Lohnsteuer aktuell
BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
Wie bereits bekannt, können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine IAP bis zu einem Betrag von 3.000 Euro während des Begünstigungszeitraums vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 steuerfrei gewähren (§ 3 Nummer 11c EStG). Es handelt sich hierbei um einen Freibetrag, der auch in Teilleistungen im Begünstigungszeitraum gewährt werden kann. Die IAP kann sowohl in Form von Geld- als auch Sachleistungen gewährt werden. Die Finanzverwaltung hat zudem veröffentlicht, dass Leistungen gemäß § 3 Nummer 11c EStG auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung genießen.