Erweiterung der Digitalen Lohn-Schnittstelle: Unternehmen sollten den technischen Handlungsbedarf nicht unterschätzen
LOHNSTEUER-AUSSENPRÜFUNG | DIGITALE LOHNSCHNITTSTELLE
Die erweiterte Digitale Lohnschnittstelle verpflichtet Unternehmen künftig dazu, neben klassischen Lohnkontodaten auch Daten aus Vor- und Nebensystemen strukturiert bereitzustellen. Auch wenn die Neuregelung erst ab dem 1. Januar 2027 praktisch relevant wird, sollten Unternehmen ihre Systemlandschaft, Datenflüsse und Dokumentation schon jetzt überprüfen