Firmenfitnessprogramme sind ein etabliertes Instrument der Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung. Steuerlich profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn Präventionsleistungen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG erfüllen und damit steuerfrei gewährt werden können. Aktuelle Verwaltungsauffassungen konkretisieren und verschärfen in der Praxis die Anforderungen an die Nachweisführung deutlich: Ohne belastbaren Nachweis der tatsächlichen Teilnahme, insbesondere durch individuelle Teilnahmebescheinigungen, droht für den betreffenden Präventionsanteil künftig der Verlust der Steuerfreiheit. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Prozesse zeitnah überprüfen.
Filter:
12 von 20 Ergebnissen
Die Bundesregierung plant, den aktuell hohen Energiekosten durch die Einführung einer Entlastungsprämie entgegenzuwirken. Arbeitgeber sollen ihren Arbeitnehmenden bis Ende 2026 freiwillig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen können.
Die erweiterte Digitale Lohnschnittstelle verpflichtet Unternehmen künftig dazu, neben klassischen Lohnkontodaten auch Daten aus Vor- und Nebensystemen strukturiert bereitzustellen. Auch wenn die Neuregelung erst ab dem 1. Januar 2027 praktisch relevant wird, sollten Unternehmen ihre Systemlandschaft, Datenflüsse und Dokumentation schon jetzt überprüfen
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 27. März 2024 konnten Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen bis Ende 2025 auch dann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden, wenn die Veranstaltung nicht allen Beschäftigten offenstand. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat diese Möglichkeit mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 deutlich eingeschränkt: Die Pauschalierung ist nur noch zulässig, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht – andernfalls drohen erhebliche Steuer und Sozialversicherungsmehrkosten. Welche Praxisfolgen ergeben sich daraus und worauf sollten Unternehmen 2026 achten? Wir bringen Sie auf Kurs und beleuchten die Einzelheiten
Teil 2 unserer vierteiligen Health-Check-Reihe: Ein Lohnsteuer Health Check hilft Unternehmen, typische steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und interne Prozesse zu überprüfen. Gerade bei Themen wie Bewirtungen, Betriebsveranstaltungen, Geschenken oder der privaten PKW- und E-Bike-Nutzung entstehen häufig Fehler – oft aufgrund unklarer Zuständigkeiten oder fehlender Datenflüsse zwischen Abteilungen. Ein strukturierter Health Check schafft Transparenz, identifiziert Optimierungspotenziale und bereitet Unternehmen besser auf Lohnsteuer-Außenprüfungen vor.
Die feierliche Verabschiedung geschätzter Mitarbeitender dient dazu, dem Mitarbeitenden persönlich zu danken und mit Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. den engsten Familienangehörigen auf gemeinsam Erreichtes zurückzublicken. Häufig verbinden Unternehmen den Anlass jedoch mit konkreten betrieblichen Zielen wie der Bekanntgabe der Nachfolge oder den Austausch mit Geschäftskunden.
Mit Urteil vom 9. September 2025 (Aktenzeichen VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Frage zur Firmenwagenbesteuerung beantwortet: Können vom Arbeitnehmenden selbst getragene Stellplatz- oder Garagenkosten den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens mindern?
Aktivrente, Strompreispauschale, Beitragsbemessungsgrenzen, elektronisches PKW-Verfahren – zum Jahreswechsel 2025/2026 sehen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erneut mit zahlreichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese ergeben sich aus aktuellen Gerichtsentscheidungen, geänderten Verwaltungsauffassungen sowie neuen gesetzlichen Regelungen.
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).
Mit den jüngsten Gesetzesänderungen und (geplanten) Verwaltungsanweisungen ergeben sich wichtige Neuerungen in der (lohn)steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Hinblick auf die Förderung alternativer Antriebe bei Firmenwagen und der Stromkostenerstattung.
Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS), ist häufig ein komplexes Projekt. In der Praxis bestehen verschiedene Fallstricke: zum Beispiel unterschiedliche Prioritäten, knappe Ressourcen und technische Hürden. Um diese Fallstricke erfolgreich zu meistern, sind entsprechende Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten erforderlich.
Unternehmen, die ein wirksames Tax Compliance Management System implementieren, können nicht nur Haftungsrisiken minimieren – sie profitieren künftig auch von möglichen Prüfungserleichterungen im Rahmen der EGAO-Pilotphase. Unser aktueller Praxishinweis zeigt, worauf es bei der Umsetzung nach IDW PS 980 n.F. ankommt.