Jahressteuergesetz 2026 – Änderungen im Einkommensteuerrecht
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor dem Jahresende abgeschlossen werden. Umgesetzt wird fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf, insbesondere Anpassungen an das Unionsrecht und Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH). Ein Schwerpunkt liegt im Einkommensteuerrecht: Besonders praxisrelevant sind die erstmalige gesetzliche Regelung der Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken (§ 6f EStG-E), die Halbierung des maßgeblichen Zeitraums bei der ersten Tätigkeitsstätte und die Anhebung der Freigrenze für den Verzicht auf den Steuerabzug in § 50c EStG. Daneben ergibt sich aus dem Referentenentwurf eines „Einkommensteuerreformgesetzes 2027“ eine mögliche Veränderung am Tarif der Einkommensteuer (§ 32a EStG).