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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Steuern für vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Arbeitsrecht
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktrechtliche Beratung auf höchstem Niveau.
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Risiken minimieren, Regeln einhalten.
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Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
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Unterstützung in allen Phasen der Unternehmensentwicklung.
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Geistiges Eigentum und wirtschaftlichen Erfolg vollumfänglich sichern.
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Managerhaftung
Ihr Unternehmen und Ihre Verantwortlichen absichern.
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Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Der Beitrag wurde verfasst von unserer Expertin Kristina Laubeck und unserem Experten Andreas Klotz.
Aktuell: Die Wegzugbesteuerung, also die fiktive Besteuerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Rahmen des Wegzugs ins Ausland, ist rückwirkend aufzuheben, wenn auf Grund einer späteren Rückkehr nach Deutschland eine nur vorrübergehende Abwesenheit vorliegt. Eine Vermeidung der Wegzugsteuer war bisher nur möglich, wenn die Rückkehr innerhalb einer bestimmten Frist – aktuell 7 Jahre – stattfindet, und darüber hinaus die Rückkehrabsicht bereits bei Wegzug glaubhaft gegenüber dem Finanzamt dargelegt wurde.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2022 (Aktenzeichen I R 55/19) entschieden, dass eine nur vorübergehende Abwesenheit und der damit verbundene Wegfall der Wegzugbesteuerung auch dann vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Wegzugs keine Rückkehrabsicht bestanden hat.
Das bedeutet: Im Ergebnis führt die Rechtsprechung des BFH dazu, dass jeder tatsächliche Rückzug innerhalb der Frist zu einer rückwirkenden Aufhebung der Wegzugbesteuerung führt. Der Nachweis einer Rückkehrabsicht im Zeitpunkt des Wegzugs ist somit nicht mehr notwendig.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung des BFH bezieht sich im vorliegenden Urteil auf die alte Rechtslage zu § 6 Außensteuergesetz (AStG) a.F. Da sich der Rechtstenor des neuen § 6 AStG n.F. bezüglich der Rückkehrregelung jedoch nicht geändert hat, ist die Rechtsprechung nach unserer Auffassung auch auf die neue Rechtslage anzuwenden.