Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Umsatzsteuer entsteht (Art. 167 MwStSystRL). Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der leistende Unternehmer die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung ausgeführt hat (Art. 63 MwStSystRL). Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist indes erst möglich, sobald der Steuerpflichtige im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist (Art. 178 MwStSystRL). Das Europäische Gericht (EuG) geht unter anderem der Frage nach, welche Bedeutung dem Besitz der Rechnung zukommt, wenn der Zugang der Rechnung und die Entstehung des Vorsteuerabzugs in unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen liegen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen ist bislang nicht einheitlich in der EU geregelt. Mit Urteil vom 4. September 2025 bringt der EuGH mehr Klarheit: Bestimmte Anpassungen sind umsatzsteuerpflichtig – doch auch in Deutschland fehlt es weiterhin an eindeutigen Vorgaben.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Auch während des coronabedingten Lockdowns weitergezahlte Beiträge für Fitnessstudios können umsatzsteuerlich als Entgelt gelten – entscheidend ist der ursprünglich vereinbarte wirtschaftliche Vorteil für den Kunden, nicht die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit.
Wir informieren Sie über die Einzelheiten und zeigen auf, worauf bei der technischen Umsetzung zu achten ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die Steuerfreiheit von ambulanten Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus in der Rolle eines Subunternehmers entschieden. Erbringt ein Krankenhaus mit seinem Personal eine Heilbehandlung gegenüber einem Plankrankenhaus durch eine Operation an dessen Patienten und in dessen Räumen, ist diese Heilbehandlung ebenfalls steuerbefreit. Wir beleuchten das Urteil.
Die EU treibt die Modernisierung des Umsatzsteuersystems mit der geplanten flächendeckenden Einführung der elektronischen Rechnungsstellung („E-Rechnung“) voran. In der praktischen Umsetzung gibt es allerdings große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Wir beleuchten die zentralen Herausforderungen für global agierende Unternehmen und zeigen auf, wie Sie sicher durch die verschiedenen Umsetzungsvorhaben der einzelnen Länder navigieren können.
In seinem Schlussantrag zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Innenumsätze von Organgesellschaften vertritt der Generalanwalt eine für die Praxis günstige Rechtsauffassung. Nach seinen Ausführungen unterliegen Umsätze, die zwischen Organgesellschaften einer Organschaft gegen Entgelt erbracht werden, nicht der Umsatzsteuer.
Aufgrund des fortschreitenden digitalen Wandels und dem Trend zu Online-Veranstaltungen hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur umsatzsteuerlichen Beurteilung derartiger Leistungen Stellung bezogen.
Mit Urteil vom 6. Dezember 2023 (Aktenzeichen: XI R 5/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorsteuerberichtigung bei einer Organgesellschaft aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung konkretisiert. Zudem nahm das Gericht Stellung zu Ausgleichsansprüchen im Organkreis aufgrund einer „in anderer Weise“ begründeten Masseverbindlichkeit.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Vorgaben zur Vorsteueraufteilung präzisiert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst bzw. erweitert. Im Schreiben fokussiert sich das BMF darauf, wie eine Vorsteueraufteilung unter Anwendung eines Gesamtschlüssels oder Teilschlüssels durchzuführen ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 7. September 2023 in der Rechtssache „Schütte“ (Aktenzeichen C-453/22) entschieden. Im Fall ging es um eine zivilrechtlich verjährte Rückforderung falsch durch einen Lieferanten in Rechnung gestellter Umsatzsteuer und den Direktanspruch des Leistungsempfängers auf die Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt.
Der BFH stellt sich gegen den eindeutigen Willen des Gesetzgebers, Bruchteilsgemeinschaften unter den Unternehmerbegriff im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu fassen. Was diese Sichtweise für die Praxis bedeutet.