

BFH-Urteil: Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns aus Anteilen an einer Personengesellschaft

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft löst gewerbesteuerlich „gewöhnungsbedürftige“ Folgen aus. Bei Veräußerung durch eine unmittelbar beteiligte natürliche Person fällt gar keine Gewerbesteuer an, außer in den Fällen des § 18 Abs. 3 UmwStG. Wenn hingegen eine Kapitalgesellschaft ihren Anteil veräußert, fällt in jedem Fall Gewerbesteuer an (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG), die die Personengesellschaft, deren Anteile veräußert wurden, selbst schuldet. Der BFH musste jetzt entscheiden (III R 38/22), ob Gewerbesteuer bei der veräußernden Kapitalgesellschaft anfällt, wenn die veräußerte Personengesellschaft noch gar nicht sachlich gewerbesteuerpflichtig (§ 2 GewStG) ist.

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Die passive Entstrickung von Wirtschaftsgütern

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die „Entnahme“ (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) aus dem Betriebsvermögen führt im Regelfall zu einer Realisierung von stillen Reserven. Dafür muss der Steuerpflichtige allerdings eine Entnahmehandlung vornehmen. Durch § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 EStG wird eine Entnahme fingiert, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Der BFH (I R 41/22, I R 6/23) sieht – mit der Finanzverwaltung – den Tatbestand auch als erfüllt an, wenn diese Verschlechterung des Besteuerungsrechts nicht durch den Steuerpflichtigen selbst, sondern durch eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst wird („passive Entstrickung“).

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Auslandsbezüge der Gewerbesteuer bei Schifffahrtsunternehmen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Gewerbesteuer will das Steuerobjekt – den Gewerbebetrieb – mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfassen. Bei den Auslandsbezügen der Gewerbesteuer soll dabei das sog. „Territorialitätsprinzip“ angewendet werden. Bei unbeschränkt Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflichtigen, die einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 GewStG unterhalten, muss daher u.a. durch die Kürzung des § 9 Nr. 3 GewStG diese Territorialität „hergestellt“ werden. Zum Sonderfall der international tätigen Schifffahrtsunternehmen hat der IV. Senat jetzt entschieden (IV R 30/23).

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Übergangsprobleme bei der Erbschaftsteuer und Verfassungsrecht

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ist derzeit aufgrund politischer Diskussionen, aber auch anstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umkämpft. Die auf der Website des Bundesverfassungsgerichts angekündigte Entscheidung im Verfahren 1 BvR 804/22 betrifft gerade das neue Erbschaftsteuerrecht, das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014 (BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, DStR 2015, 31) umgesetzt worden war. Beim Übergang zum neuen Recht sich ergebende zeitliche Anwendungsprobleme hat der BFH jetzt in einem Urteil zugunsten der Finanzverwaltung entschieden (Urteil v. 20.11.2025 - II R 7/23).

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer und ihre verfahrensrechtlichen Besonderheiten

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Ertragsteuern Körperschaftsteuer und Einkommensteuer sind beide mit der Zuschlags-teuer „Solidaritätszuschlag“ behaftet. Daneben ergibt sich für Kirchenmitglieder bei der Ein-kommensteuer eine Zusatzbelastung in Form der Kirchensteuer, die wiederum als unbe-grenzt abziehbare Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) die einkommensteuerliche Belastung mindert. Auch verfahrensrechtlich haben es diese Steuern in sich, wie ein neues BFH-Urteil (X R 28/22) zeigt.

| Lesezeit 3 Min. |

BFH-Beschluss: Arbeitslohn unter den Doppelbesteuerungsabkommen

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Erfassung des Arbeitslohns unter den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen folgt im Wesentlichen den Regelungen des Art. 15 OECD-MA 2025. Nur der Ansässigkeitsstaat darf ihn besteuern, „es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt“. Die Regelungen im Absatz 2 des Art. 15 etablieren dann Rückausnahmen zu dem konkurrierenden Besteuerungsrecht des Quellenstaats. In diesem Bereich hat der BFH nun erneut zu einer Abkommensüberschreibung („treaty override“) entscheiden müssen (§ 50d Abs. 9 EStG). Bei materiell-rechtlichen Fehlern kann er allerdings (leider) auch schon vorher „abbiegen“.

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Typisch stille Gesellschaft oder atypisch stille Gesellschaft? Mitunternehmer ja oder nein?

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die §§ 230 ff. HGB spezifizieren eine einzige „stille Gesellschaft“. Der stille Gesellschafter beteiligt sich „an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage“ (§ 230 Abs. 1 HGB). Steuerlich hingegen sind die Details des Gesellschaftsvertrags sehr umkämpft. Wer eine typisch stille Gesellschaft „baut“, bekommt eine nahezu schuldrechtliche Beziehung. Wer eine atypisch stille Gesellschaft „baut“, bekommt eine nahezu vollkommene ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft mit (fast) allen positiven wie negativen Folgewirkungen. Zur Unterscheidung zwischen den beiden steuerlichen Formen hat der BFH jetzt erneut entschieden (IV R 24/23).

| Lesezeit 5 Min. |

BFH-Urteil: Bestimmung der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Frage, wie der „Gewinn“ zu ermitteln ist, ist an mehreren Stellen im Ertragsteuerrecht relevant. Neben der Bemessungsgrundlage „Gewinn“ in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ergeben sich solche Fragestellungen insbesondere bei § 4 Abs. 4a EStG, § 34a EStG, aber auch beim Investitionsabzugsbetrag des § 7g Abs. 1-4, 7 EStG. Hierzu hat der (X. Senat des) BFH jetzt entschieden, dass bei dessen „Gewinngrenze“ auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen sind.

| Lesezeit 6 Min. |

BFH-Urteil: Betriebsaufspaltung und Gewerbesteuer

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Die Betriebsaufspaltung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf Richterrecht. Entstanden war sie ursprünglich mit Blick auf die Gewerbesteuer und deren mögliche Erosion, wenn ein beherrschender Gesellschafter Wirtschaftsgüter an die Kapitalgesellschaft überlässt. Zwischenzeitlich hat sie sich von diesem „Kontext“ nach Rechtsprechung des BFH gelöst und lebt nun ein – nicht gesetzlich verankertes – Eigenleben. Dennoch hat sie weiterhin spürbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuer, wie ein neuer BFH-Beschluss (IV B 31/25) zeigt.

| Lesezeit 4 Min. |

BFH-Urteil: Tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (GAV)

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Sowohl bei der verdeckten Gewinnausschüttung als auch bei der verdeckten Einlage hat der Gesetzgeber materielle Korrespondenzprinzipien vorgeschrieben. Die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft hat somit Auswirkungen auf Steuerbefreiungen beim Gesellschafter (bei der verdeckten Gewinnausschüttung, § 8b Abs. 1 Satz 2 ff. KStG). Umgekehrt hat die Behandlung beim Gesellschafter Auswirkungen auf das Einkommen der Gesellschaft (bei der verdeckten Einlage, § 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). Zu letzterer Vorschrift hat der BFH jetzt eine überraschende Entscheidung veröffentlicht.

| Lesezeit 5 Min. |