Am 5. Januar 2026 haben sich die 147 Länder und Jurisdiktionen des OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS Inclusive Framework) auf wesentli-che Elemente eines Pakets bei der globalen Mindeststeuer der OECD im Rahmen der „Si-de-by-Side“ Lösung geeinigt. Das Paket umfasst u.a. folgende zentrale Komponenten: 1. Einführung eines Side-by-Side Systems 2. Permanente Safe Harbour Tests und weitere Vereinfachungen in der Berechnung 3. Substanzbasierte Tax Incentive Safe Harbours
Am 6. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) an die Verbände übermittelt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen am Mindeststeuergesetz (MinStG), setzt die sogenannte DAC 9-Richtlinie um und ergänzt relevante Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Außensteuergesetz (AStG). Wesentliche Schwerpunkte sind neue Regelungen zur Verhinderung von Umgehungsstrategien im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung sowie die Abschaffung der Lizenzschranke und Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung.
Die große Koalition hält an der globalen Mindestbesteuerung fest – gleichzeitig wird die praktische Umsetzung weiter konkretisiert. Mit Schreiben vom 3. April 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wichtige Klarstellungen zur Abbildung von Personengesellschaften im Country-by-Country Reporting (CbCR) sowie für Zwecke der Safe-Harbour-Tests nach Pillar 2 veröffentlicht. Besonders relevant ist dabei die Abbildung rein nationaler Konstellationen, die für gewerblich tätige Personengesellschaften vom Wortlaut der OECD-Guidance abweicht.
Der Rat der EU hat sich am 11. März 2025 auf einen Informationsaustausch beim Mindeststeuer-Bericht (GIR) für von Pillar-2 betroffene Unternehmen geeinigt. Damit soll eine unionsweite Grundlage für den automatischen Informationsaustausch über Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return – GIR) geschaffen werden. Für Unternehmen mit Pillar-2-Pflichten bedeutet das: Sie könnten dadurch künftig den GIR zentral in nur einem EU-Mitgliedstaat ein-reichen. DAC 9 bringt damit eine deutliche Vereinfachung für multinationale sowie große inländische Unternehmensgruppen, die unter das Mindeststeuergesetz (MinStG) fallen.
Der neue US-Präsident Trump hat bereits in den ersten Wochen seiner zweiten Amtszeit mit der Umsetzung von zentralen Wahlkampfversprechen begonnen. Hierzu zählt auch eine Abkehr von der Steuerpolitik seines Vorgängers. Was der steuerpolitische Kurswechsel der neuen US-Regierung für global tätige Unternehmen und insbesondere die Umsetzung der globalen Mindeststeuer bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Pillar 2 soll zur internationalen Steuergerechtigkeit beigetragen. Die Regelung hat aber auch Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand. In diesem Podcast werden relevante Fragen zum Thema Pillar 2 beantwortet.
Die globale Mindeststeuer ist seit dem 1. Januar 2024 in Deutschland anzuwenden. Was das für Unternehmen bedeutet, besprechen wir in unserem Podcast.
Neben der Umsetzung der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) in Deutschland umfasst das Gesetz die Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze auf 15 Prozent im AStG sowie verpflichtende Anhangangaben zum Jahres- und Konzernabschluss 2023.
Wir fassen die wichtigsten Änderungen in Kürze zusammen.
Kommt endlich die Reduzierung der Niedrigbesteuerungsschwelle auf 15% für alle Unternehmen?
Die im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
Pillar 2 betrifft auch viele Transport- und Logistikunternehmen