Am 5. Januar 2026 haben sich die 147 Länder und Jurisdiktionen des OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS Inclusive Framework) auf wesentli-che Elemente eines Pakets bei der globalen Mindeststeuer der OECD im Rahmen der „Si-de-by-Side“ Lösung geeinigt. Das Paket umfasst u.a. folgende zentrale Komponenten: 1. Einführung eines Side-by-Side Systems 2. Permanente Safe Harbour Tests und weitere Vereinfachungen in der Berechnung 3. Substanzbasierte Tax Incentive Safe Harbours
Am 6. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) an die Verbände übermittelt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen am Mindeststeuergesetz (MinStG), setzt die sogenannte DAC 9-Richtlinie um und ergänzt relevante Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Außensteuergesetz (AStG). Wesentliche Schwerpunkte sind neue Regelungen zur Verhinderung von Umgehungsstrategien im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung sowie die Abschaffung der Lizenzschranke und Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung.
Die große Koalition hält an der globalen Mindestbesteuerung fest – gleichzeitig wird die praktische Umsetzung weiter konkretisiert. Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wichtige Klarstellungen zur Abbildung von Personengesellschaften im Country-by-Country Reporting (CbCR) sowie für Zwecke der Safe-Harbour-Tests nach Pillar 2 veröffentlicht. Besonders relevant ist dabei die Abbildung rein nationaler Konstellationen, die für gewerblich tätige Personengesellschaften vom Wortlaut der OECD-Guidance abweicht.
Mit dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) durch die Forschungszulage gezielt erweitert. Forschende Unternehmen können seitdem unter anderem auch Wirtschaftsgüter fördern lassen, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben angeschafft werden. Nun hat das Bundesministerium für Finanzen sowie die Bewilligungsstelle Forschungszuglage die Voraussetzungen für die Antragstellung der erweiterten Fördermöglichkeiten geschaffen. Schließlich hat die neue Bundesregierung im Rahmen des Koalitionsvertrags eine weitere Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung angekündigt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die neuen Regelungen und deren praktische Umsetzung.
Der Rat der EU hat sich am 11. März 2025 auf einen Informationsaustausch beim Mindeststeuer-Bericht (GIR) für von Pillar-2 betroffene Unternehmen geeinigt. Damit soll eine unionsweite Grundlage für den automatischen Informationsaustausch über Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return – GIR) geschaffen werden. Für Unternehmen mit Pillar-2-Pflichten bedeutet das: Sie könnten dadurch künftig den GIR zentral in nur einem EU-Mitgliedstaat ein-reichen. DAC 9 bringt damit eine deutliche Vereinfachung für multinationale sowie große inländische Unternehmensgruppen, die unter das Mindeststeuergesetz (MinStG) fallen.
Der neue US-Präsident Trump hat bereits in den ersten Wochen seiner zweiten Amtszeit mit der Umsetzung von zentralen Wahlkampfversprechen begonnen. Hierzu zählt auch eine Abkehr von der Steuerpolitik seines Vorgängers. Was der steuerpolitische Kurswechsel der neuen US-Regierung für global tätige Unternehmen und insbesondere die Umsetzung der globalen Mindeststeuer bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Blacklist) wurde am 8. Oktober 2024 aktualisiert. Daraus ergeben sich für die betreffenden Länder Auswirkungen für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes. Für einige auf der Liste verbleibende Steueroasen gelten ab 2025 zudem erweiterte Abwehrmaßnahmen.
Pillar 2 soll zur internationalen Steuergerechtigkeit beigetragen. Die Regelung hat aber auch Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand. In diesem Podcast werden relevante Fragen zum Thema Pillar 2 beantwortet.
Die globale Mindeststeuer ist seit dem 1. Januar 2024 in Deutschland anzuwenden. Was das für Unternehmen bedeutet, besprechen wir in unserem Podcast.
Vorgesehen sind insbesondere eine Erhöhung der Fördervolumina und eine schnellere Auszahlung. Wir haben die wichtigsten Einzelheiten zusammengefasst.
Neben der Umsetzung der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) in Deutschland umfasst das Gesetz die Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze auf 15 Prozent im AStG sowie verpflichtende Anhangangaben zum Jahres- und Konzernabschluss 2023.
Für wen und ab wann gelten die Neuerungen? Welche Sanktionen drohen? Wir informieren Sie über Hintergründe, Pflichten und geben Handlungsempfehlungen.