Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ veröffentlicht. Die geplanten Änderungen würden die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether grundlegend verändern und die Besteuerung stärker an die Regelungen für klassische Kapitalanlagen annähern.
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Mit Urteil vom 27. Mai 2026 (Aktenzeichen 6 K 2020/22) hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden, dass ausländischen Antragstellern unter bestimmten Voraussetzungen ein unmittelbarer unionsrechtlicher Anspruch auf Verzinsung verspätet ausgezahlter Kapitalertragsteuer-Erstattungen zustehen kann. Das Urteil betrifft zwar eine österreichische Privatstiftung, dürfte aber weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für internationale Fonds, Asset Manager, Banken und Holdinggesellschaften entfalten. Die Revision wurde zugelassen.
MiKaDiv 2027 bringt neue Meldepflichten für deutsche Dividenden. Erfahren Sie, wen die Anforderungen betreffen, was 2026 neu ist und wie Sie die Umsetzung rechtzeitig starten.
Ab dem 1. Januar 2027 tritt mit MiKaDiv (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden) ein neues digitales Meldeverfahren in Kraft, das sämtliche Dividendenerträge nach dem 31. Dezember 2026 betrifft. Grundlage sind die §§ 45b und 45c EStG. Ziel ist, Transparenz entlang der gesamten Verwahrkette zu schaffen und missbräuchliche Gestaltungen zu unterbinden. Für KVGs, Investmentfonds und Spezialfonds bedeutet dies erhebliche neue Anforderungen an Datenqualität, Prozesse und Compliance.
Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vom 19. Mai 2026 enthält in Artikel 8 mehrere Änderungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Was zunächst technisch wirkt, hat in der Praxis erhebliche Auswirkungen – insbesondere auf die Abwicklung von Investmentfonds, die Behandlung von Alt-Anteilen im Betriebsvermögen und das Zusammenspiel mit dem EStG-Tarifrecht. Im Fokus stehen drei zentrale Regelungsbereiche: die gesetzliche Vertretung bei Fondsabwicklungen, der Beginn der Abwicklungsphase und die Klarstellung zum fiktiven Veräußerungsgewinn.
Mit der Veröffentlichung der finalen Version des MiKaDiv-Kommunikationshandbuchs durch das Bundeszentralamt für Steuern, Stand 10. Dezember 2025, ist nun der technische und prozessuale Rahmen des Mitteilungsverfahrens verbindlich gesetzt.